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Kriegsdienstverweigerer – Kiew bemüht sich bei den Nachbarn um die Abschiebung wehrfähiger Ukrainer
Am 24. Februar vergangenen Jahres wurde in der Ukraine die allgemeine Mobilmachung verkündet. Parallel dazu wurde wehrfähigen Männern im Alter zwischen 18 und 60 Jahren die Ausreise verboten, damit sie sich nicht dem Kriegsdienst entziehen können. Dennoch versuchten in der Folgezeit zahlreiche Ukrainer, ins Ausland zu gelangen.
Nach Auskunft von Andrij Dem-tschenko, dem Sprecher der ukrainischen Grenzschutzbehörde DPSU, hinderte diese seit Kriegsbeginn über 20.000 potentiell Wehrpflichtige an der Flucht, Von denen waren 6200 im Besitz gefälschter Ausreisegenehmigungen. Der Rest wollte meist über die grüne Grenze in die Nachbarländer Rumänien und Moldau fliehen. Das endete für einige tödlich. Manche der Männer ertranken in Flüssen, andere erfroren bei der Überquerung der bis zu 2000 Meter hohen Waldkarpaten.
Hunderttausende Abtrünnige
Nach Berichten der BBC bildeten sich in der Ukraine mehrere Social-Media-Gruppen mit teilweise bis zu 100.000 Mitgliedern, die untereinander Ratschläge austauschten, wie man am besten ins Ausland gelangen oder der Einberufung auf andere Weise entgehen könne. Ein probates Mittel für Letzteres sind Bescheinigungen über die Dienstuntauglichkeit aus gesundheitlichen Gründen. Die gab es zunächst für rund 5000 US-Dollar zu kaufen. Inzwischen kosten sie bis zu 10.000 Dollar, weil zahlreiche Festnahmen von Mitarbeitern der Einberufungsstellen das Angebot deutlich verknappt haben.
Über 650.000 Ukrainer im wehrfähigen Alter sind laut der EU-Statistikbehörde Eurostat in den 27 Staaten der Europäischen Union sowie Norwegen, der Schweiz und Liechtenstein als Flüchtlinge registriert. Davon leben 203.640 in Deutschland.
Diese große Zahl an möglichen Rekruten hat vor dem Hintergrund des aktuellen Soldatenmangels zu Überlegungen in Kiew geführt, diese potentiellen Soldaten zur Rückkehr in die Ukraine zu zwingen. So erklärte der Fraktionsvorsitzende der Präsidentenpartei „Diener des Volkes“ in der Werchowna Rada, der 44-jährige Dawyd Arachamija, Ende August im ukrainischen Staatsfernsehen, die Behörden seines Landes besäßen die Möglichkeit, mit anderen Staaten zu kooperieren, um jener Wehrpflichtigen habhaft zu werden, die sich dem Kriegsdienst entzogen hätten.
Die Ukraine arbeite derzeit aktiv an „internationalen Rechtshilfe-Mechanismen“, sagte Arachamija hierzu und fügte an: „Unsere Strafverfolgungsbehörden können in fast jedem Land der Welt außer Russland Auslieferungsersuchen für solche Personen stellen.“ Die Frage, was den Betreffenden nach ihrer Überstellung drohe, beantwortete er mit den Worten: „Sie werden strafrechtlich verfolgt: wegen Bestechung, Urkundenfälschung und Umgehung der Mobilmachung.“
Polen prescht vor
In vergleichbarer Weise äußerte sich das Mitglied des Ausschusses für nationale Sicherheit, Verteidigung und Geheimdienste Fjodor Wenislawski gegenüber der ukrainischen Zeitung „Klymenko Time“. Allerdings sprach er auch die Schwierigkeiten des Unterfangens an: „Was das rechtliche Prozedere betrifft, so gibt es keine Massenauslieferung von Bürgern. Man muss jeden Fall einzeln beantragen und die relevanten Dokumente liefern, dass die Person sich ... versteckt.“
Zudem sei zu bedenken, „dass die Entscheidung über die Abschiebung vor Gericht angefochten werden kann, wenn man die europäischen Rechtsnormen berücksichtigt ... Das ist ein sehr kompliziertes Verfahren, und wir werden darüber nachdenken, wie wir es flexibler gestalten können. Das erfordert jedoch gründliche Analysen und Diskussionen.“ Was Wenislawski damit genau meinte, sagte er nicht.
Auch ohne eine spezielle Aufforderung aus Kiew hat Polen diesen Monat mit der Abschiebung von Ukrainern begonnen, die im wehrpflichtigen Alter sind und nach dem 24. Februar 2022, also mutmaßlich kriegsbedingt, ihr Land verlassen haben. Das hat die Warschauer Tageszeitung „Rzeczpospolita“ gemeldet. Der polnische Polizeisprecher Mariusz Czarka fügte hinzu: „Wenn wir so einen Ukrainer zum Beispiel bei einer normalen Verkehrskontrolle antreffen, zeigt unser nationales Polizei-Informationssystem an, dass er von der ukrainischen Staatsanwaltschaft gesucht wird, weil die entsprechenden Interpol-Daten erscheinen. Wir nehmen so eine Person fest, informieren die Staatsanwaltschaft, und das Gericht entscheidet über die Auslieferung.“
Ob weitere EU-Mitgliedstaaten dem polnischen Beispiel folgen werden, ist noch nicht abzusehen.
Bernd Wegter am 18.09.23, 09:56 Uhr
Wenn ich daran denke wie Kriegsdienstverweigerer von den Grünen für Ihre Haltung bewundert wurden, und wie sie Wehrdienstleistende als "Baby Mörder" verunglimpften. Oder können ich die linken und Grünen noch daran erinnern; stell dir vor es ist Krieg und keiner geht hin.
Mich würde gerne interessieren wie die deutschen Behörden heute bei einer Auslieferung reagieren? Ob die Grün Rote Politik sich daran noch erinnert?