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Zur Verantwortung von EU-Außenkommissar Borrell für die „europäische“ Palästina-Politik
Die Schläge der Hamas gegen Israel haben eine neue Dimension der Gewalt erreicht – und die DNA dieser kriminellen Organisation der Weltöffentlichkeit vor Augen geführt. Erstmals gelang es einer fanatischen Gruppe militärisch organisierter Kämpfer, die Grenzbefestigungen Israels zu durchbrechen und im großen Stil nicht nur Sachbeschädigungen durchzuführen, sondern auch Zivilisten zu ermorden oder diese als Geiseln zu nehmen. Das Drama um die israelischen Geiseln, darunter auch Touristen, haben die Zuschauer auf sozialen Medien miterleben können. Gleichzeitig werden mit Lenkflugkörpern aus dem Gazastreifen die israelischen Städte beschossen.
Dies alles mag in Israel zu einer Diskussion darüber führen, warum die Regierung so eklatant bei der Grenzsicherung versagt hat und warum der Geheimdienst – einer der besten der Welt – über den Hamas-Angriff und dessen sorgfältige Vorbereitung nicht informiert war.
Bisherige Politik auf dem Prüfstand
Aus hiesiger Perspektive aber gebietet der Anstand, darüber nachzudenken, warum die Europäische Union weiterhin die palästinensischen Autonomiebehörden in Gaza und im Westjordanland mit jährlich 691 Millionen Euro unterstützt.
Geld fließt bekanntlich durch alle Ritzen. So lange aber nicht feststeht, dass die Mittel sachgerecht – also nur humanitär – verwandt, sondern gegebenenfalls für Waffenkäufe oder die Planung terroristischer Aktionen beziehungsweise „politische Bildung“ ausgegeben werden, darf diese Hilfe nicht weiter fließen.
Zudem ist auch die Frage zu stellen, wer dafür verantwortlich ist, dass die Autonomiebehörden der Palästinenser bislang von der EU – und damit auch zu einem Viertel aus Deutschland – unterstützt wurden. Wieso kümmert sich die EU überhaupt um die Unterstützung der palästinensischen Autonomiebehörden und zahlt gar deren Gehälter? Sogar Renten an die Hinterbliebenen von gefallenen „Kämpfern“ – sogenannte Märtyrerrenten – soll es geben. Was hat dies mit der europäischen Integration zu tun?
Die Frage richtet sich an EU-Außenkommissar Josep Borrell. Denn der Hohe Repräsentant der EU, Vizepräsident der EU-Kommission, schaltet und waltet nach seinem Gutdünken und hält sich für den europäischen Außenminister. Dass ihm dabei eklatante Fehler bei der Allokation von Mitteln unterlaufen sind, scheint die Leitmedien nicht zu interessieren. Bislang wird nur allgemein über die Hilfe der EU für die Palästinenserorganisationen diskutiert. Immerhin stellte die EU mit einer Presseerklärung am 9. Oktober 2023 die Überprüfung der EU-Hilfen für „Palästina“ in Aussicht. Die Behauptung der EU-Kommission, gegenüber der Hamas eine „No contact policy“ zu praktizieren, kommt nun hoffentlich auf den Prüfstand.
Man kann in der Tat nur hoffen, dass auch die deutsche Politik des Auswärtigen Amts und des BMZ auf die Einhaltung dieses Prinzips geprüft wird. Werden Frau Baerbock und Frau Schulze den Sachverhalt dem Bundesrechnungshof vorlegen? Oder werden sie wie Borrell die Flucht nach vorn antreten?
Dieser wiegelt jede Kritik ab und fordert sogar noch höhere EU-Hilfen für die Palästinenser. Soviel Dreistigkeit ist beeindruckend. Daher drängen sich personelle Konsequenzen auf, bei denen kein Weg an dem Spanier vorbeigeht. Denn es ist Borrell, der mit seiner selbstherrlichen Subventionspolitik zugunsten angeblich humanitärer Organisationen des palästinensischen Establishments die EU ins diplomatische Abseits geführt hat.
