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Berlins Justizsenatorin Kreck (Linkspartei) gibt Einblick in ihr hoch ideologisches Rechtsverständnis
Seit Monaten sorgen sogenannte Klimaaktivisten mit Sitzblockaden für Verkehrschaos in Berlin. Nachdem die Opposition im Abgeordnetenhaus kritisiert hatte, dass es trotz einer Vielzahl von Ermittlungsverfahren noch immer keine Anklagen, geschweige denn Verurteilungen gibt, hatte sich Berlins Justizsenatorin Lena Kreck (Linkspartei) unlängst vehement gegen eine Einmischung in die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden ausgesprochen. „Wir leben in einem Rechtsstaat mit einer Gewaltenteilung, da haben politische Einflussnahmen auf Richter und Strafverfolgungsbehörden nichts verloren.“
Deutlich weniger Zurückhaltung hat Berlins Justizsenatorin gezeigt, als es kürzlich um Vorwürfe gegen Sicherheitsleute ging, die beim „Christopher Street Day“ eingesetzt waren. Auf der „größten queeren Demonstration der Hauptstadt“ soll bei zwei Wagen des Umzugs Sicherheitspersonal mit angeblichen NS-Tätowierungen eingesetzt worden sein.
Messen mit zweierlei Maß
Lokale Zeitungen berichteten, Besucher des „Christopher Street Day“ hätten bei mindestens zwei der eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter das Symbol der „Schwarzen Sonne“ als Körpertätowierung gesehen. Bei der „Schwarzen Sonne“, mitunter auch Sonnenrad genannt, handelt es sich um ein Symbol, das aus drei übereinandergelegten Hakenkreuzen, beziehungsweise zwölf in Ringform gefassten gespiegelten Siegrunen besteht. Die Schwulenberatung Berlin und der Verein „Bunte Vielfalt e.V.“, die Betreiber der zwei betroffenen Wagen, zeigten sich nach Bekanntwerden der Vorwürfe schockiert und verlangen Aufklärung von den beauftragten Sicherheitsfirmen.
Zu Wort meldete sich auch Kreck. Sie drängte bei der Schwulenberatung darauf, „dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden“. Kreck, Inhaberin eines Dreifach-Ressorts, hat sich in diesem Fall vermutlich in ihrer Eigenschaft als Senatorin für Vielfalt und Antidiskriminierung zu Wort gemeldet. Allerdings hat sie auch als Justizsenatorin mehr Einflussmöglichkeiten, als ihre Äußerungen zur Unabhängigkeit der Justiz bei den lang andauerenden Ermittlungsverfahren gegen die straßenblockierenden Klimaextremisten suggerieren. Tatsächlich kennt das deutsche Strafprozessrecht gar keine „Unabhängigkeit der Justiz“, sondern es sieht eine Unabhängigkeit der Richter vor. Die Weisungsmöglichkeiten der Politik auf die Strafverfolgungsbehörden ist in Deutschland sogar so groß, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Mai 2019 zu dem Schluss kam, den deutschen Staatsanwälten fehle die notwendige Unabhängigkeit, um einen Europäischen Haftbefehl auszustellen. In ihrer Begründung bemängelten die Richter in Luxemburg ganz direkt das Weisungsrecht der deutschen Justizminister und -senatoren in Einzelfällen. Die Bundesregierung kündigte darauf hin eine Lösung an, die konform mit dem EU-Recht geht. Dessen ungeachtet sind der Politik verschiedene Möglichkeiten geblieben, generelle Akzente bei der Strafverfolgung zu setzen.
Als damaliger Bundesjustizminister regte beispielsweise der SPD-Politiker Heiko Maas im Jahr 2016 bei seinen Länderkollegen die Bildung von Staatsanwaltschaften an, die sich gezielt mit rechtsextremer Gewaltkriminalität beschäftigen sollen. Gebrauch machen können die Justizminister und -senatoren auch von einer Berichtspflicht. Als es in den Jahren nach der friedlichen Revolution in Brandenburg beispielsweise zu immer mehr fremdenfeindlicher Gewalt kam, wurde den Staatsanwälten per Ministererlass zeitweise eine Berichtspflicht für solche Fälle auferlegt.
„Schwarze Sonne“ nicht verboten
Effekt einer solchen Regelung kann es durchaus sein, dass Staatsanwälte im Zweifelsfall eher zögern, Ermittlungsverfahren unter Hinweis auf ein mangelndes öffentliches Interesse oder wegen Geringfügigkeit einzustellen oder auf die lange Bank zu schieben. Nicht zuletzt kann die Politik auch versuchen, bereits durch die personelle Auswahl an der Spitze der Strafverfolgungsbehörde Akzente zu setzen. Berlins derzeitige Chefanklägerin Margarete Koppers wurde beispielsweise im Jahr 2017 noch durch den damaligen grünen Justizsenator Dirk Behrendt dem seinerzeitigen rot-rot-grünen Senat vorgeschlagen. In der Berichterstattung, ob „Süddeutsche Zeitung“, „Focus“, „Berliner Zeitung“ oder „taz“, findet sich dann auch immer wieder der Hinweis, Berlins Generalstaatsanwältin stehe „den Grünen nahe“.
Im Fall der Tätowierungen auf dem diesjährigen „Christopher Street Day“ dürften die Möglichkeiten von Behrends Nachfolgerin zumindest als Justizsenatorin recht begrenzt sein. Wie Kreck als Volljuristin vermutlich selbst weiß oder durch Recherche schnell in Erfahrung bringen kann, ist das Zeigen des Symbols „Schwarze Sonne“ hierzulande nämlich bislang keine Straftat, wie bereits eine Anfrage von Bundestagsabgeordneten der Linkspartei ergeben hatte.
sitra achra am 20.08.22, 11:00 Uhr
So eine Proletenoma ist doch eine Attraktion für jede Geisterbahn. Was soll so eine Kreatur schon für ein Rechtsverständnis haben? Es geht in Wahrheit um die "rechte" Gesinnung bolschewistischer Strickart, sonst nichts. Ein Skandal, dass sich solche Staatszersetzer in disem Land hemmungslos austoben dürfen! Dem Rechtsstaat wird damit immenser Schaden zugefügt.
Peter Müller am 05.08.22, 09:43 Uhr
Natürlich ist die "schwarze Sonne" ein hochgradiges Nazisymbol, keine Frage.
Es kommt aber auf den Kontext an.
Wenn Ukrainische Soldaten dieses Symbol tragen wird es von den Linksgrünen Wokoharams als Nicht Problematisch eingestuft, es wird sogar verteidigt. Siehe die Aussagen der Faschos der Amadeo Antonio Stiftung dazu.
Trägt es ein Einheimischer geht die Welt am rechten Sumpf zugrunde.
Tja, Doppelsprech vom feinsten. Typisch Linksfaschos.