11.09.2024

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Nach dem Anschlag Seit 22 Monaten laufen Ermittlungen. Der Verdacht erhärtet sich, dass die Ampel Erkenntnisse verheimlicht. So fallen die Antworten auf eine Große Anfrage der AfD extrem dünn aus

Nord Stream – Berlin 27 Mal ahnungslos

Ist Deutschlands Kritische Infrastruktur noch sicher, wenn ohne Druck nach den Tätern gefahndet wird?

Wolfgang Kaufmann
11.08.2024

Am 12. April richtete die Bundestagsfraktion der AfD eine Große Anfrage an die Bundesregierung, deren 99 Einzelfragen dem Zweck dienten, endlich Licht in die seit 22 Monaten laufenden Ermittlungen zu den Attentaten auf die Nord-Stream-Pipelines zu bringen. Eingangs kritisiert die AfD das „demonstrative und provokative Desinteresse an der schweren Beschädigung einer Milliardeninvestition und zentralen Kritischen Infrastruktur Deutschlands“ auf Seiten der Bundesregierung. Dem folgt die Feststellung, dass die „behinderte, unterlassene oder nicht mit Nachdruck verfolgte Aufklärung der Tat ... das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der Rechtsschutzorgane und die unbeschränkte Gültigkeit des Rechtsstaatsprinzips“ unterminiere.

Nun liegen die Antworten des von der FDP geführten Bundesministeriums der Justiz vor. Und diese sind ausgesprochen dünn, womit sie den Verdacht der vorsätzlichen Vertuschung zunehmend bekräftigen. Zwar steht eingangs: „Der Bundesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, dass die Hintergründe der Tat aufgeklärt und die hierfür verantwortlichen Personen zur Rechenschaft gezogen werden.“ Dem folgt dann aber ein Trommelfeuer ignoranter Reaktionen auf Fragen rund um die konkreten Hintergründe der Anschläge oder Details der Tatdurchführung. In 27 Fällen lautet die Antwort schlicht und einfach: „Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.“ Weitere elf Mal heißt es im Hinblick auf Fragen zum NATO-Marinemanöver BALTOPS 22 im Gebiet der Sprengungen: „Zu konkreten militärischen Fähigkeiten verbündeter Streitkräfte und deren spezifischer Einsatz- und/oder Übungsbeteiligung nimmt die Bundesregierung zur Wahrung der Vertraulichkeit in den bilateralen Beziehungen grundsätzlich keine Stellung.“

Staatswohl geht vor Aufklärung
Doch damit nicht genug: Auch über die bisher erlangten Erkenntnisse des Generalbundesanwaltes will die Ampel weiter schweigen. Es komme nicht in Frage, „bei den gegenwärtig andauernden Ermittlungen ... vorläufige Ergebnisse oder ein Zwischenergebnis der Ermittlungen zu veröffentlichen oder vorzulegen, da dies den Untersuchungszweck gefährden würde“. Besonders zugeknöpft gibt sich die Bundesregierung dabei im Falle der Fragen, die explizit auf die eventuelle Möglichkeit einer Beteiligung der Ukraine oder USA abzielen: Man sei „nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Beantwortung ... aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen kann. Das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere Staatswohlerwägungen zählen.“

Ansonsten versteckt sich die Bundesregierung gleichermaßen hinter „den Restriktionen der ‚Third-Party-Rule'“. Diese besage, dass alle Hinweise ausländischer Nachrichtendienste an deutsche Behörden „evident geheimhaltungsbedürftig“ seien und nicht an Dritte wie eben die Presse oder die Öffentlichkeit weitergegeben werden dürften. Denn „ein Bekanntwerden von Informationen, die nach den Regeln der ‚Third-Party-Rule' erlangt wurden, würde als Störung der wechselseitigen Vertrauensgrundlage gewertet werden und hätte eine schwere Beeinträchtigung der Teilhabe der Nachrichtendienste des Bundes am internationalen Erkenntnisaustausch zur Folge“.

Und wenn es um die Ermittlungsergebnisse der dänischen oder schwedischen Behörden geht, heißt es unisono, man äußere sich „nicht zu Fragen internationaler justizieller Zusammenarbeit“. Ebenso werden Medienberichte jeglicher Art grundsätzlich „nicht kommentiert“.

Keine Belohnung erwünscht
Eine Abfuhr erhielt die AfD darüber hinaus, was ihren Vorschlag betrifft, eine Belohnung für Hinweise zur Aufklärung der Anschläge in Millionenhöhe auszusetzen: Der Generalbundesanwalt „prüft im Rahmen seiner Sachleitungsbefugnis fortwährend, ob die Auslobung einer Belohnung für sachdienliche Hinweise bei den Ermittlungen zu den Sabotageakten förderlich sein kann. Nach dem bisherigen Verlauf der Ermittlungen besteht dafür jedoch aus ermittlungstaktischer Sicht kein Bedürfnis.“

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Eugen Schmidt kommentierte die Antworten auf die Große Anfrage mit den Worten, die Bundesregierung erwecke weiterhin den Anschein, dass sie etwas zu verbergen habe.

Zu denken geben muss darüber hinaus die Reaktion auf die Frage 74, welche Lehren hinsichtlich der Sicherheit der Kritischen Infrastrukturen Deutschlands aus den Anschlägen gezogen worden seien. Außer einem Verweis auf den neu gebildeten „Gemeinsamen Koordinierungsstab zum Schutz Kritischer Infrastrukturen (GEKKIS) unter Leitung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat auf Staatssekretärsebene“ findet sich in er Antwort nichts Substantielles.


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