03.10.2024

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Ökologie

Artenschutz und Deichsicherheit geraten in Konflikt

Brandenburg erlaubt wegen Oderflut Vorgehen gegen Biber – Kritiker sagen: Viel zu spät!

Hermann Müller
03.10.2024

Wenige Tage bevor in Frankfurt/Oder und Küstrin der Wasserspiegel der Oder Hochwasserstände erreichte, hat der Landkreis Märkisch-Oderland eine Abschussgenehmigung für Biber erteilt. Der Schritt soll verhindern, dass die Tiere bei Hochwasser aus überfluteten Biberburgen auf die Deiche der Oder flüchten und dort Löcher graben. Befürchtet wird auch, dass Biber in Einzelfällen im Deich sogar Tunnel anlegen. Diese können sich im Fall von Hochwasser zu besonders schwachen Punkten bei der Stabilität der Dämme entwickeln.

Bislang gemeldete Schadstellen an den Deichen haben die Behörden als unproblematisch eingestuft. Wie Landesbauernpräsident Henrik Wendorff gegenüber dem Sender rbb erklärte, wird angesichts der Hochwasserlage für den Abschuss der Biber auf eine Sonderregelung zurückgegriffen. Aus Sicht einiger Kritikern kommt die Abschussgenehmigung allerdings viel zu spät. In der Region wird schon seit längere Zeit beobachtet, wie Biber durch ihre Bauten immer wieder Schäden an den Oderdeichen anrichten. Der Landtagsabgeordnete Lars Günther (AfD) aus Bad Freienwalde hat beispielsweise wiederholt davor gewarnt, dass die wachsende Biberpopulation ein Risiko für die Stabilität der Dämme darstelle.

Die Sorge um die Sicherheit von Deichen hat auch Behörden in Niedersachsen dazu veranlasst, den Hochwasserschutz über den Schutz der Biber zu stellen. An der Hunte bei Oldenburg hat der zuständige Landesbetrieb im September auf einer Länge von 13 Kilometern in den Deichen Bauten von Bibern und Nutrias mit Erde und Sand verfüllt. Hintergrund ist die Sorge vor einer Wiederholung der Lage beim Hochwasser im Jahr 2023. Regenfälle hatten im vergangenen Jahr den Pegel der Hunte steigen lassen, gleichzeitig wuchs bei den Einsatzkräften die Angst, dass die „Puddingdeiche“ nicht mehr standhalten.

Wie schon in Brandenburg zwingt auch in Niedersachsen die Hochwassergefahr die Behörden dazu, den Schutz der Biber zurückzustellen. An sich haben die EU und der Bund die Tiere unter besonders strengen Naturschutz gestellt. Verboten hat der Gesetzgeber nicht nur das Einfangen oder Töten von Bibern, bereits das Stören oder Beschädigen der Biberbaue und Dämme kann mit einer Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.

Offizielle Genehmigungen zur Entnahme von Bibern wie nun im hochwassergefährdeten Landkreis Märkisch-Oderland sind bislang selten. Baden-Württemberg hat im Februar nach sorgfältiger Prüfung im Alb-Donau-Kreis als Ultima Ratio die Entnahme von zwei Bibern genehmigt. Bundesweiter Vorreiter beim „Biber-Management“ ist Bayern. Im Freistaat wird der Bestand mittlerweile auf rund 25.000 Tiere geschätzt. Unterstützt wird das Biber-Management von 400 Beratern, die vor Ort den Naturschutzbehörden zur Seite stehen. Bei schweren Konflikten hat der Freistaat die Regeln für die Entnahme von Bibern vereinfacht. Trotzdem steigen auch in Bayern seit Jahren die Schäden, die Landwirten, Forstbesitzern und Fischzüchtern durch Biber entstehen.


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