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Angesichts des rapiden Anstiegs der AfD beteiligen sich Beamte aus dem Umfeld der etablierten Parteien immer wieder an Aktionen gegen die Oppositionspartei – und verstoßen damit gegen das für sie bestehende Neutralitätsgebot
Am 17. November 2025 hat das Verwaltungsgericht Oldenburg in einem viel beachteten Urteil entschieden, dass ein Teil der Aussagen des ehemaligen Polizeipräsidenten der Polizeidirektion Oldenburg, Johann Kühme, im Zusammenhang mit der AfD in Niedersachsen das neutrale Handeln staatlicher Institutionen verletzt. Kühme hatte die AfD im August 2023 in einem Zeitungsinterview als „Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung“ bezeichnet. Die Partei täusche „die Bürger bewusst und perfide mit ihrem Lügenkonstrukt“, um „Unsicherheiten und Ängste in der Bevölkerung zu schüren“. Damit, so der hohe Polizeibeamte, stelle sich die AfD gegen die Arbeit der Polizei, weil diese die Verpflichtung habe, dass die Bürger sich sicher fühlen können.
Es gibt ohne Zweifel Vieles, was man dem „gärigen Haufen“ AfD – um ein Wort des Parteigranden Alexander Gauland über seine eigenen Parteifreunde aufzugreifen – vorwerfen kann. Fingerspitzengefühl und diplomatisches Geschick gehört nicht dazu, wie die Statistiken zu Ordnungsrufen in den Parlamenten oder fragwürdige Auslandsreisen beispielsweise nach Russland belegen.
Doch auch wenn man mit guten Gründen sich selbst gegen diese Partei positionieren mag, ist eine deutliche Zunahme von Ereignissen, die Verletzungen des staatlichen Neutralitätsgebots und des vom Grundgesetz geschützten Parteienprivilegs nach Artikel 21 Grundgesetz darstellen, nicht mehr zu übersehen. Der Fall Kühme ist insoweit kein Einzelfall, sondern steht vielmehr in einer langen, sich kontinuierlich vertiefenden Konfliktlinie zwischen Verfassungsrecht und Verwaltungspraxis.
Das Gebot zur Neutralität des Staates
Angesichts der aktuellen Entscheidung ist es lohnend, die Entwicklung dieses Gebots historisch nachzuzeichnen – von den frühen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bis zur jüngsten Rechtsprechung – und seine Bedeutung für eine funktionierende Demokratie neu zu beleuchten.
Neutralität als solche steht nicht im Grundgesetz. Weder „neutral“ noch „Neutralität“ tauchen ausdrücklich in den Artikeln der Verfassung auf. Dennoch hat das Bundesverfassungsgericht in langjährigen Entscheidungen ein verpflichtendes, verfassungsrechtlich schlagkräftiges Prinzip geformt – zunächst mit Blick auf staatliche Öffentlichkeitsarbeit, später erweitert auf Äußerungen von Amtsträgern, sogar im laufenden Meinungskampf im Zusammenhang mit Wahlen.
Ein Meilenstein war die Entscheidung von Karlsruhe aus dem Jahr 1966. In dieser Grundsatzentscheidung (BVerfGE 20, 56) zur staatlichen Informationsarbeit formulierte das Gericht erstmals verbindliche Kriterien für sachliche, objektive Öffentlichkeitsarbeit. Es ging darum, dass der Staat seine Bürger informieren darf – aber ohne Parteipropaganda. Die Richter verlangten einen objektiven Ton, keine einseitige Vereinnahmung.
Später, im Bundestagswahlkampf 1976, entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Bundesregierung gegen das Neutralitätsgebot verstoßen hat, weil sie mit Steuermitteln Anzeigen schaltete, die stark auf positive Regierungsleistung abzielten – und diese Druckschriften teilweise direkt in den Wahlkampf der sie tragenden Parteien (SPD/FDP) flossen (BVerfGE 44, 125). Das Gericht betonte in der Urteilsbegründung, dass die Staatsorgane „als solche“ nicht parteiergreifend zugunsten oder zulasten einer Partei werben dürften, weil damit die Chancengleichheit der Parteien und die Integrität der Willensbildung verletzt würden. Eine einmal an die Macht gelangte Partei soll diese Macht gerade nicht dazu nutzen dürfen, für sich selbst zu werben und sich so den Wählerwillen manipulierend von politischen Mitbewerbern abzusetzen.
