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Vorerst gestoppt: Die Zusammenarbeit des Bundesgesundheitsministeriums mit Google
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Kartellrecht

„Einmaliger und neuartiger Angriff auf die Pressefreiheit“

Münchner Landgericht stoppt vorerst Kooperation von Bundesminister Jens Spahn mit Google bei dessen Online-Gesundheitsportal „gesund.bund.de“

Norman Hanert
23.02.2021

Das Münchner Landgericht hat mit zwei einstweiligen Verfügungen gegen das Suchmaschinenunternehmen Google und den Bund eine Kooperation beider beim deutschen Online-Gesundheitsportal „gesund.bund.de“ vorläufig gestoppt. Mit sichtlichem Stolz hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vergangenen November eine Zusammenarbeit mit Google bei dem von seinem Haus seit vergangenem September herausgegebenen Gesundheitsportal angekündigt. Seitdem bekamen Nutzer, die nach bestimmten medizinischen Stichworten suchten, von Google an gut sichtbarer Stelle automatisch Antworten von Spahns Portal angezeigt. Die Münchner Richter werteten diese Zusammenarbeit in ihrem Urteil nun als Verstoß gegen das Kartellrecht. Die Vereinbarung bewirke eine Beschränkung des Wettbewerbs auf dem Markt für Gesundheitsportale, so das Gericht.

Zwei einstweilige Verfügungen
Geklagt hatte in dem Verfahren der Medienkonzern Hubert Burda Media, der selbst ein digitales Angebot namens „Netdoktor“ betreibt. Auch der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) sah in der Kooperation „staatlicher Medientätigkeit mit dem Suchmonopol eine Verletzung von Mediengrundrechten“.

Verbandspräsident Rudolf Thiemann sagte: „Schon dass ein Bundesministerium überhaupt ein eigenes Fachmedium mit vollwertiger redaktioneller Berichterstattung über Gesundheitsfragen betreibt, ist mit der Staatsfreiheit der Medien nicht vereinbar und ein unannehmbarer Eingriff in den freien Pressemarkt, der sich nach wirtschaftlichen Grundsätzen finanzieren muss.“ Indem „das Bundesgesundheitsministerium seine Gesundheitsberichterstattung auch noch durch das Quasi-Suchmonopol an allen Verlagsangeboten vorbei privilegiert verbreiten“ lässt, stellt die Kooperation aus Sicht des VDZ sogar einen „einmaligen und neuartigen Angriff auf die Pressefreiheit“ dar.

Begründet hatte Spahn die Zusammenarbeit mit dem Informationsbedürfnis der Bevölkerung: „Wenn wir ein Interesse daran haben, objektive, fundierte, evidenzbasierte Informationen rüberzubringen, dann bringt es mir nichts, wenn wir bei Google an Stelle 783.000 auftauchen.“ Spahns Hinweis, das staatliche Gesundheitsportal würde ohne Kooperation mit Google nur unter „ferner liefen“ angezeigt, kommt einem Eigentor gleich.

Die Algorithmen der Suchmaschinen sind nämlich stark auf die Relevanz der Suchergebnisse ausgerichtet. Rangiert eine Internetseite nur abgeschlagen auf hinteren Rängen, dann spiegelt sich darin vor allem die Bedeutungslosigkeit der betreffenden Seite wider.

Einige Kommentatoren warfen dem von Spahn geführten Bundesgesundheitsministerium anlässlich des Münchner Urteils Instinktlosigkeit vor. Die „Wirtschaftswoche“ wies etwa darauf hin, dass in Australien, den USA und der EU Gesetzgebungsverfahren und Prüfungen angelaufen sind, um die Macht von Google mit seinem Quasimonopol bei Suchmaschinen zu beschränken. „Und in just dieser Situation fällt der Spahn-Mannschaft nichts Klügeres ein, als sich mit just diesem Konzern zu verbünden“, so die „Wirtschaftswoche“.

Die Zusammenarbeit des Bundesgesundheitsministeriums mit Google kann auch noch aus einem anderen Grund als instinktlos eingeschätzt werden. Eines der zentralen Anliegen des Bundesgesundheitsministers ist die Einführung einer digitalen Patientenakte in Deutschland. Damit die Forschung die Gesundheitsdaten nutzen kann, soll zudem eine zentrale Gesundheitsdatenbank aufgebaut werden. Diese soll die anonymisierten Informationen von 73 Millionen gesetzlich Versicherten erfassen.

„Eingriff in den freien Pressemarkt“
Das Potenzial einer Digitalisierung des Gesundheitswesens zum Kostensparen und für die Forschung sind unbestritten. Gerade unter den Deutschen sind aber die Bedenken groß, dass ihre persönlichen Gesundheitsdaten in falsche Hände geraten. Bislang hat Spahn derartige Befürchtungen kaum zerstreuen können. Eher im Gegenteil. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat die Entwürfe für Spahns Digital-Gesetze in den letzten Jahren immer wieder massiv kritisiert.

Im Januar 2020 sprach Spahn selbst auf der Münchner Innovationskonferenz Digital Life Design von übertriebenen Datenschutzanforderungen und machte den Deutschen sogar Vorwürfe: Sobald datenschutzrechtliche Themen berührt werden, würden sie eine skeptische Grundhaltung gegenüber dem Staat pflegen, bei US-Unternehmen aber mit ihren Daten um sich werfen.

Indem das Gesundheitsministerium bei seinem Internetportal „gesund.bund.de“ ausgerechnet Google zum Kooperationspartner gemacht hat, könnte es die Akzeptanzprobleme in der Bevölkerung noch vergrößert haben. Technologiefirmen wie Apple, Amazon und Google wittern in der Digitalisierung des Gesundheitswesens ihr nächstes großes Geschäft. Heikel ist aus Sicht von Datenschutzexperten, dass diese Internetriesen ohnehin schon über viele Nutzerdaten verfügen, sodass der „gläserne Mensch“ zunehmend Realität wird. Google steht beispielsweise nicht nur für die Suchmaschine, sondern auch für die Videoplattform YouTube, den Internetbrowser Chrome, den Mailanbieter Gmail und das Mobiltelefonbetriebssystem Android.


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Kommentare

Siegfried Hermann am 23.02.21, 10:49 Uhr

PAZ:
Diese soll die ... Informationen von 73 Millionen gesetzlich Versicherten erfassen.
Ungewollte bunte Gäste natürlich menschenunwürdig zu speichern.
Also ALLE!!!
Und garantiert mit Namen und Adr. Und Einkommenssituation!!!
Würde ich diese Daten im Darknet als Hacker anbieten stehen 10 Jahre Knast drauf.
So ein divers Kinderliebhaber mit einer Vorliebe zu eben solche expressionistischer Bildersprache bekommt dafür ein neues " CO2-neutrales" und divers sensibles 400 qm Loft im lifestyle-Kiez gratis ausgelobt, gelle!?
Nur noch abartig.

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