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Wie die Gehörgänge wieder sauber werden und wer „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ erfasst wird
Temperaturen bis zu 46 Grad waren vorhergesagt. Das Spiel „Panik mit Zahlen“ hat ja schon bei Corona einen Heidenspaß gemacht, warum sollte man es nicht auch anderweitig versuchen? Der stets besorgte Karl Lauterbach verkündete umgehend per Twitter, man müsse „jetzt schon damit beginnen, ältere und kranke Menschen vor der Mega Hitzewelle zu schützen.“ Und: „Diese Hitzewelle könnte viele Todesopfer bringen.“ Da konnte er auch gleich einige seiner Textbausteine aus der Pandemie wiederverwenden, und ein jugendfrisches „Mega“ macht sich immer gut, in der Aufregung kann man schon mal den Bindestrich vergessen. Innovative Schreibweisen wirken ja ebenfalls recht jugendfrisch.
Dann die große Enttäuschung. Es wurden gar nicht 46 Grad. Und werden es auch nicht, bei Weitem nicht. Dennoch bekommt der Gesundheitsminister immer wieder Schützenhilfe. So hat die in der Hauptstadt erscheinende „B.Z.“ einen Meteorologen gefunden, der erklärte, die Prognose sei „vielleicht etwas übertrieben, aber nicht grundsätzlich falsch“ gewesen. Immerhin seien „in der Gegend um Köln“ bis zu 42 Grad „möglich“. So ist zumindest die Theorie gerettet, die Katastrophe könnte ja eintreten.
Dass die gemessenen Zahlen im mittleren 30er Bereich verblieben, dass es sicher immer wieder irgendwo einen regionalen Spitzenwert gibt, dass man das Phänomen höherer Temperaturen im Juli früher schlicht „Sommer“ nannte – all das bleibt immer weiter außen vor. Vielleicht ist es auch die eher gefühlte als reale extreme Hitze, die dann zu Erscheinungen führt wie einer Verbotsdiskussion um einen Partyschlager.
Das melodiös eingängige, von den zusammengereimten Worten her eher weniger anspruchsvolle Lied „Layla“ gilt als „Ballermann-Hit“ und erfreut sich nicht nur auf Volksfesten großer Beliebtheit. Nun mögen Zeilen wie „Ich hab' 'nen Puff und meine Puffmama heißt Layla / Sie ist schöner, jünger, geiler ...“ tatsächlich nicht jedermanns Geschmack treffen, und wenn die Junge Union Hessen sich dazu auf ihrem Landestag auf der Bühne präsentiert, dann mag das für den Beobachter etwas befremdlich wirken.
Damit hätte es eigentlich sein Bewenden gehabt, früher. Denn mehr als befremdlich ist, dass der Schlager inzwischen verschiedentlich verboten wurde, so bei Veranstaltungen in Düsseldorf und – zuerst – in Würzburg. Die Verwaltung der unterfränkischen Stadt ließ wissen, das Ganze sei „sexistisch“, es werde „sichergestellt, dass das Lied künftig nicht mehr gespielt wird“.
Hier scheinen plötzlich neue Maßstäbe zu gelten. Es ist noch gar nicht so lange her, da empfahl Bundespräsident Steinmeier ausdrücklich Gruppen mit eindeutig gewaltverherrlichenden Texten (man werfe einen Blick auf das Repertoire von „Feine Sahne Fischfilet“ oder „K.I.Z.“, die 2018 in Chemnitz bei einem Konzert „gegen Rechts“ auftraten), und „sexistische“ oder als „sexistisch“ zu deutende, populäre Lieder gibt es zuhauf.
„Aktion Sauberer Gehörgang“
Aber vielleicht werden wir demnächst, dank staatlicher Verordnung, von derartigen Disharmonien erlöst und müssen vor allem nicht mehr selber entscheiden, was wir mögen oder lieber meiden. In den 1960er Jahren hatte sich der rheinland-pfälzische CDU-Grande Adolf Süsterhenn vehement für die „Aktion Saubere Leinwand“ engagiert, „Unsittliches“ sollte aus den Kinos verschwinden. Damals scheiterte das Vorhaben, auch der eine oder andere Parteifreund Süsterhenns war von dessen rigorosem Vorschriften-Eifer nicht allzu angetan. Hier könnte man wieder anknüpfen. Das sich ausbreitende „Layla“-Verbot könnte ein Startschuss zur „Aktion Sauberer Gehörgang“ sein, Würzburg hätte Pionierarbeit geleistet.
