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Eine arbeitsmoralische Wende ist nicht in Sicht, und die Reform für Ukraine-Flüchtlinge stockt ebenso
Die Kosten für das Bürgergeld steigen 2025 auf den Rekordwert von 52 Milliarden Euro. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Reform des Bürgergeldes sowie eine Neuregelung für Ukraine-Flüchtlinge dauern deutlich länger, als die schwarz-rote Koalition angenommen hat.
Grundsätzlich einig sind sich Unionsparteien und SPD darin, dass das Bürgergeld in seiner bisherigen Form abgeschafft wird. Stattdessen soll eine „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ kommen. Ziel ist eine Senkung der Ausgaben. Nach Angaben von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann ist mit einer Reform der Grundsicherung allerdings erst im Frühjahr 2026 zu rechnen.
Derweil steigt für den Bund die Belastung durch das Bürgergeld: Rechnen muss die Bundesregierung damit, dass die Ausgaben dieses Jahr auf einen Rekordwert ansteigen. Ein Entwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) sieht statt bisher 47 Milliarden Euro nun 52 Milliarden vor. Im Einzelnen kalkuliert das Finanzministerium beim Bürgergeld-Regelsatz in diesem Jahr mit Kosten von 29,6 Milliarden Euro. Das sind 3,1 Milliarden Euro mehr als noch 2024. Für Miete und Heizkosten von Bürgergeldempfängern steigt der Anteil des Bundes von 11,1 auf 13 Milliarden Euro. Auch für Verwaltungsausgaben und Gelder für die Arbeitsvermittlung hat Klingbeils Ministerium 9,35 Milliarden Euro einkalkuliert.
Nicht in dieser Rechnung enthalten sind die Ausgaben, die den Kommunen durch das Bürgergeld entstehen. Teilweise müssen sie Kosten für Unterkunft und Heizung mittragen und auch die Kosten für Bildung und sogenannte Teilhabe übernehmen. 2024 sind so Kosten von 15,4 Milliarden Euro entstanden.
Deutliche Kosteneinsparungen kann die Bundesregierung nur erreichen, wenn die Zahl der Leistungsempfänger sinkt. Nach Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts muss nämlich für Bedürftige ein Existenzminimum gesichert werden. Bei der Höhe des Bürgergeld-Regelsatzes und bei den Wohnkosten dürften Absenkungen kaum möglich sein. Linnemann bezifferte die Zahl der Bürgergeldempfänger, die arbeiten könnten, auf rund 200.000 Menschen. Zum Vergleich: 2024/2025 bezogen laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit rund 5,42 Millionen Menschen Bürgergeld.
Geeinigt hatten sich Union und SPD im Koalitionsvertrag, dass Flüchtlinge aus der Ukraine kein Bürgergeld mehr erhalten sollen, sondern Leistungen wie Asylbewerber. Stichtag sollte der 1. April sein. Dieses Datum ist verstrichen, doch eine Umsetzung des Vorhabens ist offen. Wie der Sender MDR berichtet, gibt es für das Gesetz bislang weder einen Entwurf noch einen Zeitplan und auch „noch keine Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Kommunen“. Hintergrund ist laut des Berichts ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen Ministerien und Behörden von Bund, Ländern und Kommunen. Dabei müssen nicht nur die Zuständigkeiten neu geregelt, sondern auch die Finanzierung umgestellt werden. Für das Bürgergeld ist über die Jobcenter überwiegend der Bund zuständig. Die Asylbewerberleistungen hingegen werden von den Kommunen organisiert.