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Aus Sorge über die Entwicklung in den USA: Der Bundesnachrichtendienst bekommt mehr Befugnisse
Nachdem sich die Regierungskoalition in Berlin noch im November 2025 ganz ostentativ gegen die von Brüssel angestrebte europaweite Chatkontrolle positioniert hatte, verabschiedete sie nun ihrerseits einen Entwurf zur Novellierung des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst (BND). Dieser sieht vor, die Zahl der Paragraphen von derzeit 69 auf 139 zu erhöhen, weil der BND etliche zusätzliche Kompetenzen erhalten soll, die weit über die Kontrolle verdächtiger Chatnachrichten hinausgehen.
Dazu zählt die Erlaubnis, den Datenverkehr zwischen der Bundesrepublik und dem Ausland zu überwachen und bis zu sechs Monate lang zu speichern und auszuwerten. Dabei geht es nicht nur um Metadaten wie IP-Adressen, sondern auch um die Inhalte der Kommunikation.
Außerdem wäre es dem BND künftig möglich, eigene Hacker-Operationen durchzuführen, also aktiv in fremde Computersysteme einzudringen, um diese zu manipulieren. Das soll auch für den Fall gelten, dass ausländische Betreiber von Online-Diensten oder -Plattformen wie Google, Facebook und X sich weigern, mit den deutschen Behörden zu kooperieren und auf Anforderung Informationen über bestimmte Nutzer herauszugeben. Dann hätte der BND das Recht, aktiv zu werden, sofern die „strategische Aufklärung“ dies erfordere.
Der Entwurf beinhaltet auch Regelungen, nach denen der BND Journalisten überwachen darf, selbst wenn das mit einem Einbruch in die besonders geschützte vertrauliche Kommunikation zwischen Pressevertretern und deren Informanten verbunden ist. Zur Begründung wird hier auf die Mitarbeiter von Staatsmedien autoritärer Regime verwiesen, bei denen es sich weniger um unabhängige Journalisten als um Agenten in den Diensten einer feindlichen Macht handele.
Ansonsten will die Bundesregierung den BND in die Lage versetzen, ausländische Zielpersonen in Deutschland auf legalem Wege auszuspionieren, wenn sie aufgrund ihrer hoheitlichen Funktionen in den Fokus unserer Geheimdienste geraten. Damit wäre der BND sogar befugt, verdeckt in Privatwohnungen einzudringen. Letzteres gilt allgemein auch für den Fall, dass der Auslandsgeheimdienst es für nötig erachtet, Spionagesoftware auf digitalen Geräten zu installieren.
Und schlussendlich sollen im Ausland weilende Deutsche nicht mehr juristisch belangt werden, wenn sie im Zuge der Zusammenarbeit mit dem BND bestimmte Straftaten begehen.
Das Inkrafttreten des neuen BND-Gesetzes würde auf eine faktische Legalisierung der anlasslosen Massenüberwachung und systematische Aushebelung gleich mehrerer verfassungsmäßiger Grundrechte hinauslaufen. Ebenso entstünden hohe Risiken auf dem Gebiet der IT-Sicherheit, wenn staatliche Akteure Sicherheitslücken der Hard- und Software ausnutzen, anstatt diese nach ihrer Identifizierung schnellstmöglich schließen zu lassen. Deshalb stieß der Entwurf sofort nach seinem Bekanntwerden auf vielfältige Kritik.
Andererseits argumentierten dessen Verteidiger wie Marc Henrichmann (CDU), der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages zur Beaufsichtigung der drei deutschen Geheimdienste, vor dem Hintergrund der derzeitigen Bedrohungssituation sei schnelles und entschiedenes Handeln unabdingbar. Außerdem müsse sich der BND aus seiner bisherigen Abhängigkeit von den US-Diensten lösen und mit anderen europäischen Diensten, die teilweise noch wesentlich umfassendere Befugnisse hätten, gleichziehen.