Im Zuge der anstehenden Wahlen zum EU-Parlament ist daher eine Gesamtrevision der EU-„Außenpolitik“ unter Borrell unerlässlich. Obschon dem Prinzip der Einstimmigkeit im EU-Rat unterworfen, scheint sich der Hohe Repräsentant nicht länger an die Grenzen seines Mandats zu halten. Er bestimmt, was das „europäische Interesse“ ist und welche Politik diesem Interesse dient. Dafür kann er sich formal auf die – gefährliche – Ermächtigung der EU-Kommission gemäß Artikel 17 EU-Vertrag stützen, um die „allgemeinen Interessen der Union“ zu fördern.
Angesichts der vermeintlichen „Fehlallokation“ von EU-Geldern an palästinensische „Behörden“ sollte jedoch nicht nur der Ruf nach einer vorbehaltlosen Überprüfung der EU-Gelder und ihrer Verwendung ein administratives Echo finden. Vielmehr müssten die Nationalstaaten der EU – heillos zerstritten in der Nahost-Politik – die Frage aufwerfen, ob die Außen- und Sicherheitspolitik weiterhin einem Hohen Repräsentanten übertragen werden kann. Die Personalie des diktatorischen Borrell veranschaulicht die Problematik.
Borrells Karriere neigt sich dem Ende zu. Deshalb erscheint es im Interesse nationaler Souveränität – also zwecks nachhaltigen Schutzes der Selbstbestimmung der EU-Mitgliedstaaten – unerlässlich, die institutionellen Grundlagen der EU- „Außenpolitik“ zu revidieren.
Nationen müssen souverän bleiben
Denn Borrell hat den Beweis erbracht, dass es eine EU-Außenpolitik nicht gibt und nicht geben darf. Die anstehenden Wahlen zum EU-„Parlament“ geben den Nationen eine große Chance zur Selbstbehauptung. Henry Kissinger fragte einst nach einer Telefonnummer, um „Europa“ in sicherheitspolitischen Fragen erreichen zu können. Es gibt sie nicht und es darf sie nicht gegeben, wie das Gebaren von Borrell veranschaulicht.
Die Mitgliedsländer können sich lediglich im EU-Rat fallweise abstimmen. Gegebenenfalls mag ein Generalsekretär dessen Sitzungen vorbereiten. Mehr geht nicht, ohne die Außenpolitik – eine Domäne nationaler Kompetenz – zu vergemeinschaften. Borrell turnt auf allen internationalen Veranstaltungen herum. Stets hat er das EU-Scheckbuch in der Hand. Die Bürger bekommen kaum etwas davon mit oder haben diese Praxis geschluckt.
Die Märtyrerrenten aus der Kasse der Europäischen Union veranschaulichen den Irrweg der EU-Außenpolitik. Diese gehört unter den Teppich der Geschichte gekehrt. Andernfalls würde das Selbstbestimmungsrecht der in der Union versammelten Völker dauerhaft verletzt.
Prof. Dr. Markus C. Kerber ist Professor für Finanzwirtschaft und Wirtschaftspolitik an der TU Berlin. 1998 gründete er den interdisziplinären Thinktank „Europolis“, um an der Neuausrichtung der europäischen Ordnungspolitik mitzuwirken.
www.europolis-online.org
Ralf Pöhling am 19.11.23, 20:52 Uhr
Der Verwaltungsapparat ist nicht mal in der Lage, den Missbrauch von Sozialleistungen hier in Europa und Deutschland zu verhindern. Da soll mir bitte keiner erzählen, dass das außerhalb Europas gerade in "Bakschisch"-Nahost besser funktionieren würde. Wie man Geld in Terror und Kriminalität umleitet und Geldflüsse verschleiert, wissen die radikalen Muselmanen nur zu gut. Stichwort: Hawala Banking. Dagegen ist hier in Europa noch kein Kraut gewachsen. Und es soll wohl auch nicht wachsen, denn an diesem ganzen Schmu verdienen auch bei uns viel zu viele mit. Darum hüllt man da immer den Deckmantel des Schweigens drüber. Insgeheim weiß jeder bei Verstand, dass unsere Steuergelder in radikalislamische Terrororganisationen fließen.
Michael Dr. Holz am 26.10.23, 12:28 Uhr
Diese EU MUSS dringend reformiert werden, oder sie geht, zusammen mit den USA, unter. Sich an einigen "Repräsentanten" festmachen, wie Borell oder Von der Leyen, ist müßig. Hier stinkt nicht nur der Kopf, sondern der ganze Fischkörper EU.