24.01.2025

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Europa

Also doch: EU-Staaten können Asylrecht einschränken

Die neue EU-Kommission unterstützt Maßnahmen zur „Abwehr hybrider Bedrohung“

Bodo Bost
12.01.2025

Die anhaltenden Versuche der Russischen Föderation und Weißrusslands, Migranten über die Grenzen in benachbarte EU-Staaten zu bringen, könnten jetzt dazu führen, dass die EU endlich reagiert und betroffene Mitgliedstaaten unterstützt, zu wirksamen Maßnahmen zu greifen. Denn beide genannten Länder setzten Migranten „als Waffe“ ein und würden die Menschen für ihre politische Zwecke instrumentalisieren, heißt es in Brüssel.

Bereits seit mehreren Jahren werden Menschen aus afrikanischen und asiatischen Staaten vom belarussischen Diktators Alexander Lukaschenko, aber ebenso von Moskau, dazu gebracht, illegal die Grenzen zu den benachbarten EU-Staaten zu überqueren. Betroffen sind davon vor allem Polen und die baltischen Staaten Lettland und Litauen, aber auch Finnland und das Nicht-EU-Land Norwegen. Nach Angaben der EU-Kommission habe die Zahl der irregulären Einreisen 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 65 Prozent zugenommen. Die Migranten haben dabei zu 90 Prozent ein russisches Studenten- oder Tourismusvisum.

Die EU-Kommission will die betroffenen Mitgliedstaaten nun bei „der Abwehr hybrider Bedrohungen im Zuge des Einsatzes von Migration als Waffe“ unterstützen. Dabei plant sie, den betroffenen Mitgliedstaaten zu erlauben, auch das Asylrecht temporär einzuschränken, was Finnland bereits getan hat. Dies könnte auch in Form von „Pushbacks“ geschehen, bei denen Asylsucher gleich an der Grenze abgewiesen würden. Die Kommission hatte dazu eine Publikation vorgestellt, welche die für Sicherheit zuständige Vizepräsidentin der Kommission, Henna Virkkunen, vorgestellt hat. Die Finnin verwies darauf, dass immer mehr Migranten von den weißrussischen Behörden mit militärähnlichen Gegenständen ausgerüstet würden, um gewaltsam gegen Grenzschützer vorgehen zu können. Einen toten polnischen Grenzschützer soll es bereits aufgrund dessen gegeben haben. Diese Grenzdurchbrüche seien ein Versuch, die EU an einer empfindlichen Stelle zu treffen und zu destabilisieren, sagte die EU-Kommissarin.

Der polnische Regierungschef Donald Tusk hatte schon im Oktober angekündigt, im Kampf gegen die irregulären Migranten die Anwendung des Asylrechts auszusetzen. Nun wird er in seinem Vorhaben klar von der EU-Kommission unterstützt. Dies müsse aber im Einklang mit europäischen und internationalen Regeln geschehen, schränkte Virkkunen ein. Demnach dürften die nun erlaubten Maßnahmen nur in definierten Fällen, verhältnismäßig und zeitlich begrenzt eingesetzt werden.

Die EU-Kommission wies darauf hin, dass der Schengener Grenzkodex eine Aussetzung des Asylrechts in bestimmten Situationen zulasse, etwa wenn es darum geht, die Sicherheit sowie Recht und Ordnung zu erhalten. Auch beim Prinzip des „nonrefoulement“, also der Nichtzurückweisung von Migranten an Grenzen, gibt es nach der Genfer Konvention ausdrücklich Ausnahmen. Sie sind möglich, wenn von Migranten eine Gefahr für die Sicherheit des Landes ausgeht. Bei der EU geht jetzt Sicherheit vor dem Asylrecht – es geht also doch.


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