07.11.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
Vor Schlimmerem bewahrt: Die Bundespolizei bringt den terrorverdächtigen Libyer zur Haftvorführung
Foto: pa/René PriebeVor Schlimmerem bewahrt: Die Bundespolizei bringt den terrorverdächtigen Libyer zur Haftvorführung

Anschlag auf Israel-Botschaft

Man wird sie nicht los

Statt ihn abzuschieben, plante ein Libyer eine Bluttat – Behörden sind machtlos

Hagen Ritter
01.11.2024

Nördlich von Berlin, in der Stadt Bernau, haben Spezialkräfte in der Nacht zum 19. Oktober den Libyer Omar A. in einer Asylbewerberunterkunft festgenommen. Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass der 28-Jährige als Unterstützer der Terrororganisation „Islamischer Staat“ einen Anschlag mit Schusswaffen auf die Botschaft Israels in Berlin-Wilmersdorf geplant hat. Wie in anderen Fällen waren die deutschen Sicherheitsbehörden durch den Hinweis eines ausländischen Geheimdienstes auf den Terrorverdächtigen aufmerksam geworden.

Der inzwischen in Untersuchungshaft sitzende Libyer steht aus Sicht des CDU-Innenpolitikers Christoph de Vries „sinnbildlich für das Versagen der Bundesregierung bei der Durchsetzung von Ausreisepflichten.“ De Vries spricht sogar von „Staatsversagen“.

Tatsächlich macht der Fall einmal mehr deutlich, dass die von Bundeskanzler Olaf Scholz groß angekündigte „Abschiebeoffensive“ bislang als gescheitert angesehen werden muss.

Der Terrorverdächtige Omar. A. war laut Recherchen der „Berliner Morgenpost“ im Jahr 2022 über ein Visum nach Malta eingereist. Im November 2022 soll er dann in Nordrhein-Westfalen von der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Bochum registriert worden sein.

Über das Verteilsystem der deutschen Länder landete Omar A. schließlich im Bundesland Brandenburg. Dort wurde dem Libyer Ende September 2023 dann auch die Ablehnung seines Asylantrags mitgeteilt. Damit war Omar A. eigentlich ausreisepflichtig. Was nun folgte, ist zum Teil typisch für viele Fälle in ganz Deutschland, zum Teil spielen aber auch einige Besonderheiten des Bundeslandes eine Rolle. Brandenburg hatte lange Zeit die Verantwortung für die Umsetzung der Ausreisepflicht an die Landkreise und die kreisfreien Städte delegiert. Dass diese mit der Organisierung von Abschiebungen oftmals überfordert waren, zeigt der Fall Omar A.

Nur 16.430 Abschiebungen
Nach Angaben des Landkreises war der Libyer nicht im Besitz eines gültigen Passdokumentes. Er hatte den deutschen Behörden lediglich eine Ausweiskopie vorgelegt. Damit war weder eine Abschiebung noch eine freiwillige Rückreise des abgelehnten Asylbewerbers möglich.

Vor diesem Hintergrund erteilte der Landkreis im November 2023 eine Duldung. Dies ist deutschlandweit eine gängige Praxis. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hielten sich Ende vergangenen Jahres in Deutschland insgesamt 189.000 Personen auf, die einen solchen Duldungsstatus hatten. Abgeschoben wurden aus Deutschland vergangenes Jahr lediglich 16.430 Ausländer.

Im Fall des Terrorverdächtigen wirft das Potsdamer Innenministerium dem Landkreis Barnim allerdings auch ein Versäumnis vor. Mittlerweile hat das Land die Verantwortung für Abschiebungen den Landkreisen abgenommen. Seit Mai dieses Jahres liegt die Zuständigkeit bei der „Zentralen Ausländerbehörde Brandenburg“. Diese soll im Fall des Omar A. allerdings erst zwei Monate später vom Landkreis die Information erhalten haben, dass der Libyer wie rund 4500 andere Ausländer in Brandenburg „vollziehbar ausreisepflichtig“ ist.

57 Prozent ohne Ausweise
Seit der Ablehnung des Asylantrags waren damit Monate vergangen. Zur Begründung für die späte Meldung sagte ein Vertreter des Landkreises: „Eine Einzelmeldung an die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg war nicht vorgesehen und ist zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt.“ Weiter heißt es vom Landkreis, eine Rücküberführung nach Libyen sei bereits damals als „aussichtslos“ bewertet worden, zudem habe der Libyer auch keinen gültigen Pass gehabt.

Der Leiter der Zentralen Ausländerbehörde Brandenburg, Olaf Jansen, machte auf weitere Probleme aufmerksam, die generell bei Abschiebungen auftreten. Laut Jansen dauert es rund zwei Jahre, bis Gerichte die Ablehnung eines Asylantrags bestätigen. In dieser Zeit kommt es nach den Erfahrungen der Ausländerbehörde immer wieder vor, dass die Gültigkeit von Passdokumenten abläuft.

Einige afrikanische Staaten, der Libanon oder Russland würden wiederum die Verlängerung abgelaufener Pässe völlig verweigern. Von der fehlenden Kooperationsbereitschaft profitieren nach Angaben von Jansen beispielsweise Tschetschenen, welche die russische Staatsbürgerschaft haben.

Hinzu kommt ein Problem, dass seit Jahren diskutiert wird und für das die Politik auf Bundesebene bislang noch keine Lösung gefunden hat: Die Mehrheit der Asylbewerber reist ohne jegliche Identitätspapiere nach Deutschland ein. Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge haben im laufenden Jahr 57 Prozent der Asylbewerber keine Ausweise vorgelegt. Daran wird sich so schnell auch nichts ändern.


Hat Ihnen dieser Artikel gefallen? Dann unterstützen Sie die PAZ gern mit einer

Anerkennungszahlung


Kommentare

andreas sarkis am 05.11.24, 20:13 Uhr

Noch viel gründlicher wird vergessen, dass eine Person, die sich nicht ausweisen kann, auch nicht asylberechtigt ist. Sie ist daher - auch das sieht die Konvention vor - festzuhalten und abzuschieben. Dafür würde sich sicher Namibia anbieten, die Abzuschiebenden können ja nicht nachweisen, nicht von dort zu stammen.

Kommentar hinzufügen

Captcha Image

*Pflichtfelder

Da Kommentare manuell freigeschaltet werden müssen, erscheint Ihr Kommentar möglicherweise erst am folgenden Werktag. Sollte der Kommentar nach längerer Zeit nicht erscheinen, laden Sie bitte in Ihrem Browser diese Seite neu!

powered by webEdition CMS