30.06.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
Hier soll die Bundespolizei eine afghanische Familie nach Polen zurückgeführt haben: Die Oderbrücke bei Hohenwutzen
Foto: imago/ZoonarHier soll die Bundespolizei eine afghanische Familie nach Polen zurückgeführt haben: Die Oderbrücke bei Hohenwutzen

Illegale Einreise

Eine Rückführung wird zum Politikum

Polnische Regierung protestiert, weil die Bundespolizei illegal eingereiste Immigranten zurückbegleitet hat

Hermann Müller
27.06.2024

Polens Grenzschutz wirft der Bundespolizei vor, am 14. Juni eine afghanische Familie ohne Absprache über die Grenze gebracht und in dem Dorf Niederwutzen [Osinów Dolny] abgesetzt zu haben. Nach Darstellung der Bundespolizei sollen Beamten am Morgen des 14. Juni bei Altmädewitz im Märkisch-Oderland eine fünfköpfige afghanische Familie gestoppt haben. Die Afghanen sollen demnach versucht haben, unerlaubt nach Deutschland einzureisen. Weiter erklärte die Bundespolizei, die afghanische Familie hätte polnische Asylbescheinigungen für die Erwachsenen und polnische Heimausweise für die Kinder bei sich gehabt.

Da von der Familie kein Asylgesuch gestellt wurde, entschlossen sich die Kräfte der Bundespolizei, den polnischen Grenzschutz wegen einer Rückführung zu informieren. „Da eine Reaktion der polnischen Seite auch auf Nachfrage für mehrere Stunden ausblieb, entschieden sich die Beamten dafür, die Familie mit einer Streife an die deutsch-polnische Grenze bei Hohenwutzen zu fahren, um sie von dort nach Polen zu entlassen“, teilte die Bundespolizei mit.

Polens Premier echauffiert sich
Die Rückführung der illegal nach Brandenburg eingereisten Asylanten schlug in Polen hohe Wellen und entwickelte sich sogar zum Politikum: „Ich werde gleich mit Bundeskanzler Scholz über einen inakzeptablen Vorfall zwischen der deutschen Polizei und einer Migrantenfamilie auf unserer Seite der Grenze sprechen. Der Sachverhalt muss ausführlich erläutert werden“, twitterte Polens Ministerpräsident Donald Tusk auf der Mitteilungsplattform „X“.

Kurz darauf folgte eine Entschuldigung der Bundespolizei, die ihr Vorgehen unter Hinweis auf die Nichtreaktion ihrer polnischen Ansprechpartner zunächst verteidigt hatte. Offensichtlich zufrieden mit der Entschuldigung erklärte ein Sprecher des polnischen Grenzschutzes daraufhin: „Wir freuen uns auf die Fortsetzung unserer hervorragenden Zusammenarbeit mit der deutschen Polizei, die bisher vorbildlich war.“

Statt des Adjektivs „vorbildlich“ hätte zur Beschreibung des bisher üblichen Verhaltens der Bundespolizei möglicherweise das Wort „zurückhaltend“ weitaus besser gepasst.

Im Kontrast zu dem Einzelfall um die afghanische Familie steht eine jahrelange Praxis und eine hohe Zahl von Fällen, bei denen die deutsche Seite darauf verzichtet hat, gegenüber Polen geltendes EU-Recht durchzusetzen. Bei konsequenter Anwendung der Dublin-III-Verordnung wäre die Republik Polen für die Asylverfahren all derjenigen Ausländer zuständig, die in Polen erstmals EU-Gebiet betreten haben.

Im Fall von Zuwanderern aus Tsche­tschenien, die zum Großteil über Polen eingereist sind, haben deutsche Behörden über Jahre sogar dann immer wieder auf Rücküberstellungen nach Polen verzichtet, wenn die illegal nach Brandenburg Eingereisten bereits im polnischen Nachbarland Asylanträge gestellt hatten.

Angesichts steigender Zahlen von Tschetschenen in Brandenburg führte im Jahr 2017 eine Kleine Anfrage des damaligen Landtagsabgeordneten Thomas Jung (AfD-Fraktion) zu einer aufschlussreichen Antwort des Innenministeriums in Potsdam. Anlass für die Anfrage waren Berichte über Fälle, in denen auf eine Rücküberstellung von illegal über Polen eingereisten Tschetschenen gemäß Dublin-Abkommen verzichtet wurde.

Tschetschenen bleiben hier
Die Antwort des Innenministeriums schaffte dann Klarheit: „Die Landesregierung verfolgt jedoch gegenüber dem Bund das Ziel, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – bei grundsätzlichem Festhalten am Dublin-System – bei Asylbewerbern aus der Russischen Föderation verstärkt von der Möglichkeit des Selbsteintritts in ein nationales Asylverfahren Gebrauch macht.“ Faktisch hat die damalige SPD-geführte Landesregierung damit freiwillig das Nachbarland Polen von einer Vielzahl von Asylverfahren entlastet.

Mehr noch: Das Vorgehen steht auch im Kontrast zur Grundgesetzregelung 16 a, der einen Anspruch auf Asyl ausschließt, wenn eine Einreise nach Deutschland über sichere Drittstaaten erfolgt ist. Die Landesregierung begründete ihre Haltung mit dem Argument, so „könnten abgelehnte Asylbewerber von Deutschland direkt in die Russische Föderation abgeschoben werden, sofern sie nicht freiwillig ausreisen“.

Tatsächlich finden aber Rückführungen oder freiwillige Ausreisen nur in geringem Umfang statt. Derzeit sind solche laut einem Bericht des Senders rbb unter anderem aufgrund „fehlender Direktflugverbindungen“ nicht möglich. Mittlerweile leben in Berlin und Brandenburg etwa 16.000 Tschetschenen. Brandenburgs Verfassungsschutz stuft 80 von ihnen als Kern der Islamistenszene in der Mark Brandenburg ein.


Hat Ihnen dieser Artikel gefallen? Dann unterstützen Sie die PAZ gern mit einer

Anerkennungszahlung


Kommentar hinzufügen

Captcha Image

*Pflichtfelder

Da Kommentare manuell freigeschaltet werden müssen, erscheint Ihr Kommentar möglicherweise erst am folgenden Werktag. Sollte der Kommentar nach längerer Zeit nicht erscheinen, laden Sie bitte in Ihrem Browser diese Seite neu!

powered by webEdition CMS