12.12.2024

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Provinz Preussen

Eine Folge der preußischen Staatsreformen

Als Vorstufe zur Vereinigung entstand vor 200 Jahren eine Personalunion zwischen den Provinzen Ost- und Westpreußen

Wolfgang Reith
14.04.2024

Ab 1618 war der Kurfürst von Brandenburg in Personalunion Herzog in Preußen. Mit Zustimmung des römisch-deutschen Kaisers erreichte der seinerzeitige Kurfürst Friedrich III. schließlich 1701, dass er die Königswürde annehmen konnte. Allerdings galt dieser Titel nicht für die Mark Brandenburg, sondern allein für das außerhalb der Reichsgrenzen gelegene bisherige Herzogtum Preußen. Und da dieses bisherige Herzogtum nur einen Teil Preußens umfasste, durften sich die Hohenzollernherrscher auch nur „König in Preußen“ nennen. Das änderte sich erst 1772, als Friedrich der Große im Rahmen der Ersten Polnischen Teilung das Territorium von Preußen Königlichen Anteils – ein autonomer preußischer Ständestaat unter polnischer Krone und deshalb auch Polnisch-Preußen oder Polnisch Preußen bezeichnet – erwarb, zunächst noch ohne die Städte Danzig und Thorn. Mit Ausnahme der beiden genannten Städte herrschte Friedrich nun über das gesamte Preußen, und so wurde aus dem König in Preußen der König von Preußen. Friedrich teilte seinen preußischen Besitz in zwei Provinzen. Bei der Ziehung der Grenze orientierte er sich an der zwischen seinem preußischen Altbesitz im Osten und seiner Neuerwerbung im Westen. Der westliche Teil erhielt per Kabinettsorder vom 31. Januar 1773 den Namen „Westpreußen“, der Ostteil den Namen „Ostpreußen“.

Neue Provinzen entstehen
Mit der Zweiten Polnischen Teilung 1793 kamen auch Danzig und Thorn zum Königreich Preußen, außerdem große Teile der bisherigen Woiwodschaften Großpolen und Masowien, woraus eine neue Provinz unter dem Namen „Südpreußen“ entstand. Im Zuge der Dritten Polnischen Teilung zwei Jahre später (1795) wurde dann aus den neu gewonnenen Landschaften auf dem Gebiet der historischen Woiwodschaften Podlachien und Masowien – mit Ausnahme eines Gebietes um Warschau, das Südpreußen zugeschlagen wurde – sowie den bis dahin südpreußischem Kreisen nördlich/rechts der Weichsel per Kabinettsorder vom 20. November 1796 auch noch die Provinz Neuostpreußen geschaffen. Doch der Bestand der beiden letztgenannten Provinzen war nicht von langer Dauer, denn nach der Niederlage Preußens in der Schlacht von Jena und Auerstedt 1806 gingen sie mit Ausnahme von Bjelostock/Białystok, das Napoleon Russland zuschanzte, in dem von dem Franzosenkaiser im folgenden Jahr errichteten Herzogtum Warschau auf, das bis 1815 existierte.

Mit den Stein-Hardenbergschen Reformen wurde im Februar 1808 Hans Jakob von Auerswald (1757–1833) Generallandschaftspräsident für Ostpreußen, die bisherigen Kriegs- und Domänenkammern wurden in Regierungen umbenannt. Ende desselben Jahres avancierte Auerswald zum Oberpräsidenten der Provinz Preußen, welche Ostpreußen, Westpreußen und Litauen umfasste. Letzteres war die Bezeichnung für den Regierungsbezirk Gumbinnen, der anfänglich „Regierungsbezirk Litthauen zu Gumbinnen“ hieß und auch als Kleinlitauen oder Preußisch Litauen bekannt war. Nach einer weiteren Reform 1810 schaffte man die Oberpräsidentenstellen formell ab, und Auerswald, der ab 1811 auch den Titel Landhofmeister führte, trat an die Spitze der ostpreußischen Regierung. Die drei Regierungsbezirke Ostpreußen, Westpreußen und Litauen erhielten 1812 jeweils einen Provinzialkommissar als obersten Verwaltungschef.

Nach der Niederlage Napoleons erfolgte erneut eine Reform der Staatsstruktur Preußens, das man nun in zehn Provinzen (unter je einem Oberpräsidenten) und 25 Regierungsbezirke (mit je einem Regierungspräsidenten an der Spitze) einteilte. Zum Oberpräsidenten der Provinz Ostpreußen ernannte der König wieder Auerswald, Oberpräsident von Westpreußen wurde Heinrich Theodor von Schön (1773–1856). Beide waren ab 1814 zunächst kommissarisch im Amt, Auerswald übernahm dann am 30. April 1815 endgültig die Geschäfte, Schön am 1. April 1816.

Aus gesundheitlichen Gründen zog sich Auerswald nach zehn Jahren ins Privatleben zurück. Am 13. April 1824 erhielt er vom König seine offizielle Entlassung. Damit schlug die Stunde des westpreußischen Oberpräsidenten Schön, der seit 1815 regelmäßig die Vereinigung der Provinzen Ost- und Westpreußen angeregt hatte. Und tatsächlich wurde er auf sein Betreiben hin am 23. Juni 1824 als Nachfolger Auerswalds auch zum Oberpräsidenten von Ostpreußen ernannt, womit sein lange gehegter Wunsch endlich in Erfüllung ging.

Schöns Wunsch wurde wahr
Gemeinsamer Verwaltungssitz dieser zusammengelegten Provinzen wurde Königsberg, wohin Schön noch im selben Jahr auch seinen Wohnsitz verlegte. Handelte es sich zunächst nur um eine Personalunion, so wurden am 3. Dezember 1829 die Provinzen Ostpreußen und Westpreußen formell zur Provinz Preußen vereint. Schön blieb noch bis 1842 im Amt und wurde auf sein Abschiedsgesuch hin am 3. Juni jenes Jahres entlassen. Übrigens war Schön seit 1802 in erster Ehe mit Lydia von Auerswald (1785–1807) verheiratet und damit ein Schwiegersohn seines ostpreußischen Amtsvorgängers Hans Jakob von Auerswald.

Der Provinz Preußen war kein langer Bestand beschieden, denn nach etwas mehr als einem halben Jahrhundert löste man sie mit Wirkung vom 1. April 1878 – nach einem Gesetz vom 19. März 1877 – wieder auf, und es wurden erneut die eigenständigen Provinzen Ostpreußen (mit Verwaltungssitz Königsberg und den Regierungsbezirken Königsberg und Gumbinnen) und Westpreußen (mit Verwaltungssitz Danzig und den Regierungsbezirken Danzig und Marienwerder) gebildet.


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