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Brandenburg sieht sich nicht genug berücksichtigt – zudem droht Ärger über Rundfunkklage in Karlsruhe
Im Verhältnis zwischen dem Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk und der Politik ist derzeit Eskalation angesagt. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts müssen sich mit gleich zwei Verfassungsbeschwerden befassen, die von den gebührenfinanzierten Sendern vorgebracht wurden.
In Brandenburg hat der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) angekündigt, in Karlsruhe eine Beschwerde gegen den bereits seit Dezember 2023 geltenden neuen rbb-Staatsvertrag einzulegen. Zu den Beweggründen sagte ein Sprecher des Senders: „Der Sender sieht die Rundfunkfreiheit, beispielsweise durch die verpflichtende 60-minütige Auseinanderschaltung des Fernsehprogramms für die gesonderte Darstellung jedes Landes, eingeschränkt.“ Ebenso sieht der Sender die Rundfunkfreiheit durch Staatsvertrags-Regelungen zu „Leitungen der Landesangebote“ verletzt. Kritikpunkt ist überdies die Vorgabe, wie diese Leitungen personell in die Organisation des Senders einzugliedern sind: „Auch die Bestimmung, wo konkret Regionalbüros und -studios in welcher Anzahl einzurichten sind, verletzt die Rundfunkfreiheit“, so der Sprecher des rbb.
Entstanden war der Staatsvertrag vor mehr als einem Jahr noch unter dem frischen Eindruck des Skandals um Vetternwirtschaft und Gebührenverschwendung beim rbb. In Brandenburg war die scharfe Kritik an den damaligen Zuständen vom Vorwurf begleitet gewesen, das Programm der Zwei-Länder-Anstalt sei „berlinlastig“. Als Resultat sorgte die bislang in Potsdam regierende Koalition aus SPD, CDU und Grünen dafür, dass in den neuen Staatsvertrag Regelungen aufgenommen wurden, die für mehr Berichterstattung aus Brandenburg sorgen sollen.
Potsdam droht ganz offen
Die nun von der Senderführung angekündigte Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht kann für den rbb möglicherweise fatale Folgen haben. Ein führender Vertreter der Brandenburg-SPD hat inzwischen nämlich die Weiterexistenz des Gemeinschaftssenders infrage gestellt: Daniel Keller, Chef der SPD-Landtagsfraktion, erklärte: „Wenn der rbb nicht bereit ist, seine Arbeit wahrzunehmen, nämlich auch Teil seines Namens zu sein, dann müssen wir uns schon als Brandenburger Landtag der Diskussion stellen, wie wir mit einem solchen rbb umgehen und wie dann auch hier Brandenburg weiterhin Teil dieser Sendeanstalt bleibt.“
Bereits als der rbb vor zwei Jahren in eine tiefe Krise schlitterte, waren Gedankenspiele bekannt geworden, die Anstalt aufzulösen. Das „Handelsblatt“ berichtete seinerzeit von Forderungen anderer ARD-Sender, dem rbb die Eigenständigkeit zu entziehen und ihn zu zerschlagen. Die Zuständigkeit für die Versorgung Brandenburgs sollte demnach an den MDR übergehen. Der NDR sollte sich um das Sendegebiet Berlin kümmern.
Die märkische SPD soll sich mittlerweile auch die Rückkehr zu einem eigenständigen Sender für Brandenburg vorstellen können. Entstanden war der rbb im Jahr 2003 durch Zusammenlegung des Senders Freies Berlin und des Ostdeutschen Rundfunks Brandenburg. Die Aufspaltung des Gemeinschaftssenders würde allerdings das Gegenteil von dem bedeuten, was der Politik bislang zur Kostendämpfung im staatlichen Rundfunksystem vorschwebt. Regelmäßig wird ARD und ZDF nämlich die Zusammenlegung von Sendern empfohlen.
ÖRR hat sich Feinde gemacht
Bereits am 19. November haben ARD und ZDF in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde eingelegt, mit der die Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar auf 18,94 Euro durchgesetzt werden soll. Berufen können sich die Sender dabei auf eine Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF). Diese hatte eine Erhöhung um 58 Cent zum Jahreswechsel empfohlen. Damit die Erhöhung umgesetzt werden kann, müssen zunächst die Ministerpräsidenten der Bundesländer einen entsprechenden Finanzierungsstaatsvertrag bestätigen, danach müssen auch noch die Landesparlamente zustimmen.
Mit ihrer Verfassungsbeschwerde sorgen ARD und ZDF nun bei einigen Landesregierungen für Verärgerung. Die Ministerpräsidenten hatten nämlich bereits im Oktober beschlossen, sich am 12. Dezember auf einer Konferenz mit der Frage der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems zu beschäftigen. Dabei soll es um eine grundlegende Reform der Finanzierung gehen. Im Oktober hatten die Ministerpräsidenten bereits einen Reformstaatsvertrag zur allgemeinen Weiterentwicklung von ARD, ZDF und Deutschlandfunk entworfen.
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) kritisiert, es „irritiert“, wenn kurz vor dem möglichen Abschluss eines Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags beim Bundesverfassungsgericht Klage eingereicht werde.