09.05.2025

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Parolen gegen Israel: Polizist spricht am 1. Mai Demonstranten in Berlin an
Bild: picture alliance/Sipa USAParolen gegen Israel: Polizist spricht am 1. Mai Demonstranten in Berlin an

Tag der Arbeit

Israelfeinde übernehmen linke Demo

Dieses Jahr haben erstmals radikale Palästina-Aktivisten die „Revolutionäre 1. Mai-Demo“ dominiert

Hermann Müller
07.05.2025

Am diesjährigen Tag der Arbeit verlief in Berlin die „Revolutionäre 1. Mai-Demo“ in Kreuzberg und Neukölln ohne die Gewalt, die in der Vergangenheit typisch für diese Veranstaltung der linksextremen Szene gewesen war. Für die Berliner Polizei war die Belastung trotzdem hoch. Etwa 6000 Beamte mussten mehr als dreißig Demonstrationen absichern und dabei auch neue Gefahrenpotentiale wie Fahrzeugattacken und Drohnenangriffe im Auge behalten.

Nach Einschätzung der Polizei verlief der 1. Mai dann überwiegend ruhig. Anteil daran hatte nicht zuletzt die Zurückhaltung der Einsatzkräfte. Diese schritten etwa nicht ein, als Demonstranten die verbotene Parole „From the River to the Sea – Palestine will be free“ skandierten. Folgenlos blieb auch, dass ein Teil der Marschierer das Vermummungsverbot ignorierte. Bereits zu Beginn der „Revolutionären 1. Mai-Demo“ verlas ein Vermummter ein Grußwort der RAF-Terroristin Daniela Klette.

Verflechtungen in kriminelle Milieus
Angeführt hat den Demonstrationszug dieses Jahr allerdings nicht der Schwarze Block der Autonomen, sondern die Migrantifa. Diese zumeist von Immigranten geprägten Gruppen sind für offene Grenzen und beschuldigen staatliche Strukturen und besonders die Polizei, rassistisch zu sein. Mit im Demonstrationszug war auch eine Gruppe der Linkspartei mit Palästina-Flaggen und Plakaten, auf denen „Stop the Genocide“ zu lesen war. Angeführt hat die Gruppe der Linkspartei-Bundestagsabgeordnete Ferat Kocak, der eine Warnweste mit der Aufschrift „Parlamentarischer Beobachter“ trug.

Im Demonstrationszug vertreten waren auch die bekannten Akteure der propalästinensischen Szene Berlins – inklusive des Hamas-nahen „Netzwerks Samidoun – Palestinian Solidarity Network“. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte Samidoun Deutschland im November 2023 verboten. Insgesamt war unübersehbar, dass das Thema Palästina den Aufmarsch dominierte.

Bereits im vergangenen Jahr hatte sich am 1. Mai ein propalästinensischer Block unter die DGB-Demo gemischt. Im gesamten Jahr 2024 gab es in Berlin dutzende anti-israelische Demonstrationen, an denen Tausende Menschen teilgenommen haben.

Eine zentrale Rolle innerhalb der radikalen anti-israelischen Szene in der deutschen Hauptstadt nimmt laut Medienberichten mittlerweile der aus Gaza stammende Großclan Barbakh ein. Zum harten Kern des Clans zählen in der Hauptstadt 132 Personen. Angehörige der Großfamilie fallen zum Teil durch Alltagskriminalität auf, etwa Betrug oder Körperverletzungen, vor allem aber durch Delikte im Zusammenhang mit anti-israelischen Protesten auf den Straßen Berlins. Auf den Demos heizen Clanmitglieder mit antisemitischen Parolen die Stimmung auf oder greifen sogar Polizisten an.

In Polizeiakten taucht laut einem Bericht des „Focus“ der Name Barbakh mittlerweile in mehr als 360 Vorgängen auf. Davon sollen rund 80 Prozent einen Bezug zum Nahostkonflikt haben. Berlins Polizei ermittelt gegen Clanmitglieder unter anderem wegen Volksverhetzung, des Verwendens verbotener Symbole und Angriffen auf Polizeibeamte. Beim Staatsschutz des Berliner LKA kümmern sich mittlerweile Beamte darum, in Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde Barbakh-Angehörige ohne Aufenthaltsgenehmigung außer Landes zu schaffen.

Peinliche Panne bei Behörden
Dabei kam es unlängst zu einer für Berlin peinlichen Panne: Beamte der Bundespolizei nahmen bei einer Kontrolle am Berliner Hauptbahnhof zunächst den 21-jährigen Imad Barbakh fest. Dieser war erst im Februar nach Griechenland ausgewiesen worden, weil er dort nach seiner Einreise aus Gaza erstmalig registriert worden war. Der Versuch, den 50.000 Euro in bar bei sich tragenden Imad Barbakh in Abschiebehaft zu nehmen, scheiterte dann allerdings daran, dass die Bundespolizei am Osterwochenende im Berliner Justizvollzug keinen Ansprechpartner erreichen konnte. Der Mann wurde daraufhin freigelassen.

Nach einer erneuten Festnahme wenige Tage später ordnete dann das Amtsgericht Tiergarten abermals die Freilassung an. Da Berlin gerade die Abschiebehaftanstalt in Lichtenrade saniert, stand für die Unterbringung des Ausreisepflichtigen nur die Sicherungsverwahrung in der JVA Tegel zur Verfügung.

Aus Sicht des Amtsgerichts hätte die Unterbringung dort allerdings „insgesamt deutlich ein Gepräge wie eine solche in regulärer Strafhaft“ gehabt. Laut EU-Recht wäre dies nach Ansicht des Gerichts nicht zulässig gewesen. Gegenüber der „B.Z.“ äußerte sich ein Beamter des Staatsschutzes skeptisch, ob ein weiterer Abschiebeversuch erfolgreich sein wird, nachdem der 21-Jährige nun mehrmals vorgewarnt und vermutlich untergetaucht sei.


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