Deutlich weiter in den Planungen zur Regulierung unseres täglichen Zusammenlebens ist die Grünen-Politikerin Josefine Paul. Sie führt in Nordrhein-Westfalen das „Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration“. Ist das Kind mit Erscheinen des Liedes „Layla“ bereits in den Brunnen gefallen und muss nun mittels Untersagen mühevoll wieder herausgeholt werden, so will Frau Paul dafür sorgen, derartige Dinge bereits weit im Vorfeld abzufangen. Die Landesregierung setzte sich „konsequent gegen Antisemitismus und jede Form von Diskriminierung, gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Hass ein“.
Daher richte ihr Ministerium „ein bundesweit einzigartiges Netz in Form mehrerer Meldestellen ein, die Vorfälle auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze erfassen, analysieren und dokumentieren“. Da hat man die schwarzen Schafe doch von Anfang an gut im Blick. Genügen demnächst vielleicht drei oder fünf „Vorfälle unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“, um eine klitzekleine, aber eben doch justiziable Straftat zu konstruieren?
Nützlich wären solche Listen, bundesweit und noch weitaus facettenreicher bezüglich der erfassten „Vorfälle“ etwa für Innenministerin Nancy Faeser (SPD). Wohl nicht zu Unrecht wittert sie schon wieder Proteste gegen die segensreiche und vor allem alternativlose Politik der Bundesregierung. In dem ihr eigenen Selbstverständnis klingt das folgendermaßen: „Natürlich besteht die Gefahr, dass diejenigen, die schon in der Corona-Zeit ihre Verachtung gegen die Demokratie herausgebrüllt haben und dabei oftmals Seite an Seite mit Rechtsextremisten unterwegs waren, die stark steigenden Preise als neues Mobilisierungsthema zu missbrauchen versuchen.“ Und dann singen sie vielleicht noch „Layla“, nicht auszudenken.
Dabei haben wir einen starken Staat, der für Gerechtigkeit sorgt. Die CSU-Abgeordneten Alfred Sauter und Georg Nüßlein, der eine im bayerischen Landtag, der andere im Bundestag, hatten sich in der Corona-Ära um die Maskenversorgung der Bevölkerung verdient gemacht. Die geschah in Form einer Art Vermittlungsarbeit zwischen einem Geschäftsmann und mehreren Ministerien, wofür die Herren Sauter und Nüßlein jeweils eine kleine Provision vom Unternehmer erhielten, in Höhe von 1,24 Millionen beziehungsweise 660.000 Euro. Von Bestechlichkeit war die Rede, allerlei Austritte erfolgten.
Indes die Mandate wurden beibehalten, bei Nüßlein bis zum Ende der Legislatur 2021, Sauter sitzt noch immer im Landtag. Nun ist den beiden Genugtuung widerfahren. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied, dass von Gesetztes wegen alles mit rechten Dingen zugegangen sei. Manchmal sind die rechten Dinge für den Laien eben nur schwer nachvollziehbar.
Dazu zählt auch der Umgang mit den Straßenblockieren der „Letzten Generation“, die sich der hehren Aufgabe verschrieben haben, das Klima zu „retten“. In Berlin kleben sie sich neuerdings nicht nur auf der Fahrbahn fest, sondern betonieren die Hände ein. Die Polizei muss sie vorsichtig „befreien“. Den „Aktivisten“ darf aber nichts passieren, Autofahrer werden offiziell gewarnt „einzugreifen“ – dann würde ihnen wohl mehr passieren als ein Eintrag auf einer Liste für „Vorfälle unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“.
sitra achra am 26.07.22, 11:00 Uhr
Die Josefine und die Nancy sind Schwestern im Geiste der Layla, einfach kongenial. Allerdings in einem staatlichen Etablissement. Dessen Elan ist aber bereits "verpufft".
Chris Benthe am 23.07.22, 15:10 Uhr
Ich bin dagegen, dieses Lied auf den Vebotsindex zu setzen.
Indes : "... wenn die Junge Union Hessen sich dazu auf ihrem Landestag auf der Bühne präsentiert.." das passt zu dieser jüngeren Politikergeneration, die direkt der notorischen Spaßgesellschaft entsprungen sind. Ohne Würde und Anstand, ohne Ehrgefühl. Gut, dass es bald damit vorbei ist.
Denn wir werden Wichtigeres zu bewältigen haben.
Klaus Mueller am 23.07.22, 09:40 Uhr
"Je älter ich werde, desto schockierender wird für mich die himmelschreiende Dummheit der Politik." (Fefe, 22.07.2022)
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Kann ich bestätigen.
Emmanuel Precht am 23.07.22, 03:59 Uhr
Die Klimakinder, wenn festzementiert einfach mal unterstützen. Dazu reicht eine Tüte Schnellbeton und eine Flasche Wasser. Beides ist im Kofferraum leicht mitzuführen. Wohlan...