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Pandemie-Bekämpfung

„Keine neue Berliner Mauer“

Das Verhalten mancher Behörden zur Eindämmung des Coronavirus nimmt zum Teil groteske Züge an

Norman Hanert
19.04.2020

Zur Epidemie-Eindämmung haben Innenminister und Landräte die Freizügigkeit der Bürger einfach per Verwaltungsakt drastisch eingeschränkt. Verwaltungsgerichte kassieren allzu rigide oder stümperhaft abgefasste Regelungen inzwischen wieder ein. 

Besonders forsch ging der Landrat von Ostprignitz-Ruppin bei den Absperrmaßnahmen zu Werke. Als einziger in Brandenburg erließ der dortige Landrat Ralf Reinhardt (SPD) ein Verbot sämtlicher touristischen Reisen in den Kreis. Wie es in der entsprechenden „Allgemeinverfügung“ hieß, gilt das Verbot auch für Kurzaufenthalte am Wochenende oder an einzelnen Tagen. 

Ausdrücklich genannt wurde dabei auch der Aufenthalt in eigenen Wochenendhäusern. Gegen das Einreiseverbot hatten zwei Berliner vor dem Potsdamer Verwaltungsgericht geklagt, die ihren Zweitwohnsitz in dem Landkreis haben. Das Gericht sprach den Klägern das Recht zu, nach Ostprignitz-Ruppin zu reisen. Reaktion: Mit Wirkung zum Karfreitag hob der Landkreis schließlich selbst das Einreiseverbot auf. Von Brandenburgs Landesregierung waren bislang eher moderate Töne zu hören. 

Gericht bremst übereifrigen Landrat 

Der Krisenstab der Landesregierung teilte etwa am 23. März mit, dass eine Reisebeschränkung nicht vorgesehen sei. Auch dürften Berliner, die in Brandenburg ein Wochenendhaus besitzen, das Domizil weiterhin aufsuchen. Vor Ostern bekräftigte Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) nochmals diesen Kurs: „Kleine Ausflüge kann jeder machen – auch nach Brandenburg.“ 

Stübgen sagte weiter, wenn sich alle maßvoll verhielten, brauche es keine Abschottung: „Wir haben uns bewusst dafür entschieden, Brandenburg nicht nach Berlin hin abzuschotten oder eine neue Berliner Mauer zu bauen.“ Nach Angaben des Innenministers gab es vom Landkreis Ostprignitz-Ruppin sogar eine Anfrage nach Polizeikräften, die das Einreiseverbot kontrollieren sollten. Potsdam erteilte dem jedoch eine Absage. 

Eine ähnlich scharfe Regelung wie der Landrat von Ostprignitz-Ruppin hatte zuvor schon die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern erlassen. Auch Schwerin verbot sämtliche touristischen Reisen auf dem Landesgebiet. 

Das Vorgehen der Behörden führte zu einer unschönen Entwicklung. Für Berliner, die sich an der Ostseeküste oder an Mecklenburgs Seen Ferienhäuser zugelegt haben, ist es naheliegend, die Corona-Krise nicht in der Millionenstadt, sondern in ländlicher Abgeschiedenheit zu überstehen. Die Idylle auf dem Lande entpuppte sich allerdings in einigen Fällen als Albtraum. Nach dem Einreiseverbot sahen sich die Betroffenen nämlich mit Besuchen von Ordnungsämtern oder Bürgermeistern konfrontiert, die sie zur „Ausreise“ aufforderten. 

Nicht nur die Einschränkung der Bewegungsfreiheit in Deutschland weckt Erinnerungen an den Mauerstaat DDR: Die Verwaltungsakte haben auch eine moderne Form des Denunziantentums aufleben lassen. In Berlin wird beispielsweise nicht nur die Polizei bei ihren Kontrollen auf Verstöße gegen die Coronavirus-Regelungen aufmerksam. Nach Mitteilung der Polizei gehen auch Hinweise von Privatpersonen ein, die auf weiterhin geöffnete Geschäfte oder Menschengruppen in Parks aufmerksam machen wollen. Dabei hätten „längst nicht alle Hinweise einen polizeilichen Einsatz zur Folge“, so eine Mitteilung der Polizei. Mit anderen Worten: Die Ordnungshüter werden offenbar auch mit zahlreichen „Tipps“ von Anschwärzern konfrontiert. 

Linke drohen mit Mai-Krawallen 

Eine echte Herausforderung wird für die Berliner Polizei der 1. Mai darstellen. Innerhalb der linksextremen Szene sind nämlich Bestrebungen zu erkennen, trotz Corona-Epidemie auch in diesem Jahr eine große 1.-Mai-Demonstration zu veranstalten. In einem Aufruf heißt es: „Nicht die Polizei, nicht der Senat von Berlin und auch nicht die Bundesregierung entscheide, ob der 1. Mai in Berlin stattfindet, sondern wir selbst.“ 

Trotz Kontaktverbots hatten sich bereits am Freitag, dem 3. April, vor einer Moschee in Berlin-Neukölln hunderte Personen versammelt. Dem Imam der Moschee, Ordnungsamt und Polizei war es dabei nicht gelungen, die Abstandsregel durchzusetzen. 

Im Kontrast zur drastischen Einschränkung der Freizügigkeit in Deutschland steht das Vorgehen der Behörden bei Einreisen aus dem außereuropäischen Ausland. Erstaunlicherweise verkündete Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erst Anfang April ein Ende der Flugverbindungen aus dem Iran, der seit Wochen als Hochrisikogebiet gilt. Irritierend ist auch das Vorgehen bei einreisenden Personen, die Asyl fordern. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums erklärte in der Regierungspressekonferenz am 18. März in Bezug auf Asylanträge an den Außengrenzen des Schengen-Raums, dass es „keine Verfahrensänderung“ gebe. Dies bedeutet, dass diese Personen von den Einreisebeschränkungen bislang ausgenommen sind.


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