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Berlin stehen Milliardenbelastungen ins Haus – CDU-SPD-Senat will sich in einen Haushaltstrick flüchten
In großem Maßstab steht Berlin vor einem Problem, mit dem sich auch bundesweit immer mehr Kommunen konfrontiert sehen. An allen Ecken und Enden muss gespart werden, gleichzeitig aber verschlingt die Unterbringung und Betreuung von Asylsuchern immer mehr Geld. Im Fall der deutschen Hauptstadt sind die Ausgaben für die Unterbringung, Betreuung und Versorgung von Asylsuchern inzwischen auf eine Milliarde Euro jährlich angewachsen.
Auf der anderen Seite muss Berlin drastisch sparen. Der Etat der Hauptstadt ist innerhalb von acht Jahren unter anderem wegen der Corona-Maßnahmen und der Folgen des Ukrainekriegs drastisch angestiegen: von 25 Milliarden auf nun 40 Milliarden Euro. Wie eine Sprecherin der Berliner Finanzverwaltung erklärt, „müssen die Staatsausgaben nach der Ausgabenexplosion in den letzten fünf Jahren auf ein normales, nachhaltiges Niveau“ zurückgeführt werden.
Allein im kommenden Jahr soll nach den Vorstellungen der schwarz-roten Koalition der Haushalt drei Milliarden Euro weniger betragen als in diesem Jahr. Auch für die Jahre 2026 und 2027 hat Schwarz-Rot bereits Kürzungen von jeweils 1,8 Milliarden Euro angekündigt.
Sonst muss überall gespart werden
Im Sparplan des Senats steckt hohe politische Brisanz. Wie unter anderem die „Berliner Zeitung“ berichtet, sollen nämlich die Kosten für die Versorgung und Unterbringung von „Flüchtlingen“ ausgespart bleiben, wenn CDU und SPD mit dem Rotstift nochmals die Haushaltsplanung durchgehen.
Obendrein hatte die CDU-SPD-Koalition erst im Juni im Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen, in den kommenden Jahren zusätzlich mehr als 1,3 Milliarden Euro für die Unterbringung von Asylsuchern auszugeben. Verwenden will der Senat das Geld unter anderem für weitere Wohncontainer, die an 16 Standorten im Stadtgebiet aufgestellt werden sollen. Zudem will das Land drei neue Großunterkünfte anmieten.
Die Kosten sind hoch. Im Fall eines ehemaligen Bürogebäudes in der Charlottenburger Soorstraße kalkuliert der Senat für Umbau und zehnjährige Anmietung mit Ausgaben von 190 Millionen Euro, Betriebskosten inklusive. Ein zur Flüchtlingsunterkunft umgebautes Großhotel in Lichtenberg wird nach Senatsberechnungen in den kommenden zehn Jahren mit 143 Millionen Euro zu Buche schlagen. An der Hasenheide sollen in einem ehemaligen Postgebäude rund tausend Unterbringungsplätze entstehen. Hier rechnet der Senat mit Kosten von rund 200 Millionen Euro. Insgesamt sollen rund 3800 Unterkunftsplätze entstehen. Diese werden im Laufe einer zehnjährigen Mietdauer das Land Berlin mit mehr als einer halben Milliarde Euro belasten.
Auflösen will der Berliner Senat den Widerspruch zwischen Sparzwang und hohen Asylkosten offenbar mit einem Trick. Bereits seit Monaten zirkuliert die Idee, am regulären Haushalt vorbei die Asylkosten über sogenannte Notfallkredite zu finanzieren. Für diesen Weg setzt sich Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) schon länger ein. Nach Darstellung der Senatorin ist der Rückgriff auf solche „Notlagekredite“ eine Frage der Gerechtigkeit: „Durch die Erklärung einer Notlage und die Möglichkeit einer Kreditfinanzierung stellen wir sicher, dass die Ausgaben für Geflüchtete nicht andere nötige Ausgaben verdrängen, sei es in unserem Ressort oder in anderen Bereichen im Land Berlin“, so ein Sprecher der Sozialsenatorin im Sommer.
Was werden die Gerichte sagen?
Mittlerweile scheint auch der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) nicht mehr abgeneigt, „Notfallkredite“ aufzunehmen. Schon vergangenes Jahr war Wegner mit der Forderung nach einer Neuregelung der Schuldenbremse „für Zukunftsinvestitionen“ aufgefallen. Als er nach der Sommerpause im August vor die Presse trat, zeigte er sich nun auch offen für „Notfallkredite“ zur Finanzierung der Asylkosten: „Ich glaube, es ist begründbar“, so der Regierende Bürgermeister.
Frei machen müsste den Weg zu solchen Krediten unter Umgehung des Neuverschuldungsverbots das Abgeordnetenhaus mit der Erklärung, dass sich Berlin in einer außergewöhnlichen Notlage befinde. Sollten sich eines Tages allerdings Verfassungsrichter mit den Krediten befassen, kann die Erklärung einer Notlage Berlins zum Knackpunkt werden. Vor Gericht müsste der Senat nämlich belegen, dass die Notlage ein unvorhersehbares Ereignis war.
Tatsächlich weisen Senatsmitglieder aber selbst immer wieder darauf hin, Berlin müsse weiterhin mit einer hohen Zahl von Asylbewerbern rechnen, die untergebracht werden müssten. Damit räumen sie ein, dass von einer „außergewöhnlichen“ Notlage keine Rede sein kann, weil die weitere Entwicklung schon jetzt auf Jahre hinaus absehbar ist, da politisch nichts unternommen wird. Daher müsste die schwarz-rote Koalition zusehen, wie diese Migrationskosten über den regulären Haushalt finanziert werden, oder aber Berlins Landesregierung müsste sich gegenüber dem Bund für eine Begrenzung der bislang ungezügelten Asylzuwanderung einsetzen.