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Schluss mit Verwandtschaftsehen unter Zuwanderern – Maßnahme gegen Clanstrukturen und Zwangsehen
Eine von der schwedischen Regierung in Auftrag gegebene Untersuchungskommission hat vorgeschlagen, dass Cousins/ Cousinen ab Juli 2026 nicht mehr heiraten dürfen. Außerdem sollen ihre im Ausland geschlossenen Ehen nicht mehr anerkannt werden. Die Regierung hatte im September 2023 eine Untersuchungskommission eingesetzt, um die Regeln für die Eheschließung zwischen Mitgliedern derselben Familie zu überprüfen.
Derzeit erlaubt das geltende schwedische Recht keine Ehen zwischen Geschwistern, und das Gleiche gilt für alle Familienmitglieder, die in auf- oder absteigender Linie miteinander verwandt sind. Lediglich Halbgeschwister können eine Ausnahmegenehmigung erhalten.
Für alle anderen Beziehungen, wie beispielsweise zwischen Cousins und Cousinen, gibt es keine Regelung. Daher ist es ihnen in Schweden derzeit erlaubt, untereinander zu heiraten. Ehen zwischen ausländischen Verwandten werden in Schweden ebenfalls anerkannt.
Anne Kuttenkeuler, Beraterin am Stockholmer Berufungsgericht und Leiterin des Untersuchungsausschusses, betonte, dass laut dem schwedischen Migrationsamt viele Ehen zwischen Cousins und Cousinen in Regionen und Ländern wie dem Nahen Osten, Nordafrika, Ägypten, Afghanistan und Syrien geschlossen wurden, wie die schwedische Zeitung „Göteborgs-Posten“ berichtet. Der Gesetzesvorschlag habe auch zum Ziel, arrangierte Ehen zu bekämpfen.
Der Untersuchungsausschuss wurde auf Anregung eines Koalitionsvertrags der schwedischen Regierung, dem Tidö-Abkommen, das im Oktober 2022 unterzeichnet wurde, ins Leben gerufen. Darin werden die Bedingungen für eine Zusammenarbeit zwischen Konservativen, Christdemokraten, Liberalen und Schwedendemokraten beschrieben, wobei unter anderem ein wichtiger Abschnitt der illegalen Einwanderung gewidmet ist.
Einer Untersuchung des australischen Centre for Comparative Genomics zufolge werden in manchen islamischen Ländern mehr als die Hälfte aller Ehen vor allem auf dem Lande zwischen nahen Verwandten geschlossen. Besonders hoch sei in solchen Ehen die Gebärfreudigkeit, eines der Ziele des militanten Islam.
Ein weiterer Vorteil ist, dass in diesen Familien die Scheidungsquote sinkt, weil das Vermögen ja in der Familie bleibt. Allerdings steigt bei Ehen unter engen Verwandten auch das Risiko der Übertragung von Erbkrankheiten und angeborenen Erbschäden. Auch in Deutschland war 2010 etwa jede vierte türkischstämmige Frau mit einem Verwandten verheiratet.
Islamisches Erstzugriffsrecht
Nach einer Studie der britischen Fachzeitschrift „Reproductive Health Journal“ von 2009 über Verwandtenehen in der arabischen Welt werden 25 bis 30 Prozent aller Ehen zwischen Cousins und Cousinen ersten Grades geschlossen, insgesamt 20 bis 50 Prozent zwischen Blutsverwandten. Die Bereitschaft dazu steigt in Ländern wie Katar und den Vereinigten Arabischen Emiraten, sinkt aber in Jemen, Jordanien und Tunesien mit wachsendem Bildungsstand der Frauen (nicht so bei Männern). Auch die arabische Sprache ist ein Abbild dieser Verwandtenheiraten. So gibt es für Cousin/Cousine im arabischen gleich vier Begriffe, je nachdem ob es sich um weibliche oder männliche Nachkommen von Brüdern oder Schwestern handelt.
Bei traditionellen Eheschließungen haben Söhne oder Töchter von Brüdern das Erstzugriffsrecht bei Eheschließungen, bevor auch die Söhne oder Töchter von Schwestern zum Zuge kommen können. Das Verbot der Verwandtenehen könnte aufzeigen, wie man die Migrantensubgesellschaften in Europa zum Austrocknen bringen könnte, weil damit auch die engen Clanstrukturen durchbrochen werden könnten, die in Schweden, besonders in Malmö, zum Fundament einer bereits tief verwurzelten Verbrechenssubkultur geworden sind.