10.12.2024

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Ein Veto gegen den Dialekt

Präsident Duda stellt sich gegen die Anerkennung der (ober-)schlesischen Sprache als Regionalsprache

Chris W. Wagner
10.06.2024

Den Befürwortern einer (ober-)schlesischen Nationalität wurden gute Chancen zugesprochen, im neuen polnischen Parlament eine Anerkennung des (ober-)schlesischen slawischen Dialekts als Regionalsprache zu erreichen. Allein die Unterschrift des Staatspräsidenten fehlte. Doch Andrzej Duda (PiS) sprach sich am 29. Mai gegen das Gesetz aus, das dem (Ober-)Schlesischen den Status einer Regionalsprache verleihen sollte.

Die (Ober-)Schlesier seien keine ethnische Minderheit und ihr Ethnolekt sei keine eigenständige Sprache, begründete Duda. Expertenmeinungen, insbesondere von Linguisten, auf die sich Duda stützt, vertreten die Meinung, dass der (ober-)schlesische Dialekt, „ein Dialekt der polnischen Sprache ist wie beispielsweise das Kleinpolnische, Großpolnische und Masowische“ und damit seien die Kriterien der Erhebung dieses Ethnolekts zur Regionalsprache nicht erfüllt. Duda befürchtet, dass die Anerkennung des schlesischen Ethnolekts als Regionalsprache und damit seine Aufnahme in den durch diesen Status gewährleisteten Schutz ähnliche Erwartungen bei Vertretern anderer regionaler Gruppen hervorrufen könnte – „insbesondere in der aktuellen sozialen und geopolitischen Situation. Unvorhersehbare hybride Aktionen, die im Zusammenhang mit dem Krieg an der östlichen Grenze gegen die Republik Polen unternommen werden könnten, erfordern eine besondere Sorgfalt im Erhalt der nationalen Identität. Ein Schutz der nationalen Identität dient vornehmlich der Pflege der Muttersprache“, so Duda.

Die Reaktion der Betroffenen Organisationen der (Ober-)Schlesier lautete einvernehmlich: Die äußere Bedrohung sei für den Präsidenten leider kein Impuls zur Achtung der (ober-)schlesischen Identität, was die Oberschlesier stärker an den polnischen Staat hätte binden können, sondern sie sei ein „Vorwand zur kulturellen Uniformierung. Die Präsidentschaftswahlen im nächsten Jahr werden daher in Oberschlesien zum Plebiszit für oder gegen unsere Identität.“

So wolle man demnächst erst recht die Anerkennung der (Ober-)Schlesier als ethnisch-nationale Minderheit fordern, zumal diese „nicht nur die Unterstützung der (ober-)schlesischen Sprache gewährleisten, sondern auch zusätzliche Möglichkeiten für den Unterricht der schlesischen Geschichte und Kultur schaffen“ würde, kommentiert der Vorstand der Bewegung für die Autonomie Schlesiens (Ruch Autonomii Śląska, RAŚ). Diese Bewegung kämpft seit 28 Jahren für ihr Recht auf Selbstbestimmung als ethnische Minderheit, eine wirtschaftliche und kulturelle Autonomie Oberschlesiens und die Anerkennung der (ober-)schlesischen Sprache. 1996 stellte eine Gruppe von Mitgliedern der RAŚ beim Woiewodschaftsgericht in Kattowitz einen Antrag auf die Registrierung des Verbandes der Bevölkerung Schlesischer Nationalität (Związek Ludności Narodowości Śląskiej, ZLNŚ), mit dem Ziel „das nationale Bewusstsein der (Ober-)Schlesier zu wecken und zu festigen“. Gegen die ein Jahr später erfolgte Registrierung des Verbandes legte nur neun Tage danach der Kattowitzer Woiwode Berufung ein und bekam Recht.

1998 reicht der ZLNŚ eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission für Menschenrechte ein, die an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weitergeleitet wurde. 2001 entschied die Kammer der vierten Sektion des Gerichtshofs, dass keine Verletzung der Konvention vorliege. 2002 beantragte der ZLNŚ die Überweisung der Sache an die Große Kammer des Gerichtshofs. 2003 erfolgte eine öffentliche Anhörung vor der Großen Kammer in Straßburg, die 2004 ein Urteil erließ, in dem die Beschwerde des ZLNŚ mit der Begründung abgewiesen wurde, es sei nicht die Aufgabe des Gerichtshofs, über die Existenz einer schlesischen nationalen Minderheit zu entscheiden.
2005 verabschiedete die Regierung der Republik Polen das Gesetz über nationale und ethnische Minderheiten sowie über regionale Sprachen und ratifizierte die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen. 2011 wurde in Oppeln der Verein Menschen Schlesischer Nationalität (Stowarzyszenie Osób Narodowości Śląskiej, SONŚ) registriert. Ein Jahr später legte die Bezirksstaatsanwaltschaft in Oppeln Berufung beim Bezirksgericht in Oppeln ein und focht die Entscheidung der ersten Instanz an. 2015 entschied das Amtsgericht Oppeln, SONŚ aus dem Vereinsregister zu streichen, weil sich die Vereinigung weigere, den Vereinsnamen zu ändern und die Bezugnahme auf eine schlesische Nationalität aus der Satzung zu entfernen. 2017 legten die Gründer des SONŚ Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Sieben Jahre später kam der langersehnte Durchbruch: Am 14. März urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass die Republik Polen den Artikel 11 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte gebrochen habe.

„Wir haben nun das Recht auf Vereinigungsfreiheit!“, so der Verleger und Mitbegründer des SONŚ, Pejter Długosz. Vom Veto des Präsidenten lässt er sich nicht entmutigen. Man gebe nicht auf, daran zu arbeiten, dass „unsere Sprache anerkannt wird. Sie ist wie ein Berg, der keine Anerkennung der Politiker bedarf, um existieren zu können. Gebt Acht auf diesen Berg!“, spätestens beim Marsch für die Autonomie am 13. Juli in Kattowitz.


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