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Seit zehn Jahren lebt Deutschland mit einer dramatisch gestiegenen Zuwanderung. Über deren Folgen hüllt sich die Mehrzahl der Medien bis heute in Schweigen. Ein Blick auf die zahlreichen Fallstricke einer gescheiterten Migrationspolitik
Wenn man kluge und nachhaltige Politik mit stetiger Selbstreflektion der politischen Entscheider verbindet, dann wirken die verbissenen Rechtfertigungsbemühungen der ehemaligen Bundeskanzlerin aus Anlass der kritischen Rückschau auf ihre bedingungslose Grenzöffnung vor zehn Jahren gerade im Wissen um die Folgen dieses schicksalhaften Schrittes irgendwie aus der Zeit gefallen. Auch erscheint im Nachhinein irritierend, dass sie ihre illusionsschwangere „Wir schaffen das“- Parole, die fatal an den „Das schaffen wir“- Aufruf zu einem SED-Parteitag in den 1970er Jahren erinnert, nicht zum hitzigen Zeitpunkt, der auf die deutsche Grenze zuströmenden Flüchtlingsmassen am 4. September 2015 verkündete, sondern bereits einige Tage vorher in der lockeren Atmosphäre ihrer jährlichen Sommer-Pressekonferenz am 31. August.
So unvorbereitet und aus einer plötzlichen Notlage heraus, wie es zur Begründung der Grenzöffnung damals wie heute dargestellt wurde und wird, dürfte seinerzeit demnach nicht gehandelt worden sein. Denn in europäischen Regierungskreisen und in den Geheimdiensten kursierte zu jener Zeit der Plan des aus Ungarn stammenden US-Magnaten Soros, der, wie sein Landsmann und Intimfeind, der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán offenbarte, für die EU jährlich eine Aufnahme und angemessene Finanzierung von mindestens einer Million Migranten vorsah. Für internationale Vorhaben mit ungewöhnlicher Geschwindigkeit wurde diese migrationspolitische Zielvorstellung in den „Globalen UN-Migrationspakt“ überführt, der bereits am 10. Dezember 2018 in einer Konferenz von 164 Staaten in Marrakesch/Marokko angenommen worden war. Bundeskanzlerin Merkel reiste dafür als einzige Regierungschefin der als Hauptaufnahmeländer vorgesehenen größeren Staaten der EU an, obgleich die Zustimmung zum Pakt nur per Akklamation und nicht durch Unterzeichnung vorgesehen war.
Drama um den UN-Migrationspakt
Die zunächst große Bereitschaft der Staatengemeinschaft, mit einem internationalen Abkommen eine gewisse Ordnung in die globalen Migrationsbewegungen zu bringen, kippte bei den meisten der als Aufnahmeländer vorgesehenen Staaten in eine breite Ablehnungsfront, nachdem sich der Inhalt des Paktes im Wesentlichen als Ansammlung weitgehender Verpflichtungen für sie als auch als Blaupause für die Einrichtung finanztechnischer Infrastrukturen zur Überweisung der erwarteten Transferleistungen in die Herkunftsländer der Migranten entpuppte.
Auch im Deutschen Bundestag kam der zunächst vorgesehene Antrag der Bundesregierung auf Beitritt zum Migrationspakt nicht zur Abstimmung, nachdem sich für ihn keine Mehrheit abzeichnete. Stattdessen wurde über eine Zustimmungserklärung zu den Zielen des Migrationspaktes abgestimmt, die zu erwartenden globalen Migrationsbewegungen einer gewissen Ordnung zuzuführen. Berichterstatter im Plenum war der damalige stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Stephan Harbarth, der bald danach zum Richter am Bundesverfassungsgericht berufen und auf Weisung der Bundeskanzlerin als Nachfolger des aus seinem Amt scheidenden Präsidenten des Gerichts, Andreas Voßkuhle, bestellt wurde.
