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Hilft bei der Volkszählung: Bolesław Bernaczek
Foto: Chris W. WagnerHilft bei der Volkszählung: Bolesław Bernaczek

Östlich von Oder und Neiße

Nationalität ist nicht gleich Staatsangehörigkeit

Die Verbände der Deutschen Minderheit helfen bei der Volkszählung

Chris W. Wagner
24.03.2021

Am 1. April beginnt polenweit die Volkszählung. Alle zehn Jahre wird nach Bildungsstand, Wohnverhältnissen, Religion und Nationalität gefragt. Die Organisation der Deutschen in der Republik Polen leistet Aufklärungsarbeit. Man wolle den Deutschen die Angst nehmen, zu ihrer Nationalität zu stehen. Bernard Gaida, Vorsitzender des Verbands der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen (VdG), weist auf einen häufigen Denkfehler hin: „Nationalität ist keineswegs mit der Staatsangehörigkeit gleichzusetzen! Auch wenn wir polnische Staatsbürger sind, können wir doch einer anderen Nation angehören. Wenn man sich aber keine großen Gedanken darüber macht, kommt es zu Fehlern“, sagte Gaida in der Sendung der Deutschen Minderheit „Schlesien Aktuell“ im Radio Oppeln. Denn auch wer keine deutsche Staatsangehörigkeit habe oder nicht dem Verband der Deutschen angehöre, könne doch sehr wohl deutscher Nationalität sein. Die Frage nach der Staatsbürgerschaft taucht im Formular der Volkszählung relativ weit vorne auf. Nach der Nationalität wird erst später gefragt.

„Unsere Mitglieder und ihre Familien können sich in unserem Büroraum beim Ausfüllen der Formulare Hilfe holen. Jeden Donnerstag von 13 bis 16 Uhr warten Vorstandsmitglieder und helfen bei der elektronischen Zählung“, so Gustav Bolesław Bernaczek, Vorsitzender der Sozial-Kulturellen Gesellschaft der Deutschen in Grünberg. Ihm ist bewusst, dass besonders die älteren Mitglieder keinen Zugang zum Internet haben. Dabei ist die digitale Erfassung optimal für Menschen, die immer noch Ängste haben, sich zum Deutschtum zu bekennen.

„Fragen nach der nationalen und ethnischen Zugehörigkeit haben einen deklarativen Charakter und sind völlig subjektiv. Die Befragten antworten so, wie sie ihre Nationalität oder ethnische Zugehörigkeit verstehen und fühlen“, sagt Renata Wasilewska, stellvertretende Direktorin des Statistischen Amtes in Oppeln, gegenüber der Zeitung „Wochenblatt.pl“. „Im Oppelner Statistischen Amt bemüht man sich, den Befragten ihre Ängste zu nehmen und eine positive Atmosphäre für die Volkszählung zu schaffen. Wir möchten Menschen als Telefoninterviewer gewinnen, die in ihren lokalen Gemeinschaften eine Art Volkszählungsbotschafter werden könnten. Sie sollen unter den Minderheiten ein positives Bild der Volkszählung zeichnen“ sagt sie. Laut Wasilewska ist es für den Befragten einfacher, in einer elektronischen Selbstbeantwortung zu einer nicht-polnischen Nationalität zu stehen. Schließlich gäbe es dabei keine „Zeugen“.

Anders als vor zehn Jahren ist die Volkszählung 2021 für alle Bürger zwingend. Wer sich nicht elektronisch den Fragen unterzieht, wird vom zuständigen Statistikamt angerufen. Wer auch so nicht erreicht wird, bekommt Besuch von einem externen Volkszähler. „Es sind Personen, die von Gemeinden angeworben wurden. Sie wurden geschult, mussten Prüfungen ablegen und haben einen Eid abgelegt, nicht nur das statistische Geheimnis zu wahren, sondern ihre Rolle als Volkszähler ordentlich auszuführen, und das bedeutet auch, die Formulare im Einklang mit den Angaben der Befragten auszufüllen“, so Monika Bartel, Pressesprecherin des Statistischen Amtes in Oppeln. Vertrauen fehlt dennoch. Vielen ist noch präsent, dass die Volkszähler 2011 die Antworten der Befragten mit Bleistiften in die Formulare eintrugen, was eine spätere Änderung möglich machte. In jenem Jahr deklarierten sich 147.000 als Deutsche; 2001 waren es noch 152.000.

Teilnahme an Zählung ist zwingend

„Die Volkszählung ist eine gute Möglichkeit, in sich zu gehen und über die eigene Herkunft nachzudenken“, meint Gaida. Für Oberschlesier, Masuren oder Kaschuben gibt es neben der Frage nach der Nationalität eine weitere Frage nach einer zusätzlichen nationalen oder ethnischen Zugehörigkeit. „Man kann sowohl die deutsche Nationalität als auch bei der zweiten Frage die Zugehörigkeit zum (ober-)schlesischen Ethnikum deklarieren.“

Vom Ergebnis der Volkszählung würden letztlich Rechte abhängen, die in Gesetzen mit dem Umfang der Minderheit gekoppelt seien, wie etwa die 20-Prozent-Hürde bei zweisprachiger Ortsbeschilderung in der entsprechenden Gemeinde.


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