29.03.2024

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Bundesnachrichtendienst

Mehr Rechte, weniger Kontrolle

Im Schatten des zweiten Lockdowns peitscht die Bundesregierung ihren Entwurf zur Novelle des BND-Gesetzes durch die Instanzen

Wolfgang Kaufmann
08.01.2021

Am 16. Dezember wurde Deutschland in den zweiten Lockdown geschickt und die Medien kannten von früh bis spät kein anderes Thema. Dadurch ging weitestgehend unter, dass das Bundeskabinett an eben jenem Tage den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des BND-Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts“ verabschiedete und damit das parlamentarische Beschlussverfahren einleitete.

Missachtung von Vorgaben

Bei den erwähnten Vorgaben handelte es sich um zwei Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom Dezember 2017 sowie ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 19. Mai vergangenen Jahres. Das Verwaltungsgericht hatte die fehlende Rechtsgrundlage bezüglich der Weiterverarbeitung von Telekommunikationsdaten durch den deutschen Auslandsnachrichtendienst gerügt.

Und das Verfassungsgericht hatte moniert, dass das BND-Gesetz in der durch das Gesetz zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes (AFABNDG) vom 23. Dezember 2016 aktualisierten Fassung gegen das Grundgesetz verstoße, da die Bindung der deutschen Staatsgewalt an das Telekommunikationsgeheimnis und die Pressefreiheit nicht an den Grenzen der Bundesrepublik ende. Und die Karlsruher Richter gaben den Beschwerde-führenden Nichtregierungsorganisationen und Journalisten aus dem Ausland noch in anderen Punkten Recht: Der Bundesnachrichtendienst dürfe zwar im Rahmen seiner Aufklärungstätigkeit „strategische Überwachung“ betreiben, jedoch obliege es dem Gesetzgeber, „die Überwachungszwecke hinreichend präzise und normenklar festzulegen“, und das habe er unterlassen. Darüber hinaus müssten die „besonderen Anforderungen für den Schutz von Berufs- und Personengruppen, deren Kommunikation eine gesteigerte Vertraulichkeit verlangt“, berücksichtigt werden. Ebenso seien strikte Begrenzungen der erfassten Datenströme nötig. Zudem stehe der BND in der Pflicht, sich im Rahmen seiner Kooperation mit rund 160 ausländischen Geheimdiensten über den „rechtsstaatlichen Umgang“ mit den erhobenen Daten auf der Empfängerseite zu vergewissern. Und zu guter Letzt beanstandete das Gericht auch noch das Fehlen einer wirksamen Kontrolle des BND in „institutioneller Eigenständigkeit“.

„Pseudo-Konsultationen“

Obwohl der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember dieses Jahres Zeit hat, diese Mängel abzustellen, versucht die Große Koalition ihre Novelle nun im Schnellverfahren durchzupeitschen. Davon zeugen nicht zuletzt die absurd kurzen Fristen von manchmal nur sieben Tagen für die Stellungnahmen von Anwaltsverbänden und Experten für digitale Kommunikation. Deshalb sprechen diese jetzt von „Pseudo-Konsultationen“ mit „Alibi-Funktion“, die für eine „Entdemokratisierung“ stünden.

Aber auch der Inhalt des Gesetzesentwurfes stößt auf Kritik – und das nicht grundlos. Der Entwurf folgt den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes nämlich nur zum Schein und scheint ansonsten dem Zwecke zu dienen noch mehr Befugnisse für den Bundesnachrichtendienst, als im Gesetz von 2016 vorgesehen, bei noch weniger unabhängiger Kontrolle zu erreichen.

Missbrauch als „Datenstaubsauger“

So sieht die Novelle vor, die Zahl der Gründe, die es dem Auslandsgeheimdienst gestatten, gezielte Online-Durchsuchungen von Mobiltelefonen und Rechnern vorzunehmen sowie Mobilfunk- und Internetanbieter zu hacken, enorm auszuweiten. Zwar ist dieses in der Tat vorteilhaft, wenn es beispielsweise darum geht, gegen Nichtregierungsorganisationen vorzugehen, die mit Schlepperbanden kooperieren. Aber derart sinnvolle Zwecke sind eher die Ausnahme. Im überwiegenden Maße dominiert das Bestreben, den Dienst in die Lage zu versetzen, seine „Datenstaubsauger“ weiterhin nach eigenem Gutdünken zu gebrauchen. Daran ändert auch die „Begrenzung“ der Massenüberwachung seitens des Bundesnachrichtendienstes auf 30 Prozent des Volumens des globalen Datenverkehrs nichts.

Abhängiges Kontrollorgan geplant

Innenpolitischen Sprengstoff bieten des Weiteren die vorgesehenen Regelungen hinsichtlich des vom Bundesverfassungsgericht geforderten unabhängigen Kontrollrates. Denn die Personalverwaltung dieser neu zu schaffenden Bundesbehörde mit 62 Mitarbeitern soll nach den Vorstellungen des Bundeskabinetts ebenso dem Kanzleramt obliegen wie die letzte Entscheidung darüber, in welchen Fällen sich der Kontrollrat an das Parlament wenden darf. Somit birgt der neue Gesetzesentwurf auch die Gefahr, dass der Bundesnachrichtendienst zukünftig deutlich stärker als bisher von der jeweils amtierenden Bundesregierung vereinnahmt wird.


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Kommentare

Siegfried Hermann am 09.01.21, 13:01 Uhr

PAZ: ....Zudem stehe der BND in der ++Pflicht++, sich im Rahmen seiner Kooperation mit rund 160 ausländischen Geheimdiensten....
Damit ist alles gesagt!
Der BND ist eine Außenfiliale der CIA und NSA mit Einspruchsrecht des Mossad. Die fremden Dienste kontrolliert die Resteverwertung an BND-Daten wie auf einen türkischen Teppichbasar.
Das wissen ALLE. Auch die vermeindlichen "Verfassungsrichter" in Karlsruhe.
Wenn jetzt moniert wird, das eine "Behörde" mit 62 Frühstücksdirektoren-Pöstchen für verdiente SED-Parteisoldaten geschaffen werden "MUSS", dann ist das Raffgier aller üblster Sorte aus dem Buntentag und der Kohl-Gedächnishütte.

Mahlzeit!

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