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) wurde diese Linie später bekräftigt: 2017 formulierte Karlsruhe, das Neutralitätsgebot folge „aus dem Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit (Art. 21 Abs. 1 GG) ... das gilt nicht nur im Wahlkampf, sondern darüber hinaus auch für den politischen Meinungskampf und Wettbewerb im Allgemeinen.“ Erneut wird so das zentrale Prinzip betont: Der Staat darf nicht mit seiner Autorität, seinen Mitteln und seinem Gewicht im demokratischen Wettbewerb eingreifen – und zwar nicht nur vor Wahlterminen, sondern generell.
Strukturgebendes Prinzip des demokratischen Staates
Mit der Zeit hat die Rechtsprechung allerdings das Neutralitätsgebot in der Rechtsprechung zunehmend ausdifferenziert: Es ist nicht mehr eine bloße allgemeine Forderung, sondern ein strukturgebendes Prinzip mit detaillierten Anforderungen, je nach Kontext.
Der Politikwissenschaftler und Verfassungsrechtler Rainer Eckertz beschrieb in einer Analyse: „Die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung hat das Prinzip der staatlichen Neutralität schrittweise und fallbezogen zu einem verfassungsrechtlichen Maßstab ausgebildet“, es sei „bereichsspezifisch konkretisiert“.
So hat das Bundesverfassungsgericht etwa klargestellt, dass nicht nur Ministerien im Wahlkampf neutral sein müssen, sondern auch staatliche Einrichtungen wie Schulen. Das heißt: Neutralität betrifft nicht nur parteipolitische Kommunikation, sondern auch weltanschauliche Neutralität an Bildungseinrichtungen. Das Neutralitätsgebot äußert sich insoweit auch in dem Gebot zur Mäßigung und Zurückhaltung nach § 33 Beamtenstatusgesetz. Das Gebot verlangt die Zurückhaltung auch außerhalb des Dienstes.
Eine gewisse Zwickmühle ist dabei für Beamte nicht zu übersehen: Einerseits müssen sie unparteiisch agieren, andererseits haben sie als Beamte auch eine Verpflichtung gegenüber der Verfassung selbst – insbesondere, wenn demokratische Grundwerte gefährdet werden. Das Neutralitätsgebot birgt insoweit ein Erpressungspotential, wenn politische Gegner die Pflicht zum „Schweigen“ instrumentalisieren könnten.
Beamte im Dienst der „Brandmauer“?
In den letzten Jahren hat die Bedeutung des Neutralitätsgebots durch das Aufkommen der AfD eine neue Dringlichkeit bekommen. Die staatsrechtliche Diskussion erlebt einen sprunghaften Wandel, weil immer häufiger Behördenleiter, Minister oder Sicherheitsbehörden in direkte Auseinandersetzung mit dieser Partei treten – und anschließend ihre etwaige Verletzung der Neutralitätspflicht geprüft wird. Bestes Beispiel dafür ist ein öffentlicher Auftritt von Bundeskanzlerin Angela Merkel, die am 6. Februar 2020 von Südafrika aus die von der AfD unterstützte Wahl des FDP-Kandidaten Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen scharf kritisierte und (mit Erfolg) die Rückgängigmachung der Wahl einforderte. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juni 2022 die Verfassungswidrigkeit dieser Äußerung wegen Verstoßes gegen das Parteienprivileg festgestellt.
Ein aktuelles Beispiel ist ein Urteil gegen einen Hamburger Bezirksamtsleiter, der die AfD in einer Bezirksversammlung als „Bruder im Geiste von Putin“ bezeichnet und als „Feinde der Demokratie“ deklariert hatte. Auch hier stellte das Gericht eine Verletzung der Neutralitätspflicht fest.
Die Beispiele zeigen, dass die Justiz in Zeiten der gegen eine an Relevanz immer weiter zunehmenden Partei errichteten „Brandmauer“, die einen vernunftbasierten Austausch und eine abwägende parlamentarische Kooperation unmöglich macht sowie eher als gegenseitiger Treiber von Hass und Ablehnung wirkt und so immer wieder auch zu angreifbaren Handlungen von Behörden und Amtsträgern führt, heute sehr sensibel abwägen muss zwischen legitimer Meinungsfreiheit von Amtsträgern und deren Pflicht, im Amt neutral zu agieren.
