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Trotz ihres unsinnigen Gesetzes: Ina Brandes (CDU) hatte ihren Spaß bei der Debatte um das widersinnige Hochschulgesetz
BIld: picture alliance/SvenSimon/Malte Ossowski/SVEN SIMONTrotz ihres unsinnigen Gesetzes: Ina Brandes (CDU) hatte ihren Spaß bei der Debatte um das widersinnige Hochschulgesetz

Leitartikel

Sturm gegen NRW-Gesetz

Hermann Müller
09.01.2025

In einem universitären Seminar zum Antidiskriminierungsrecht wurde die Frage aufgeworfen, ob starkes Übergewicht als Behinderung angesehen werden müsse. Das führte zu der Beschwerde, dass das Gespräch über Adipositas bei einigen Studenten Unbehagen ausgelöst habe. Was bislang noch eher Anlass für Gelächter oder Kopfschütteln bietet, könnte bald das Karriereende einer Lehrkraft besiegeln, wenn das geplante neue „Hochschulstärkungsgesetz“ in Nordrhein-Westfalen tatsächlich in Kraft tritt. Dann besäßen die Universitäten des schwarz-grün regierten Bundeslandes das Recht, dem Verantwortlichen für den angeblichen „Übergriff“ das Betreten der Uni zu verbieten sowie sämtliche Lehr- oder Prüfungsbefugnisse zu entziehen – und zwar bereits im bloßen Verdachtsfall.

Mit anderen Worten: Jeder, der sich an einer Universität in NRW benachteiligt fühlt, weil sein „sozialer Geltungsanspruch“ oder seine „persönliche Lebensgestaltung“ nicht ernst genug genommen wird, hätte künftig die Möglichkeit, Mitstudenten, Kollegen, Vorgesetzte und Lehrkräfte zu denunzieren und beruflich-sozial ins Aus zu katapultieren.

Normalerweise müssten jetzt alle Studenten und Universitätsangehörigen in NRW Sturm gegen diesen Orwellschen Gesetzentwurf laufen, der noch 2025 geltendes Recht werden soll. Doch offenbar haben viele angehende oder gestandene Akademiker kein Problem mit Hochschulen, welche von Orten der intellektuellen Freiheit zu staatlich regulierten Zwangsanstalten mit Rede- und Denkverboten zugunsten unzähliger selbst ernannter Opfergruppen verkommen. Denn bislang machten lediglich 121 Juraprofessoren Widerspruch gegen das juristische Monstrum geltend, für das nicht etwa eine ideologisch verbohrte und verbotsbesessene grüne Ministerin verantwortlich zeichnet, sondern die CDU-Karrierefrau Ina Brandes.

Dabei nehmen die Lehrstuhlinhaber, die gegen das Vorhaben opponieren, kein Blatt vor den Mund, was zeigt, dass zumindest in den juristischen Fakultäten zwischen Bielefeld und Bonn noch einiges an Zivilcourage vorhanden ist. Professoren wie der renommierte Verfassungsrechtler Julian Krüper von der Ruhruniversität Bochum haben vollkommen recht, wenn sie Brandes attestieren, sie wolle an den Hochschulen in NRW durch die „starke Subjektivierung der Eingriffstatbestände die Freiheit von Wissenschaft, Forschung, Lehre und Studium“ beschneiden.

Auch in diesem Fall gilt daher wieder einmal: Infame Denkansätze in Kombination mit handwerklichem Dilettantismus führen geradewegs ins reale Chaos.


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