Der damalige Abgeordnete Harbarth fiel mit seiner Antwort auf die Frage in einem „Welt“-Interview auf, ob es sich angesichts des erwarteten Anstiegs der Migrationsströme nicht als besonderer Pullfaktor erweisen würde, wenn Deutschland im Vergleich zu seinen Nachbarn mit seinen angebotenen Transferleistungen besonders weit oben liege. Er verneinte diese Vermutung verbunden mit der Erwartung, dass die anderen europäischen Länder mit einer Anpassung ihrer Sozialleistungen für Migranten auf das deutsche Niveau sicherlich nachziehen würden.
Es war diese von Illusionen, Fehleinschätzungen und allein auf das Wohl der Zuwanderer bedachte Sichtweise, gegen die sich in der deutschen Öffentlichkeit bei aller Hilfsbereitschaft für die Not echter Flüchtlinge immer stärkerer Widerstand aufbaute. Dabei war es eine irrige Vorstellung der Bundeskanzlerin, dass sie mit ihrer Politik der offenen Arme im Einvernehmen mit den EU-Nachbarn handelte. Ihr mangelte es an Differenzierungsvermögen, zwischen der enthusiastischen Zustimmung ihrer links-grünen Fangemeinde im eigenen Land und dem durch Europa gehenden Ablehnungsschock zu unterscheiden, in den „deutschen Weltrettungsfuror“ hineingezogen zu werden. Dieses Missverständnis blockiert bis heute eine gemeinsame europäische Migrationspolitik.
Das Scheitern weltfremder Illusionen
Insofern war die begütigende Ankündigung, man würde das Massenproblem der Zuwanderung im Wege einer gerechten Verteilung auf die einzelnen EU-Mitgliedsländer in den Griff bekommen, genauso illusorisch wie die Generalformel, dass Deutschland reich genug sei, dauerhaft unbegrenzt einwandernde Migrationsströme zu verkraften. Dabei waren es nicht nur Volkswirte oder Physiker, sondern alle, die sich ihren gesunden Menschenverstand bewahrt hatten, die Zweifel an der Erzählung hegten, man könne zur unbegrenzten Aufnahme von Migranten volkswirtschaftliche Ressourcen in Anspruch nehmen, die ihrer Natur nach nur begrenzt verfügbar waren und sind.
Einer, der diesen Merkels Politikansatz innewohnenden Grundirrtum früh aufgedeckt hat, war Thilo Sarrazin mit dem hellsichtigen Titel seines Buches „Deutschland schafft sich ab“. Seinen Rausschmiss aus der einstmaligen Volkspartei SPD, den er als Quittung für sein aufklärerisches Werk erhielt, musste diese inzwischen mit einem ruinösen Einbruch in der Wählergunst bezahlen. Dass sie trotz des mickrigen Ergebnisses bei der letzten Bundestagswahl von 16 Prozent von der anderen traditionellen Volkspartei noch einmal zum Regierungspartner erkoren wurde, ist eine andere Geschichte.
Neben ihrer großen Fehleinschätzung, im europäischen Einvernehmen zu handeln, lag das eigentliche Politikversagen der Bundeskanzlerin in dieser Frage in ihrer totalen Augenblicksfixiertheit ohne jede Folgenabschätzung über das Ausmaß der Kräftemobilisierung, die zur Bewältigung der zu erwartenden Lasten ins Haus stand. So erwies sich als Kardinalfehler der Regierung die Unterlassung, für die Versorgung und Unterbringung von Hunderttausenden von Zuwanderern – wie es für jede wichtige Staatsaufgabe gesetzlich vorgeschrieben war – die Finanzierung über die Einrichtung von Haushaltstiteln sicherzustellen.
Vor allem die Kosten werden beharrlich ignoriert
Kritikern wurde bedeutet, dass Deutschland reich genug sei, die Mittel aus dem laufenden Haushalt aufzubringen. Der damalige Bundesaußenminister Heiko Maas verkündete gar, niemand müsse sich über Wohlstandseinbußen Sorgen machen, die Kosten der Migration würden schließlich aus dem Sozialprodukt bezahlt. So kommt es, dass die konsolidierte Größenordnung der Staatsausgaben zur Bewältigung der mit der Migration verbundenen volkswirtschaftlichen Lasten bis heute unbekannt ist.