Auch die Wissenschaft mag sich nicht mehr in Gänze raushalten aus dem Dilemma, der AfD zumindest indirekt beispringen zu müssen. So warnte der Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler von der Universität Oldenburg, dass öffentliche Kampfansagen des Verfassungsschutzes an die AfD parteipolitisch motiviert sein könnten und damit das Neu-tralitätsgebot verletzt würde.
Kritiker an dieser Auffassung wettern wiederum gegen eine zu starre Interpretation des Neutralitätsgebots. „Das alles ist ein fatales Missverständnis des staatlichen Neutralitätsgebotes: Es wird so ausgelegt, als ob es quasi keine Kritik an einer Partei geben dürfe, die in Teilen verfassungsfeindlich ist“, formuliert etwa Valerie Schönian pointiert in der Wochenzeitung „Die Zeit“.
Klarstellung in Zeiten der Versuchung
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg könnte zu einem wichtigen Markstein werden. Denn während im politischen Berlin CDU-Parteichef Friedrich Merz von seiner eigenen Jugendorganisation herausgefordert wird und die Koalition von Zerreißprobe zu Zerreißprobe eilt, beweist die Justiz, dass der Rechtsstaat keine Bühne für parteipolitische Agitation ist, sondern einen Rahmen für einen fairen, gleichberechtigten Wettstreit bietet, eine Instrumentalisierung der Justiz also nicht gesichert ist. In diesem Lichte dürfte auch die Äußerung des SPD-Innenpolitikers Sebastian Fiedler, der jüngst in einem Interview erklärte, dass Beamte auf das Grundgesetz verpflichtet sind und dann fragte, ob sie im Falle eines Wahlsiegs der AfD in Sachsen-Anhalt „Extremisten sensibelste Daten überlassen“ oder „lieber auf die Löschtaste drücken“ sollten, als Aufforderung zu Straftaten gesehen werden, die weit über Verletzungen gegen das Neutralitätsgebot hinausgehen.
Die Neutralitätspflicht ist kein Feigenblatt, sondern ein Fundament der Demokratie. In einer Zeit, in der Populismus, Polarisierung und Misstrauen wachsen, sind die Gerichte gefordert, das Gleichgewicht zu wahren: Meinungsfreiheit muss auch für Beamte möglich bleiben – den Anlass dafür dürften AfD-Politiker wohl auch in Zukunft immer wieder liefern. Andererseits ist unbedingt zu verhindern, dass der Staat selbst zum Akteur im parteipolitischen Wettbewerb wird. Dieses Prinzip wird dann auch die AfD lernen müssen, sollte sie in den kommenden Jahren in einzelnen Bundesländern an die Macht gelangen.
Die Oldenburger Entscheidung ist insoweit ein Bekenntnis für den rechtsstaatlichen Kern der Demokratie, für einen spröde und neutral agierenden Staat, der sich aus parteipolitischem Geplänkel heraushält, soweit dieses nicht selbst Gesetzesverstöße beinhaltet. Der Staat hat, so die Botschaft, ein Diener aller Bürger zu sein, nicht nur seiner Machthaber. Eigentlich sollten solche Urteile das zuletzt vielerorts weggebrochene Vertrauen in den Staat wieder stärken helfen.
sitra achra am 11.12.25, 16:13 Uhr
Dieser Staat ist auf den Bajonetten der ethnozidalen (14 Mio. emordete deutsche Zivilpersonen nach Beendigung des antideutschen Ausrottungskrieges)"Siegermächte" entstanden, und deren Statthalter sind ihrem Herrn stets zu Diensten. Der knapp und sozial ungerecht verteilte Konsumerismus plus öde Medienbespaßung können an der auferlegten Versklavung nichts ändern. Martin Wagener hat dies in seinem Buch "Kulturkampf um das Volk" deutlich analysiert und wird deswegen von den staatlichen Lemuren angefeindet und diskriminiert.
Selbst die Popularität der AfD ist nur ein vergeblicher Selbstbetrug, denn an unseren Ketten werden wir bis auf weiteres gefesselt sein und das Hohe Lied der westlichen "Demokratie" singen, bis der letzte Ton aus den Mündern unseres aussterbenden Volkes verklingt. Cave Satanam!
