Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung
Wenn die Rückkehr von Asylsuchern zur gut bezahlten Staatsleistung wird
Deutschland zahlt Menschen Geld, damit sie freiwillig in ihre Herkunftsländer zurückkehren – obwohl sie rechtlich längst zur Ausreise verpflichtet sind. Was zunächst paradox wirkt, folgt auf den zweiten Blick einer nüchternen Logik der Behörden. Abschiebungen sind teuer, personalintensiv und politisch umkämpft. Charterflüge, Polizeibegleitung, Gerichtsverfahren und medizinische Gutachten treiben die Kosten rasch in die Höhe. Das Resultat: Abgeschoben wird fast niemand. Vor diesem Hintergrund erscheint eine finanzielle Starthilfe in Höhe von 1.000 Euro für die freiwillige Ausreise als das kleinere Übel. Wer geht, bekommt Reisekosten, eine einmalige Beihilfe und in manchen Fällen zusätzliche Unterstützung für die Reintegration vor Ort. Das wirft wiederum die Frage auf, ob dadurch neue Fluchtanreize geschaffen werden.
Offiziell soll das Programm humanitäre Härten vermeiden. Menschen ohne Perspektive in Deutschland sollen nicht mittellos zurückgelassen werden, sondern einen Neuanfang wagen können, heißt es zur Erklärung. Behörden sprechen von „finanzieller und organisatorischer Unterstützung“ und betonen, freiwillige Rückkehr sei nachhaltiger als Zwang. Tatsächlich zeigen die Zahlen: Das Programm wird angenommen. Die Zahl der Asylbewerber, die mit finanzieller Hilfe freiwillig in ihre Heimat zurückkehrten, ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. 16.576 Menschen nutzten ein entsprechendes Förderprogramm des Bundes. Ein Jahr zuvor waren es kaum 10.000. Für den Staat sei das günstiger als jede Abschiebung, betonen die Befürworter.
Asylrecht als Sozialtransfer
Doch genau hier beginnt das Problem. Wenn der Staat Geld für die Ausreise zahlt, entsteht zwangsläufig eine ökonomische Logik. Wo eine Prämie winkt, gibt es Anreize. Kritiker sprechen offen von einem möglichen neuen Pullfaktor. Und das nur für die Einhaltung einer staatlich-juristischen Pflicht – der Ausreise. Die Sorge: Wer ohnehin kaum Chancen auf Asyl hat, könnte trotzdem nach Deutschland kommen – nicht aus Hoffnung auf Schutz, sondern auf eine spätere Rückkehrhilfe. Die Rechnung ist zynisch, aber rational: ein Antrag, einige Monate Aufenthalt, dann die geförderte Heimreise. Das System würde damit eine Bonuszahlung für gescheiterte Migration schaffen.
Gerade in Krisenregionen spricht sich schnell herum, wo es Unterstützung gibt. Schleuser erzählen von „guten Bedingungen“, Verwandte berichten von staatlichen Hilfen. Selbst wenn die Beträge aus deutscher Sicht überschaubar wirken, können einige tausend Euro in Ländern wie Syrien oder dem Irak ein Vermögen sein. Für Familien ohne Einkommen entsteht so ein riskanter, aber finanziell kalkulierbarer Anreiz. Das Asylrecht wird damit indirekt zu einem Instrument sozialer Transfers.
Hinzu kommt eine zweite offene Flanke: die Frage der Rückkehrer. Anders als bei einer Abschiebung gibt es bei freiwilligen Ausreisen oft keine strikte Wiedereinreisesperre. Wer ausreist, kann theoretisch gleich erneut einreisen und einen neuen Antrag stellen. Behörden betonen zwar, dass Missbrauchsfälle geprüft und Leistungen nicht beliebig wiederholt gewährt werden. Doch eine lückenlose Kontrolle ist kaum möglich. Europaweit fehlt eine durchgängige Erfassung, die Rückkehrhilfen und spätere Einreisen systematisch miteinander verknüpft. Damit bleibt eine Grauzone.
Für die Kommunen bedeutet das zusätzliche Unsicherheit. Sie tragen die Kosten für Unterbringung und Versorgung, während auf Bundesebene Programme aufgelegt werden, deren Nebenwirkungen vor Ort spürbar werden. Der politische Spagat ist offensichtlich: Einerseits will man Humanität zeigen und Abschiebungen reduzieren, andererseits darf das Signal nicht lauten, dass sich ein gescheiterter Asylantrag finanziell lohnt.
Genau dieser Eindruck aber droht sich festzusetzen. Als problematisch erscheint auch die Tatsache, dass die Rückkehrhilfe auch beantragt werden kann, wenn der ursprüngliche Asylantrag noch gar nicht entschieden ist. Befürworter verweisen dennoch darauf, dass freiwillige Rückkehr immer noch die mildere und vernünftigere Lösung sei. Niemand werde gezwungen, und jede vermiedene Abschiebung spare Steuergeld und Konflikte. Gegner halten dagegen, dass ein Staat seine Regeln nicht durch Prämien durchsetzen sollte. Wer ausreisepflichtig ist, müsse gehen – ohne Bonus.
Viele Blicke richten sich derzeit auf Menschen aus Syrien. Es ist seit 2014 das Hauptursprungsland für Asylsucher, mit zehntausenden Erstanträgen jährlich. Ende 2024 lebten rund 1,3 Millionen Personen syrischer Herkunft in Deutschland, von denen der Großteil nach 2015 zuwanderte. Gerade mit Blick auf Syrien als Zielland für die geförderte Ausreise stellt das Bundesamt ein „großes Interesse“ fest, wie eine Behördensprecherin mitteilt.