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Verwaltungsgerichtshof zu Mannheim stellt Rechtmäßigkeit von Windkraftanlagen in Frage
Auch wenn sie es noch nicht auf die ersten Seiten der Tageszeitungen oder in die Abendnachrichten des Fernsehens bringen, sind doch die Folgen der völlig unbedachten hektischen und dabei rechtswidrigen Energiewende mehr und mehr zu sehen. Ein schönes Beispiel bietet das grün-schwarz regierte Bundesland Baden-Württemberg. Als Morgengabe für das neue Jahr an die Landesregierung hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) zu Mannheim für Recht erklärt, dass der Bau zweier Windparks eingestellt werden muss.
Verheerende Begründung
Zur Begründung führt das Gericht an, dass wahrscheinlich sämtliche Genehmigungen für die Windräder des Landes rechtswidrig zustande gekommen sind. Wenn sich das Bauverbot zunächst nur auf die Anlagen „Blumberg“ und „Länge“ erstreckt, so sind doch grundsätzlich alle Windräder betroffen. Denn das Gericht mahnt an, dass die verwaltungsrechtlichen Vorgaben der Landesregierung zu den Genehmigungsverfahren und im Besonderen zur Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Willensbildung im Wesentlichen alle gegen das Gesetz verstoßen. Diese Feststellung des Zehnten Senats des VGH ist viel grundsätzlicher und führt viel weiter als das Bauverbot für jene zwei Anlagen.
Folgen über das Bundesland hinaus
Der Karlsruher Fachanwalt für Verwaltungsrecht Rico Faller fasst zusammen: „Die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen sind rechtswidrig, weil eine Öffentlichkeitsbeteiligung hätte erfolgen müssen... Die Waldumwandlungsgenehmigung ist rechtswidrig, weil diese von einer unzuständigen Behörde nicht im richtigen Genehmigungsverfahren und ohne die hierfür erforderliche Rechtsgrundlage erteilt wurde.“
Das kommt einem technischen Knockout für die Landesregierung gleich. Umso aufmerksamer wird man im Nachbarbundesland Bayern diesen Vorgang beobachten, wo CSU-Ministerpräsident Markus Söder angekündigt hat, in den Staatsforsten würden 100 Windräder entstehen. Auch wenn man in München nicht alle juristisch-handwerklichen Fehler wiederholen muss, die in Stuttgart gemacht wurden, so wird sich doch auch an der Isar das Gefühl breitmachen, man bewege sich mit dem Vorhaben „Windrad gegen Wald“ auf sehr dünnem Eis.
Dass ein Ereignis wie dieses höchstrichterliche Urteil immer zur Unzeit eintritt, ist für den grünen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann und seine Regierung ein schwacher Trost, denn es kommt noch schlimmer und abermals selbstverschuldet. Mit dem Jahreswechsel nämlich wurde auch der zweite Block des Kernkraftwerkes Philippsburg II abgeschaltet. Dieses aber lieferte zusammen mit dem vorerst verbleibenden Kernkraftwerk Neckarwestheim II rund 30 Prozent des ganzen Stroms für Baden-Württemberg. Jetzt fällt davon die Hälfte weg, das heißt, 15 Prozent des Gesamtaufkommens.
Ausland springt nicht immer ein
Mit einer für einen Grünen seltenen Klarheit des Denkens stellt Umweltminister Franz Untersteller fest: „Das müssen wir ersetzen!“ Wie wahr! Nur: Wie soll das geschehen? Eine Windanlage liefert pro beanspruchtem Quadratmeter Fläche etwas über 40 Energieeinheiten Strom, ein Kernkraftwerk weit über 300 000. Da wird es schwierig, mit ein paar Windmühlen die Lücke zu schließen, selbst wenn man dazu eine ordentliche Baugenehmigung hätte.
Im vergangenen Jahr mussten in Deutschland bereits wiederholt Aluminiumwerke vorübergehend abgeschaltet werden. Sie brauchen so viel Strom, dass die Versorgung insgesamt in Gefahr geraten war. Auch der Rückgriff auf Strom aus dem Ausland bietet keine Sicherheit. Auch in Frankreich wird der Strom immer häufiger knapp.
pol. Hans Emik-Wurst am 20.05.20, 16:08 Uhr
Die brauchen gar nichts zu ersetzen! Das technische Limit von eingespeister Fakepower wird immer häufiger erreicht! Deshalb nehmen auch die Lastabwürfe von industriellen Großverbrauchern zu!
Maximal 55 Prozent sind möglich, ohne dass das Verbundnetz kollabiert. Die Wechselstromphase und die 50 Hertz müssen genau eingehalten werden! Das geht nur durch die Schwungmassen der Dampfkraftwerke mit ihrer mechanischen Momentanreserve.