Jan Kerzel am 07.12.25, 18:18 Uhr
Das wohlfeile juristische Geschwurbel bringt uns nicht mehr weiter. Politische und strukturelle Reformen wären zwingend notwendig. Die Freiheit des Bürgers und seine Teilhabe sollten hierbei im Mittelpunkt stehen. Das via Parteien betreute Denken und Handeln ist gewaltig zu reduzieren. Alle Möglichkeiten wären komplett verfassungskonform umzusetzen, einschließlich einer neuen Verfassung. Warum läuft das Ding nicht? Die Mächtigen und Nutznießer in Staat und Gesellschaft sind schlicht und einfach daran nicht interessiert. Ihre Position wäre dabei durchaus einer Gefährdung bis zur Abschaffung ausgesetzt. Das kann ja nun wirklich keiner wollen und ist durchaus verständlich. Die Bundesrepublik konstituiert sich auf einer Heerschar von bestens vernetzten Organisationen und Interessengroppen. Selbst ein kleiner Riss im Spinnennetz wird argwöhnisch beäugt und bekämpft. Die wahre Legitimation über Jahrzehnte war das Wohlstandsversprechen und die soziale Sicherheit. Das ist der Ast, auf den man sich breitbeinig gesetzt hat. Das weiß man. Durch Schuldenaufnahme und Feindbildschaffung sucht man über die sichtbare und erlebbare Delle hinwegzukommen. Wird es gelingen? Wir wissen es nicht.
Gregor Scharf am 07.12.25, 08:35 Uhr
Die Erfahrungen aus einem Leben in zwei deutschen Staaten haben mich gelehrt, kein Vertrauen in den Staat zu haben, weil er eine Institution zur maximalen Ausbeutung seiner Bürger darstellt.
Die hirnlose Verwendung der Bezeichnung von „unserer Demokratie“ ist nur ein Beispiel dafür, was für ein Zwietracht säender Ungeist sich in staatlichen Institutionen ausbreitet. Entweder haben wir Demokratie, die für alle gilt oder wir haben keine solche. Dann ist es nicht mehr Demokratie. Die überheizten Büroräume lassen vermutlich die Gehirne austrocknen und verkümmern, könnte man meinen. Die Gründe sind wohl eher in abhängigen Verflechtungen und Netzwerken zu suchen, die sich über Jahrzehnte etablieren konnten, weil die Kontrolle fehlt.
Bettina Burow am 05.12.25, 02:28 Uhr
Herr Kühme, ist als Polizeipräsident Geschichte und als Privatperson nimmt man seine abenteuerlichen Gedankenkonstrukte, „die AfD stelle sich gegen die Arbeit der Polizei, weil diese die Verpflichtung habe, dass die Bürger sich sicher fühlen können“, nicht mehr für voll.
Herr Kühme dürfte ganz genau wissen, wer „eine Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ist, und dass Merkels eigenmächtiger Atom-Ausstiegs-Deal mit Hilfe der Grünen, die Wir-schaffen-das-Politik inklusive verordneter „Willkommenskultur“, das Deklarieren von Massenmigranten als sog. Fachkräfte, die sich und ihre zugezogenen Familien vom deutschen Sozialsystem daueralimentieren lassen, der Bruch des Abkommens von Dublin und die Verletzung des Schutzes deutscher Staatsaußengrenzen, den Tatbestand der Verschleierung verfassungsfeindlicher Absichten, des Betrugs am Souverän und der arglistigen Vorspiegelung falscher Tatsachen in millionenfacher Hinsicht erfüllen und sich mittlerweile existenzgefährdend für den deutschen Staat und seine Bürger auswirken.
Die schiere Masse der Migranten macht, dass sämtliche öffentliche Einrichtungen und Deutschlands Polizeieinsatzkräfte überfordert sind und sich viele Menschen nicht mehr sicher in Deutschland fühlen. Ohne Selbstschutzvorkehrungen geht kaum noch jemand aus dem Haus und es ist angeraten, die Umgebung stets aufmerksam im Blick zu behalten.
Eine „Flüchtlingsunterkunft in Holzmodulbauweise für 80 weitere Asylbewerber“ wollte man in meiner Heimatgemeinde bis vor zwei Jahren noch „aus der Portokasse bezahlen“.
