27.07.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden

Finanzen

Landeshaushalte geraten in Schlingern

Karlsruher Urteil zu „Sondervermögen“ schlägt auch in Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt ein

Hermann Müller
04.12.2023

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Umwidmung von 60 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt 2021 für verfassungswidrig erklärt hat, prüfen nun auch Landesregierungen ihre Haushaltsplanungen. Dabei spielt nicht nur die Sorge eine Rolle, dass Gelder vom Bund ausbleiben werden. Ähnlich wie der Bund haben auch mehrere Bundesländer schuldenfinanzierte „Sondervermögen“ beschlossen. Eigentlich gilt für die Bundesländer seit 2020 ein Neuverschuldungsverbot. Ausnahmen vom Verbot sind den Ländern nur im Falle von „Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen“ erlaubt.

Nur wenige Jahre nach Einführung des Neuverschuldungsverbots nutzen alle 16 Bundesländer mittlerweile die Möglichkeit, nach der Erklärung einer Notlage neue Schulden machen zu dürfen. Keine Probleme mit dem Karlsruher Urteil sieht Bayerns Finanzministerium: „Anders als der Bund hat Bayern jegliche Kreditaufnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie transparent und für jedermann nachvollziehbar im jeweiligen Haushalt abgebildet“, so ein Sprecher des Ministeriums in München. Ein Vertreter des Finanzministeriums von Sachsen-Anhalt erklärte dagegen: „Es wird zurzeit geprüft, ob Änderungen am Haushalt 2023 und am sich noch in den Haushaltsberatungen befindlichen Haushalt 2024 erforderlich sind.“

Scharfe Kritik vom Rechnungshof
Einen besonders großen Schluck aus der Schuldenpulle hat sich das Land Berlin mit seinem Klimafonds genehmigt. Erst im vergangenen Juli hatte der schwarz-rote Senat beschlossen, fünf Milliarden Euro an Krediten dafür aufzunehmen. Erklärtes Ziel ist es, mit dem Geld die Stadt „klimaneutral“ zu machen. Verbucht werden die Schulden außerhalb des regulären Haushalts. Der Senat stellte zudem gleich in Aussicht, für den Klimafonds ab 2026 noch weitere fünf Milliarden Schulden zu machen. Zur Begründung führten die Koalitionäre von CDU und SPD an, dass die „Energie- und Klimakrise eines der drängendsten Themen der Gegenwart“ sei.

Scharfe Kritik an dem Vorhaben kommt nun allerdings vom Berliner Rechnungshof. Im Jahresbericht der Behörde, den Rechnungshofpräsidentin Karin Klingen am 23. November dem Abgeordnetenhaus übergeben hat, bildet der Klimafonds ein Hauptthema. Die Prüfer sehen unter anderem die allgemeinen Begründungen für das Sondervermögen als nicht ausreichend an. Aus Sicht des Rechnungshofs besteht die Gefahr, dass mit der pauschalen Feststellung von Notsituationen die Schuldenbremse ausgehebelt wird. Zudem müsse eine Notsituation auch jeweils für das jeweilige Haushaltsjahr konkret begründet werden. Berlins Klimafonds erfüllt laut Klingen diese Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht.

Brandenburgs Landtag hat bereits im Dezember 2022 eine außergewöhnliche Notlage erklärt und damit den Weg für ein sogenanntes Brandenburg-Paket freigemacht. Außerhalb des regulären Haushalts will das Land dafür bis zu zwei Milliarden Euro Schulden machen. Verwendet werden soll das Geld nach Darstellung der rot-schwarz-grünen Landesregierung zur Abmilderung der Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der Energiekrise im Land Brandenburg.

Fadenscheinige Begründungen
Bereits im August hatten die märkischen Rechnungsprüfer allerdings gewarnt, dass mit dem Brandenburg-Paket nur solche Maßnahmen gefördert werden dürfen, die sich tatsächlich direkt aus den Folgen des Ukrainekrieges und den Energiepreissteigerungen ergeben. „Umso länger das andauert, desto eher schleicht sich die Versuchung ein, dass hier Dinge gefördert werden, die man immer schon haben wollte“, so Rechnungshofpräsident Christoph Weiser.

Als Beispiel für Maßnahmen, bei denen nicht sofort erkennbar sei, wie damit die Folgen des Ukrainekrieges abgemildert werden sollen, nannte Weiser die Anschaffung von geschützten SUVs für das Innenministerium. Gegen das kreditfinanzierte Programm liegt bereits eine Klage der AfD-Landtagsfraktion beim brandenburgischen Verfassungsgericht vor. Kritikpunkt der Fraktion ist, dass die Koalition aus SPD, CDU und Grünen unter Umgehung des Neuverschulungsverbots Dinge finanziere, die eigentlich in den regulären Haushalt gehörten.

Tatsächlich will die Landesregierung über das Brandenburg-Paket nicht nur neue Fahrzeuge für das Innenministerium anschaffen. Bis zu 150 Millionen Euro will das Land beispielsweise für die „Aufnahme, Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Integration von Geflüchteten“ verwenden. Davon sollen allein 98 Millionen Euro der Schaffung von bis zu 14.000 weiteren Plätzen zur Unterbringung von „Geflüchteten“ dienen. In einer Projektliste erwähnt die Landesregierung sogar Projekte zu CO₂-armen Produktionsweisen, die per Brandenburg-Paket gefördert werden können. Der Zusammenhang mit Ukrainekrieg und Energiepreissteigerungen bleibt schleierhaft.


Hat Ihnen dieser Artikel gefallen? Dann unterstützen Sie die PAZ gern mit einer

Anerkennungszahlung


Kommentare

sitra achra am 04.12.23, 18:18 Uhr

Sie benehmen sich wie die kleinen Kinder, die heimlich aus dem Honigtopf naschen und, wenn sie erwischt werden, eine Unschuldsmiene aufsetzen. Der Katzenjammer wird konsequenterweise folgen, soviel ist sicher. Ein Schuldgefühl wird bei den regierenden Parasiten aber nicht entstehen, woher auch? Schließlich waren sie ja am Drücker und haben sich über das arbeitsame Pack totgelacht, welches ihre Eskapaden schultern musste.
Hauptsache, man hat sich am Volksvermögen gelabt und eine feine Zeit verbracht. Hinterher ist man an Ausreden nicht arm. Die mannigfachen Krisen dieser Welt mussten ja notabene im Haushalt abgebildet werden, wer wollte das schon bestreiten, womit sie mit dieser Ausrede vor jeglicher unbotmäßiger Kritik gefeit sind.
Und wenn sie nicht kollabiert sind, murksen sie munter weiter.

Kommentar hinzufügen

Captcha Image

*Pflichtfelder

Da Kommentare manuell freigeschaltet werden müssen, erscheint Ihr Kommentar möglicherweise erst am folgenden Werktag. Sollte der Kommentar nach längerer Zeit nicht erscheinen, laden Sie bitte in Ihrem Browser diese Seite neu!

powered by webEdition CMS