Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung
In den vergangenen Wochen kam, angestoßen durch die „Schwachkopf-Affäre“, ans Licht der Öffentlichkeit, wie leicht deutsche Politiker zu beleidigen sind. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck schickte die Staatsanwaltschaft los, weil ein Rentner in Franken ihn im Internet mit einer Shampoo-Werbepersiflage als „Schwachkopf Professional“ bezeichnet hatte. Um sechs Uhr morgens klingelte die Polizei am Haus des Rentners und konfiszierte digitale Endgeräte.
Auch Bundeskanzler Olaf Scholz ist offenbar mimosenhaft empfindlich. Einem Mann, der in einer Telegram-Chatgruppe zu Scholz die Worte „Was ein Idiot“ geschrieben hatte, wurde ein Strafbefehl über 1200 Euro zugeschickt. Die Beleidigung würde „das Wirken des Herrn Olaf Scholz als Bundeskanzler erheblich beeinträchtigen“, seine Lauterkeit infrage stellen und „sein Handeln beeinflussen“, schrieb die Staatsanwaltschaft. Eine kurze flapsige Bemerkung in einer Online-Gruppe soll „das Wirken des Bundeskanzlers erheblich beeinträchtigen“?
Es klingt absurd – folgt aber der Logik des Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs (StGB). Während der Corona-Zeit hat die damalige Große Koalition ein neues Sonderrecht eingeführt, das Politikerbeleidigung extra schwer ahndet. Der Paragraf 188 sieht nun bis zu drei Jahre Gefängnisstrafe oder Geldstrafe vor. Die Strafverfolgungsbehörden ermitteln „von Amts wegen“ – nicht nur auf Antrag des betroffenen Politikers. Zahlreiche Staatsanwaltschaften sind nun damit beschäftigt, das Internet nach irgendwelchen mehr oder weniger gravierenden Beleidigungen zu durchforsten.
Die Zahl der Verfahren hat drastisch zugenommen. Wie die Wochenzeitung „Junge Freiheit“ durch Anfragen bei den Länderjustizministerien recherchierte, haben Politiker seit 2021 weit mehr als 6000 Strafanzeigen gestellt. Anzeigenkönig ist Robert Habeck mit mehr als 800 Strafanträgen. Auch SPD-, FDP- und CDU-Politiker stellen fleißig Strafanträge. Jede Anzeige bürden den ohnehin stark überlasteten Justiz- und Polizeibehörden zusätzliche Arbeit auf.
Keine Frage: Es gibt – gerade im Internet – krasse Beleidigungen und Bedrohungen, die geahndet werden müssen. Aber „Schwachkopf“ oder „Idiot“ sind wohl am untersten Rand der strafbaren Ausdrücke. Die Klagewelle gegen Bürger dient hier nur der Einschüchterung.
Und nun will die SPD-Justizministerin von Niedersachsen den Paragrafen 188 StGB auch noch verschärfen beziehungsweise die Hürde für die Strafverfolgung senken. Die bisherige Bedingung, dass „das öffentliche Wirken“ des Politikers „erheblich erschwert“ wurde, soll wegfallen. Das schafft eine reine Zweiklassen-Justiz: Beleidigungen gegen Politiker wären per se eine andere Kategorie als Beleidigungen gegen „normale“ Bürger.
Nicht wenige Verfassungsrechtler hielten ein solches Sonderrecht für grundgesetzwidrig. Denn ein Kernsatz des Rechtsstaates lautet, dass vor dem Recht alle Bürger gleich sind. Sondergesetze für Politiker erinnern fatal an Strafen wegen „Majestätsbeleidigung“, die in vordemokratischen Zeiten üblich waren.
K. M. am 06.12.24, 07:48 Uhr
Es ist doch nur noch eine Farce, und ebenso eine Missachtung zum GG. Der Missbrauch unserer Justiz hat Züge angenommen, wo man eigentlich dachte, dass Herr Mielke und Co. längst im Nirwarna sind.
Aber unsere Truppe macht ja jetzt nicht mal mehr, vor den eigenen Leuten halt. Neues Opfer, Herr Kubicki wurde jetzt von Herr Habeck angezeigt, weil er ihn als den unfähigsten Wirtschaftsminister aller Zeiten betitelt hat.
Ich kann daran keine Beleidigung erkennen, denn es ist eine Bewertung seiner Aufgabe, die er mit einer 6, also mehr als ungenügend ausfüllt. Der hat nicht die geforderte Kompetenz, mehr sagt der Satz von Herr Kubicki nicht aus. Auch wenn ich Herr Kubicki nicht mag, zeigt es doch, was für Ängste in unseren lieben Herr Habeck schlummern.
Seine kleine grüne Seele wird angekratzt, na und, dann muss er es eben besser machen. Die schlagen um sich, als gäbe es kein Morgen mehr, mit unseren Steuergeldern, dass ist eine Zweckentfremdung, mehr nicht. Hier sollte man stattdessen eine Anzeige, wegen Veruntreuung, gegen alle so genannten Volksvertreter einreichen, welche sich anmaßen, Kritik mit sanktionen zu begegnen.
Gregor Scharf am 04.12.24, 15:45 Uhr
Das hat etwas von Post-Kindergarten-Syndrom. Wer kennt nicht das Kinderlied von "Petze, Petze ging in den Laden . . . "
Wo sind wir hier nur schon wieder hingekommen? Wenn es uns Ossis im Verbund mit dem intelligentem Teil altbundesdeutscher Bürger nicht gelingt, diese Entwicklung zu stoppen, dass Staatsanwaltschaften im vorauseilendem Gehorsam sich mit Schwachsinn anstatt mit handfesten Straftaten beschäftigen, wird Deutschland nur gesunden durch Hilfe von aussen.
Dieses Volk ist unwürdig und unfähig, sich über einen längeren Zeitraum selbst zu regieren, ohne eine Gefahr für andere Völker zu werden. Wahnsinn. Da kann vermutlich nur ein arbeitstherapeutischer Einsatz in Sibirien bei den Gehirngewaschenen für Abhilfe sorgen, denn zur Selbsterkenntnis ist ein Suchtkranker ebenso wenig fähig wie ein Indoktrinierter.
Was völlig untergeht, Respekt und Vertrauen sind das Ergebnis beharrlicher, zuverlässiger Arbeit zum Wohle anderer. Wir sollen wohl als nächstes die Füsse derjenigen Küssen, die uns diese Suppe eingebrockt haben und danke rufen, gebt uns mehr, macht uns fertig wie im Sadomaso-Studio? Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man es für eine gelungene Komödie halten. Schopenhauer hatte recht. Nur woher kommen Heilung und Hilfe gegen die kollektive Volksverdummung?