Jetzt wurde die Haushaltssperre erklärt, „da die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde überdehnt sei. Der Großteil der Daseinsvorsorge laufe in den Kommunen und Bund und Land weigerten sich, diese finanziell adäquat auszustatten.“
Das Haushaltssicherungskonzept, den Bürgern euphemistisch als „Reformierung der Gemeindefinanzen“ vorgestellt, sieht vor:
- Kürzung des Verwaltungsbudgets um 20% und Kürzung der Personalkosten
- Rigorose Kürzungen und Streichungen in der kommunalen Daseinsvorsorge für Bürger, Familien, öffentliche Einrichtungen und Vereine
- Weitere Veräußerung von Grund und Boden
- Anpassung sämtlicher Gebühren, von Bestattungs- über die Verwaltungs-, Abwasser-, Hallennutzungs- und Marktgebühren bis zu Kita-Beiträgen. Die bisherige Gebührendeckung liege bei 13 Prozent. Im Raum steht nun eine Erhöhung von 50 Prozent. Doch damit nicht genug, auch die Steuern müssen auf den Prüfstand. Vorgeschlagen wird die Erhöhung der Vergnügungs-, der Hunde- und der Zweitwohnungssteuer, die Einführung einer Bettensteuer und die Anhebung der Gewerbesteuer von derzeit 340 v.H. auf 400 v.H. Prozentpunkte. (Und das alles bei aktuellen 51% Lohnnebenkosten!!)
Welche Maßnahmen ergriffen werden – darüber entscheidet der Gemeinderat in seiner Dezember-Sitzung und schlussendlich mit der Verabschiedung des Haushalts 2026.
Fazit: Merkel hat die ganze Welt eingeladen und wir Bürger sollen jetzt die Zeche zahlen.
Merz, der mit Hilfe einer Grundgesetzänderung sich vom alten Bundestag 500 Milliarden-Euro-Zusatzneuverschuldung genehmigen ließ und die Schuldenbremse aushebelte - schmeißt Geld, das die Politiker schon zwei Mal ausgegeben haben, mit vollen Händen zum Fenster raus. Und die Notenbank druckt und druckt und druckt, während man "den Durchschnittsbürger" / "den deutschen Michel" in die steigende Inflation schlittern lässt, die zwangsläufig in Enteignung endet.
Bettina Burow am 04.12.25, 22:56 Uhr
Die Bundestagspartei Alternative für Deutschland fordert u.a. ein Ende der Privilegien für Beamte (Stichwort Rentenbeitragszahlungen). Da ist es doch verständlich und nachvollziehbar, dass jeder betroffene Beamte Anlauf nimmt und mit einem Satz hinter der Brandmauer ist und „Nazis raus“ skandiert…
Herr Knapstein, warum führen Sie den zunehmend genervten Zeitungsleser und schuftenden, jede weitere Steuererhöhung blechenden und treudoof-rechtskonformen "Durchschnittsbürger", den die PAZ so gerne als „deutschen Michel“ verballhornt, auf solche banalen Nebenschauplätze, wie „Die stille Pflicht des Staates“?
Sonderbarerweise übergehen Deutschlands Journalisten „den gärigen Haufen" in der CDU und die diversen Corona-Gewinnler à la Jens Spahn, Ursula von der Leyen, Angela Merkel und diverse weitere Parteigranden, sowie CumEx- und andere Halunken, die allesamt gerade dabei sind, Deutschland abzuwickeln, um sich dann mit der Konkursmasse aus dem Staub zu machen.
Ein jeder präge sich den beschämenden Zustand des heutigen deutschen Bundestags – also der Volksvertretung! und gesetzgebendes Organ der Bundesrepublik Deutschland - ganz genau ein, falls die Enkelgeneration, die sich um ein solides und geordnetes Leben betrogen sieht, eines nahen Tages unbequeme Fragen stellen sollte: Marionettenminister und Parteistatisten, intellektuelles Vakuum und Parteiräson. Die Pflicht, Deutschlands Wohl zu mehren, erschöpft sich in einer ritualisierten, zur Schau getragenen Hysterie gegenüber der am 23. Februar 2025 mit 20,8% gewählten Bundestagspartei Alternative für Deutschland.