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Photovoltaikanlagen an Balkonen sind günstig und effizient – Aber wehe, man produziert zu viel Energie
Angesichts explodierender Energiepreise steht das Sparen bei den Ausgaben für Strom und Gas an oberster Stelle. Bei einem Blackout durch eine eigene Energiegewinnungsanlage unabhängig zu sein erhöht den Reiz, sich mit der Anschaffung einer Windkraft- oder Photovoltaik-Anlage zu beschäftigen.
Die Solarenergie-Anlage für den Balkon verspricht beides – Sparen und Unabhängigkeit – und soll, wenn es nach den Herstellern geht, damit für Hausbesitzer, vor allem aber auch Mieter, die perfekte Lösung sein. Mit einem Preis ab 400 Euro ist dieses vor den Pflanzenkübel angebrachte Minikraftwerk deutlich preiswerter als eine leistungsstarke Photovoltaikanlage, die auf dem Dach angebracht wird. Zudem benötigen die meisten Modelle der kleinen Version für den Balkon, die Loggia, Garage oder das Gartenhaus auch keine aufwendige zusätzliche elektrische Leitung. Das Paneel wird montiert und in den Schukostecker eingesteckt. Die kleine Solaranlage ist damit schnell installiert, der Anbau stellt keinen zusätzlichen finanziellen Posten dar.
Bis hierhin geht die Rechnung für den installationswilligen Mieter auf. Um mit der Einrichtung zu starten, benötigt er lediglich die Genehmigung des Vermieters.
Die Balkonkraftwerke erzeugen im Jahr bis zu 600 Kilowatt, in der Regel liegt die Leistung aber deutlich darunter. Wie viel Strom tatsächlich erzeugt wird, hängt von vielen Faktoren ab. Dazu gehören unter anderem Jahreszeit, Wetter und nicht zuletzt auch klimatische Region, Lage und Ausrichtung der Anbringung am Standort.
Wer sich trotzdem dafür entscheidet ein Balkonkraftwerk anzuschaffen, sollte bei der Ausrichtung darauf achten, dass die Solarpaneele im Süden positioniert sind. Der Neigungswinkel spielt ebenfalls eine Rolle bei der Energiegewinnung und sollte 20 bis 30 Grad betragen.
Doch die Sache hat noch einen Haken: Das Gesetz, das die Erneuerbaren Energien regelt (EEG), schreibt in der Fassung von 2021 vor, dass Solaranlagen, die eine Leistung von bis zu 25 Kilowatt aufweisen, maximal 70 Prozent der durch sie produzierten Energie ins allgemeine Stromnetz abgeben dürfen. Kein Problem, wenn aufgrund schlechten Wetters nur wenig Strom erzeugt wird. Wenn bei Kaiserwetter und Dauersonne viel Strom gewonnen, aber kaum etwas selbst verbraucht wird, dann fließen unter Umständen mehr als 70 Prozent des erzeugten Stroms in das allgemeine Stromnetz – damit würden die Vorgaben des EEG verletzt. Theoretisch kann in diesem Fall sogar eine Strafzahlung drohen.
Daraus sollten keine voreiligen Schlüsse gezogen werden. Das EEG misst der Eigenversorgung mit Erneuerbaren Energien große Bedeutung zu und wird regelmäßig überarbeitet. Gut möglich, dass die Balkonkraftanlagen, die aufgrund der aktuellen Strompreisentwicklung in diesem Jahr eine stark erhöhte Nachfrage erleben, bei der nächsten Überarbeitung des EEG schon von der 70-Prozent-Regel ausgenommen werden.
sitra achra am 29.05.23, 11:13 Uhr
Mit diesem "gadget" wollen die Klimafaschisten den kleinen Mann ködern und ideologisch für ihre größeren irren Weltbeglückungsvorhaben nach WHO-Vorgabe genossen machen. Wer auf diesen technologischen Abfall hereinfällt, disqualifiziert sich selbst als Demokrat, der zumindest ein bisschen mehr Grips als der bei der letzten Wahl erfolgreiche Anatolier haben sollte.
Peter Müller am 23.05.23, 16:08 Uhr
"Die Balkonkraftwerke erzeugen im Jahr bis zu 600 Kilowatt"
Setzen, 6. Bitte nochmal Grundkurs Physik belegen.
Watt ist die Einheit für Leistung, nicht für Energie.
Richtig wäre: Balkonkraftwerke erzeugen bis zu 600 Watt elektrische Leistung womit sich im Deutschlandmittel etwa 600 kWh Energie pro Jahr erzeugen lassen.