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Wahlchaos 2021

Berliner Verfassungsrichter setzen den Bund unter Druck

Mit dem Urteil, die Wahl zum Abgeordnetenhaus in Gänze zu wiederholen, stellt sich die Frage, warum für den Bundestag nur einzelne Stimmbezirke erneut abstimmen sollen

Hans Heckel
16.11.2022

Der Beschluss des Berliner Landesverfassungsgerichts ist ein Hammerschlag, wenngleich auch mit Ansage. Schon vor Wochen hatte das Gericht die klare Einschätzung abgegeben, dass die Abgeordnetenhauswahl vom September 2021 komplett wiederholt werden müsse. Nun haben die Richter das entsprechende Urteil gefällt. Den Stadtoberen haben sie eine Frist von 90 Tagen gesetzt, eine Neuwahl des Landesparlaments durchzuführen. Als möglicher Wahltermin steht der 12. Februar im Raum.

Das Urteil ist eine Blamage ersten Ranges für die politische Führung der deutschen Hauptstadt, welche die Verantwortung trägt für die beispiellose Pannenserie, von der die Wahl im Herbst 2021 überschattet und, wie jetzt feststeht, komplett entwertet wurde. Abermals präsentiert sich Berlin als Chaosmetropole, in der viele Spötter längst einen „failed state“, einen „gescheiterten Staat“, erkennen wollen. Ein Etikett, das eigentlich für völlig zerrüttete Staatswesen wie Somalia oder wie Libyen nach Gaddafi erfunden wurde.

Auf der Bundesebene dürfte das Urteil mit großem Unbehagen aufgenommen worden sein. Denn zeitgleich zur Abgeordnetenhauswahl fand am 26. September vergangenen Jahres auch die Bundestagswahl statt. Das Berliner Wahlchaos Chaos betraf beide parallellaufenden Urnengänge. Müssten da nicht auch beide Wahlen in der Hauptstadt vollständig wiederholt werden?

Doch gerade erst hat der Deutsche Bundestag beschlossen, dass die Berliner nur in 431 von insgesamt 2257 Wahlbezirken erneut zu den Urnen gerufen werden sollen, um ihre Stimme zum Bundesparlament abermals abzugeben, also in gerade einmal 19 Prozent der Bezirke. Wie ist das plausibel zu erklären? Eigentlich gar nicht.

Und so wird das Urteil des Berliner Landesverfassungsgerichts zum Lackmustest für die Prinzipien- und Regeltreue sowie nicht zuletzt die Glaubwürdigkeit der politischen Organe der deutschen Demokratie insgesamt. Bleibt es bei der mehr als halbherzigen Entscheidung hinsichtlich der Bundestagswahl, liegt nicht nur über dem „Rest“ der Legislaturperiode ein schwerer Schatten. Dann trüge das politische System auf Dauer einen Makel davon.


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Kommentare

Kersti Wolnow am 21.11.22, 08:44 Uhr

Was nützt das, wenn die Kandidaten vorher vom Ranghöheren abgenickt wurden?
Welche Wahl haben wir? Keine.
Hans Herbert von Arnim schreibt unermüdlich in seinen Büchern, was hier verändert werden muß.

Hans Kellermann am 18.11.22, 12:54 Uhr

Ist das Urteil nicht inkonsequent? Wenn Teile der Wahl zu wiederholen sind, ist das Parlament und die Regierung nicht mehr legitimiert, zu nichts!
Nur noch Entscheidungen für das Arrangieren einer ordnungsgemäßen Wahl sollten gestattet sein. Somit käme auch Druck , die Wahl schnell durchzuführen zu lassen. Auf Wahlkampf kann verzichtet wrde, man kennt ja zu Genüge diese Pappenheimer.

Peter Müller am 17.11.22, 14:12 Uhr

# Michael Holz:
Da unterstütze ich Sie zu 100%. Wir befinden uns in einer Art DDR; nur sehr viel hinterhältiger und ausgekochter. Honecker und seine Spießgesellen waren dagegen eine Karnevalstruppe.

Michael Holz am 17.11.22, 12:15 Uhr

" ... die Glaubwürdigkeit der politischen Organe der deutschen Demokratie ..."

Herr Heckel, Sie sind ein Optimist. Wo sehen Sie in diesem verkommenen politischen System noch etwas Glaubwürdiges? Ich kann so etwas nicht entdecken und sehe in Deutschland auch keine Demokratie mehr.

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