In dem Online-Beitrag vom November 2018 „Was uns die Migranten wirklich kosten“ wurden die jährlichen Migrationslasten mit 50 bis 60 Milliarden Euro ermittelt, ein Betrag, der seither in den Medien kursiert, inzwischen aber in der Höhe von 100 Milliarden Euro liegen dürfte. Während die Kosten der Unterbringung von den kommunalen Haushalten zu tragen sind, die damit ihren gesetzlichen Aufgaben nur schwer nachkommen können, wird die Versorgung der Migranten über das sogenannte Bürgergeld sichergestellt, das nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2024 eine Höhe von 46 Milliarden Euro erreichte und an 5,4 Millionen Empfänger gezahlt wurde. Nur 900.000 dieser „Bürgergeld“-Empfänger sind deutsche Bürger, während der Bärenanteil an 4,5 Millionen Migranten (2,6 Millionen Ausländer und 1,9 Millionen Deutsche mit Migrationshintergrund) gezahlt wird.
Da sich der moderne Sozialstaat als „Solidargemeinschaft auf Gegenseitigkeit“ versteht, bei der die Einzahler darauf vertrauen dürfen, im Notfall und im Alter wirtschaftlich abgesichert zu sein, wird er unweigerlich der Implosion zugeführt, wenn sich an dieser Gemeinschaftskasse massenhaft Nichteinzahler andocken. Dies umso eher, wenn den Einzahlern mit den bescheidenen Ansprüchen einer Zwei-Kinder-Familie auf der anderen Seite Nichteinzahler in Form kinderreicher Großfamilien mit entsprechendem systemsprengenden Multiplikator gegenüberstehen.
Das wahre Ausmaß der Lasten
Oft übersehen wird, dass zur Gesamthöhe der Migrationskosten auch die Belastungen der Sozialbudgets gehören, allen voran der Gesundheitsetat, dessen Defizite durch Erhöhung der Kassenbeiträge ausgeglichen werden müssen und sich auch anteilig in steigenden Arbeitskosten der Wirtschaft niederschlagen. Ebenso bleiben bei Belastungsrechnungen der Migration häufig die sich in den Haushalten des Bundes und der Länder auftürmenden zusätzlichen Ausgaben in den Bereichen Bildung, Justiz und Innere Sicherheit unberücksichtigt. Während die Etats dieser zentralen Staatsaufgaben durch die massenhafte Zuwanderung ausufern, herrschen in Schulen und Verwaltung, vor allem auch in den Einsatzgebieten der Polizei auf den Straßen der Großstädte, zum Teil chaotische Zustände. Steigende Kriminalität und Vandalismus im öffentlichen Raum gehören genauso zu den „Social Costs“ der Migration wie das allgemeine Bewusstsein, sich im eigenen Land zunehmend fremd zu fühlen. Dabei sind von den Gefährdungen vor allem die Schwächsten und Jüngsten betroffen.
Es entbehrt nicht einer aus mangelnder Wahrnehmung genährten Unbarmherzigkeit, wenn den jüngsten Jahrgängen der „schon länger hier Lebenden“ in ihrem Schulalltag in den Brennpunktschulen psychische Belastungen und das Ertragen physischer Gewalt dauerhaft zugemutet werden. Auch die missbräuchliche Nutzung der deutschen Rechtswegekultur in der Justiz für mehrjährige Anfechtungen von abschlägigen Asylbescheiden, die nebenbei ein staatskostentreibendes Konjunkturprogramm für Asylanwälte geschaffen hat, gehört zu den absurden Auswüchsen einer irrationalen und realitätsfremden Asylpolitik, die es mitnichten geschafft hat, dieser größten Herausforderung Deutschlands nach der Einheit von 1989/90 gerecht zu werden.
Prof. Dr. Wolfgang Müller-Michaelis ist Wirtschaftswissenschaftler, Publizist und Stiftungsrat in diversen Stiftungen. Er war Generalbevollmächtigter der Deutsche BP AG, Energiebeauftragter der Sächsischen Staatsregierung und Honorarprofessor der Leuphana Universität Lüneburg. www.muemis-bloghouse.de