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Politik

Ein überfälliges Lebenszeichen des Rechtsstaats

Mit einer Großrazzia in sieben Bundesländern durchsuchte die Polizei 15 Objekte der „Letzten Generation“. Das bis dato geübte Laissez-faire gegenüber den „Klima-Aktivisten“ wurde längst zur Gefahr für das Rechtsempfinden der Bürger und den inneren Frieden im Land

René Nehring
25.05.2023

Die Meinung des Bundeskanzlers war eindeutig. „Völlig bekloppt“ nannte Olaf Scholz erst vor wenigen Tagen die Aktionen der selbsternannten „Klima-Aktivisten“ der „Letzten Generation“, die seit Monaten mit ihren Blockaden für immer größeren Ärger auf Deutschlands Straßen sorgen. Auch die für die innere Sicherheit zuständige Bundesministerin Nancy Faeser lehnte die Aktionen der „Letzten Generation“ ab: „... nicht das geringste Verständnis ...“, so Faeser, habe sie dafür, und die Polizei verdiene bei ihrem Vorgehen dagegen „volle Unterstützung“.

Die Politik duckte sich allzu lange weg

Umso erstaunlicher, dass Scholz und Faeser bislang wenig bis gar nichts gegen die Klima-Extremisten unternommen hatten. Obwohl die Aktionen der „Letzten Generation“ deutschlandweit durchgeführt und insbesondere überregional straff gesteuert werden, wurde das Problem auf der Ebene der Bundesländer behandelt – mit dem Ergebnis, dass die politische Bewertung und juristische Ahndung nach bekanntem Muster je nach Bundesland und je nach den Farben der jeweiligen Landesregierungen unterschiedlich erfolgte. Drohte den „Aktivisten“ in Ländern mit grüner Regierungsbeteiligung kaum mehr als ein erhobener Zeigefinger und ein augenzwinkerndes „Du, du, du!“, so griff Bayern zur Abschreckung potentieller Straftäter schon mal zum Mittel der „Präventivhaft“.

Damit scheint es nun vorbei. Am heutigen Mittwochmorgen durchsuchten rund 170 Beamte in sieben Bundesländern rund 15 Objekte der Gruppe. Sieben von ihnen wird vorgeworfen, eine kriminelle Vereinigung gebildet, beziehungsweise eine solche unterstützt zu haben. Zudem sollen die Verdächtigen Spenden in Höhe von 1,4 Millionen Euro für das Treiben der „Letzten Generation“ gesammelt haben.

Neu an dem Vorgehen der Behörden ist insbesondere die Einstufung als Kriminelle Vereinigung. Bislang blieb der Polizei wenig mehr, als Tag für Tag Blockaden aufzulösen und Strafverfahren einzuleiten, die dort, wo kein politischer Wille dazwischenfunkte, auch Haftstrafen nach sich zogen. Das Amtsgericht Heilbronn etwa verurteilte zwei Männer und eine Frau wegen Nötigung zu Freiheitsstrafen von drei bis fünf Monaten ohne Bewährung. Doch obwohl mehrere Monate Gefängnis für eine mehrere Stunden währende Blockade durchaus eine vergleichsweise hohe Strafe sind, konnte der Rechtsstaat der „Letzten Generation“ bislang nicht beikommen. Denn was fehlte war ein Hebel gegen die Organisatoren und Unterstützer im Hintergrund.

Einen solchen Hebel bietet nun die Einstufung der Extremisten als „Kriminelle Vereinigung“. Um so absurder, dass Innenpolitiker und Juristen eine solche Einordnung viel zu lange ablehnten. Zwar erfülle, so die Skeptiker, die Organisation die in Paragraph 129 StGB Absatz 2 genannte Beschreibung, „ein auf längere Dauer angelegter, von einer Festlegung von Rollen der Mitglieder, der Kontinuität der Mitgliedschaft und der Ausprägung der Struktur unabhängiger organisierter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses“ zu sein, doch sei derzeit noch keine Gefahr für grundlegende Rechtsgüter wie Leib und Leben gegeben.

Die Wut wächst

Angesichts der hasserfüllten Stimmung zwischen den in Geiselhaft genommenen Bürgern und den stumpfsinnigen „Aktivisten“ an den Schauplätzen der Blockaden – längst kursierten Videoaufnahmen im Netz, die zeigen, wie wütende Autofahrer die Blockierer eigenhändig von den Straßen zerren – warf diese ignorante Haltung unweigerlich die Frage auf, welcher schrecklichen Eskalation es erst bedarf, bis Politik und Justiz bereit sind, die „Letzte Generation“ als das zu bezeichnen, was sie für jeden Bürger offenkundig ist: eine Organisation von Menschen, die sich dazu verabreden, täglich schwere Straftaten zu begehen – also eine kriminelle Vereinigung.

Nun liegt es an den Strafverfolgungsbehörden, die Hinterleute und Strukturen der „Letzten Generation“ aufzuklären und auch die Drahtzieher zur Rechenschaft zu ziehen.

Ändern muss sich aber auch die politische Einstellung gegenüber den Extremisten. Allzu oft kamen sie bislang mit der Behauptung durch, „Aktivisten für den Klimaschutz“ zu sein und damit nichts Geringeres als die Rettung des Planeten Erde im Schilde zu führen. Es ist höchste Zeit, dass Politik und Justiz gleichermaßen klarmachen, dass nichts und niemand über dem Rechtsstaat und seinen Prinzipien steht. Erst recht, wenn der Kampf für das angeblich Gute die Nötigung und Eigentumsbeschädigung Dritter zur Folge hat.

Ob die heutige Maßnahme tatsächlich eine Wende im Umgang mit der „Letzten Generation“ markiert, wird sich zeigen. Fakt ist: Der Handlungsbedarf ist groß. Die Wut der Bürger über die Anmaßung der selbsternannten „Klimaretter“ wächst täglich. Für jede weitere Eskalation tragen dann all jene Verantwortung, die dem Treiben der Extremisten tatenlos zuschauen.


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Kommentare

sitra achra am 29.05.23, 11:05 Uhr

Da haben sie den Klebern ordentlich eine geklebt, na sowas! Aber ob diese durchsichtige Taktik den Volkszorn besänftigt? Ich glaube es nicht.

Klaus Müller am 25.05.23, 18:11 Uhr

Ist doch alles nur Deko. Da spielt der Staat "Machtausübung" und beim Verlassen der Wohnungen wird die Entschädigung gleich auf dem Wohnzimmertisch zurück gelassen.
Wetten, dass die Ermittlungsverfahren wieder alle eingestellt werden?

Besser Wisser am 25.05.23, 12:49 Uhr

Eine "Gefahr für grundlegende Rechtsgüter wie Leib und Leben" ist nicht notwendig, vgl. § 219 Abs. 1 StGB.

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