14.11.2024

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Die vor 200 Jahren geschlossene Ehe währte bis zu seinem Tod: Auguste von Harrach am Totenbett Friedrich Wilhelms III.
Foto: Österreichische NationalbibliothekDie vor 200 Jahren geschlossene Ehe währte bis zu seinem Tod: Auguste von Harrach am Totenbett Friedrich Wilhelms III.

Hohenzollern

Der Paukenschlag von Charlottenburg

Der preußische König Friedrich Wilhelm III. ging vor 200 Jahren eine morganatische Ehe mit Auguste Gräfin von Harrach ein

Bernhard Knapstein
10.11.2024

Als König Friedrich Wilhelm III. von Preußen am 9. November 1824 Auguste Gräfin von Harrach ehelichte, kam dies einem gewaltigen Paukenschlag gleich. Der verwitwete Monarch hatte es gewagt, eine Frau aus niederem Adel zu ehelichen – noch dazu eine 30 Jahre jüngere Katholikin. Die Charlottenburger Hochzeit von vor 200 Jahren wurde daher zunächst geheim gehalten. Doch nicht lange, denn die in der Charlottenburger Schlosskapelle gestiftete Ehe sprach sich schnell rum. Diplomat Karl August Vornagen notierte nur zwei Tage darauf: „Unser König hat sich vorgestern verheiratet. Wie ein Donnerschlag traf die Nachricht unter die Leute, und die meisten verweigerten ihr allen Glauben.“ Es war, als sei die früh gestorbene und im Volk idealisierte Königin Louise beiseitegeschoben worden. Zwar erwarb sich die Fürstin von Liegnitz und Gräfin von Hohenzollern, zu welcher der König seine zweite Ehefrau erhob, in seiner Familie mit der Zeit einigen Respekt, doch als der König im Juni 1840 starb, durfte seine Gattin, die ihn in seinen letzten Monaten gepflegt hatte, aus protokollarischen Gründen an der Trauerfeier im Berliner Dom nicht teilnehmen.

Eine nicht ebenbürtige Ehe ist in Teilen des Hochadels bis heute nur als sogenannte morganatische Ehe, auch Ehe zur linken Hand genannt, möglich. Der Begriff morganatisch stammt aus dem lateinischen „Matrimonium ad morganaticam“, Ehe auf bloße Morgengabe.

Keine Ehe auf Augenhöhe
Eine morganatische Ehe war vor Friedrich Wilhelm III. bereits dessen Vater und Vorgänger Friedrich Wilhelm II. eingegangen. Der hatte nach geschiedener erster Ehe mit der Welfin Elisabeth von Braunschweig-Wolfenbüttel, die zur Enttäuschung Friedrichs des Großen nur einer Tochter das Leben schenkte, Friederike von Hessen-Darmstadt geehelicht. Zwar war die Ehe formal ebenbürtig, und aus ihr ging mit dem späteren Friedrich Wilhelm III. ein Thronfolger hervor. Doch noch im ersten Ehejahr nahm der König sich Wilhelmine Encke zur ersten Mätresse. Der König lebte seine Bedürfnisse aus. 1787 nahm sich Friedrich Wilhelm II. Julie von Voß – mit Zustimmung seiner Ehefrau – in morganatischer Ehe zur Zweitfrau. Doch die zur Gräfin Ingenheim erhobene Zweitfrau starb bereits nach zwei Jahren. Kurz darauf, 1790, ehelichte Friedrich Wilhelm II. in morganatischer Ehe die Gräfin Sophie von Dönhoff. Die war eine starke Frau, mischte sich in die Politik ein und bemühte sich, wenn auch erfolglos, den Einfluss Wilhelmine Enckes zu schwächen.

Aus den Ehen des Königs gingen 14 Kinder hervor. Weitere sechs Kinder gebar ihm seine Mätresse Wilhelmine Gräfin von Lichtenau, geborene Encke.

Die morganatische Ehe war von den Kirchen anerkannt und schützte letzten Endes die Familie des Monarchen vor Forderungen seitens der Nachkommenschaft aus der unebenbürtigen Ehe. Den Nichtgewollten blieb der Weg nach ganz oben damit versagt.

Bis heute müssen die Hohenzollern das Hausrecht achten. Der aktuelle Chef des Hauses, Georg Friedrich Prinz von Preußen, ist mit Prinzessin Sophie von Isenburg verheiratet. Das Fürstenhaus Isenburg geht bis ins 10. Jahrhundert zurück und gehörte zeitweilig dem Reichsfürstenrat an. Die Ehe des Hohenzollern mit der Isenburg-Prinzessin gilt daher als ebenbürtig. Das brandenburgisch-preußische Hausgesetz der Hohenzollern ist zwar, wie auch das Bundesverfassungsgericht aufgrund einer Klage eines Hohenzollern 2004 entschieden hat, in staatsrechtlicher Hinsicht bedeutungslos und verstößt gegen die Eheschließungsfreiheit. Allerdings besteht erb- und vertragsrechtliche Testierfreiheit, und damit kann das Hausrecht bezüglich des Familienvermögens de facto in die Zukunft weitergetragen werden.

Verbürgerlichung von Monarchien
Im Gegensatz zum Hohenzollernchef Georg Friedrich sind Felipe VI. von Spanien, Frederik X. von Dänemark, Carl XVI. Gustaf von Schweden und seine Tochter Kronprinzessin Victoria, Harald V. von Norwegen und sein Sohn Kronprinz Haakon, Charles III. von Großbritannien und Nordirland sowie sein Sohn, der Prince of Wales William, Fürst Albert II. von Monaco und Willem-Alexander der Niederlande Monarchen oder designierte Monarchen aus herrschenden Familien und – wie man früher sagte – unebenbürtig verheiratet mit Nichtangehörigen des Hochadels. Alle Genannten haben einen bürgerlichen Partner geehelicht. Die Mehrheit dieser Partner schillert durch ihre besondere Volksnähe. Die Königshäuser, die diese Persönlichkeiten vertreten, haben die Monarchie mit dem Bürgertum befriedet, vielleicht sogar die Monarchien dem Druck republikanischer Kräfte, die jedem Standesdünkel misstrauen, entzogen. Diese Ehen belegen, dass die morganatische Ehe, wo sie denn noch gepflegt wird, eher ein letztes Relikt der Vergangenheit darstellt.


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