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Tanzschulverband DTIV wehrt sich gegen die Monopolstellung der Verwertungsgesellschaft
Zuerst Stille auf Weihnachtsmärkten und nun auch noch Tanzschulen ohne Musik? Nicht vorstellbar! Viele Tanzschulen im Land befürchten aber genau das aufgrund einer Reform der GEMA-Gebühren, wenn sie sich das Spielen von Musik bald nicht mehr leisten könnten.
Grund für den Frust ist ein neues Berechnungsmodell der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA), nach dem die Höhe der Gebühren nicht mehr pauschal nach der Größe der Tanzfläche berechnet wird, sondern sich am Umsatzerlös der Unternehmen orientiert. Diese Regelung trat zum 1. Januar in Kraft.
Die GEMA ist eine gesetzliche Verwertungsgesellschaft mit der Rechtsform eines Vereins. Sie setzt sich als Vertreterin der Urheberrechte von rund 98.000 Mitgliedern ein und sorgt dafür, dass Künstler für ihr kreatives Schaffen fair bezahlt werden. Das neue Berechnungsmodell führt zu höheren Rechnungen, in einigen Fällen fallen bis zu 400 Prozent mehr an. Die Deutsche Tanzschulinhaber Vereinigung (DTIV) hat sich gerichtlich gegen den Wegfall der bisherigen Pauschalverträge zur Wehr gesetzt. Im Mai gab der BGH der GEMA recht, dass Tanzschulen verpflichtet seien, der Verwertungsgesellschaft ihre Umsätze offenzulegen.
In einer Petition hat die DTIV nun eine Mitwirkung der Nutzervereinigungen bei der Tarifgestaltung der GEMA gefordert. Dieses Mitwirkungsrecht sieht die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Anette Kramme (SPD), jedoch nicht gegeben.
Der größte Branchenverband, der Wirtschaftsverband Deutscher Tanzschulunternehmen e.V. (WDTU), hat mit der GEMA bereits eine Einigung getroffen. Auf Basis der Nettoerlöse aus der Musiknutzung können Mitgliedsunternehmen Pauschalverträge mit einer Laufzeit von einem Jahr abschließen. Laut GEMA heißt das in Zahlen ausgedrückt, dass bei einem Nettopreis von zehn Euro pro Tanzstunde etwa 30 bis 40 Cent für die Musiknutzung entfallen, die dann dem Urheber zugutekommen. Von den 600 Tanzschulen, die der WDTU vertritt, zahlen 70 bis 100 nach dem neuen Rechnungsmodell weniger Gebühren, alle anderen jedoch mehr.
Damit ist die DTIV ganz und gar nicht einverstanden. Die von ihr vertretenen Tanzschulinhaber wollen der GEMA als einer privaten Institution ihre Umsatzerlöse nicht offenlegen, zumal Umsatz nicht gleich Gewinn ist. DTIV-Chef Dietmar Buermann kritisiert die Monopolstellung der GEMA, die ihre Tarife frei bestimmen könne. Tanzschulinhaber werfen der GEMA vor, ihre Monopolstellung zu missbrauchen, indem sie Nutzern ihre Bedingungen diktiere.
Die Folge: Tanzkurse werden teurer, weniger rentable Unternehmen sind vom Aus bedroht. Corona-Schließungen, gestiegene Energiepreise sowie die Erhöhung des Mindestlohns hatten vielen Unternehmern bereits deutlich zugesetzt. Einzelne Tanzschulen setzen daher auf die Nutzung GEMA-freier Musik. Ob es den Kunden allerdings gefällt, wenn sie auf ihre gewohnten Lieblingstitel verzichten müssen, wird sich zeigen.