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„Antidiskriminierung“

Neues Gesetz trifft auch die Schulen

„Vielfalt“ als Ziel: Neben der Polizei könnte der Lehrbetrieb Hauptopfer des umstrittenen LADG werden

Norman Hanert
12.07.2020

Bislang drehte sich die hitzig geführte Debatte um Berlins neues Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) vor allem um die Auswirkungen auf die Arbeit von Polizeibeamten. Dabei gilt das Gesetz für alle Landesbediensteten Berlins. Besondere Brisanz könnte das Gesetz künftig an den öffentlichen Schulen entfalten. 

Es war ausgerechnet die Berliner Fraktionschefin der Grünen, Antje Kapek, die im Zusammenhang mit dem LADG auf einen bislang wenig beachteten Aspekt aufmerksam machte. Kapek versuchte Befürchtungen zu zerstreuen, das am 21. Juni in Kraft getretene Gesetz werde große Auswirkungen auf die Berliner Polizei haben. „Es wird in den ersten Monaten überall dort zu Klagen kommen, wo wir im Verwaltungshandeln Antidiskriminierungslücken lassen. Wenn diese behoben sind, dann gehen die Klagen auch zurück“, so die Grünen-Politikerin. 

„Größte Zahl der Klagen“ 

Bemerkenswert ist Kapeks Verweis auf den Bildungsbereich. Die Fraktionschefin sagte, sie rechne damit, dass „es die größte Zahl der Klagen im Schulbereich geben wird. Zum Beispiel, wenn es um die Frage geht, warum ein Kind keinen Platz an einer bestimmten Schule bekommen hat.“ 

Wie angespannt die Situation bei den Schulplätzen in Berlin ist, macht der Fall eines Schülers aus dem Bezirk Pankow deutlich. Der Elfjährige brauchte für seinen Schulweg bisher nicht einmal 20 Minuten. Nach den Sommerferien wird sich der Junge darauf einstellen müssen, dass sich Hin- und Rückweg jeden Tag auf insgesamt zwei Stunden ausdehnen werden. 

Die Eltern hatten drei Gymnasien in Friedrichshain-Kreuzberg und Pankow als Wunschschulen angegeben. Über das Schulen-Zuweisungssystem erhielt der Junge stattdessen einen Schulplatz in Altglienicke, am anderen Ende der Stadt. Der Fall steht für insgesamt fast 2400 Berliner Familien, deren Schulwunsch in diesem Jahr nicht erfüllt wurde. Selbst der Senat geht davon aus, dass im kommenden Schuljahr berlinweit 9500 Schulplätze fehlen werden. Im Rennen um einen Platz auf der Wunschschule könnte mit dem Antidiskriminierungsgesetz bei einigen Eltern die Versuchung wachsen, notfalls einen Diskriminierungsvorwurf als Trumpfkarte zu nutzen. Das Fehlen von Schulplätzen hat schon in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass die Zahl von juristischen Klagen gegen Schulplatzbescheide zugenommen hat. 

Benachteiligung erwünscht 

Für Eltern, die glaubhaft machen können, bei ihrem Kind liege ein Fall von Diskriminierung vor, könnte das Gesetz zudem eine Möglichkeit darstellen, um für ihren Sprössling eine bessere Schulnote auf dem Jahresendzeugnis durchzudrücken. Das Gesetz liefert reichlich Anknüpfungspunkte, um einen Diskriminierungsvorwurf erheben zu können. 

Neben Geschlecht, ethnischer Herkunft, rassistischer Zuschreibung, Religion und Weltanschauung werden chronische Erkrankungen, Behinderungen, Lebensalter, sexuelle und geschlechtliche Identität, der soziale Status und auch die Sprache aufgelistet. Im Streit um die Auswirkungen auf die Polizeiarbeit sind weitere Details des umstrittenen Antidiskriminierungsgesetzes bislang nur wenig zur Kenntnis genommen worden. 

Erklärtes Ziel des Gesetzes ist es, eine Kultur der „Vielfalt“ im Berliner Landesrecht zu verankern. Dabei halten die Macher des Regelwerks offenbar auch eine Ungleichbehandlung für hinnehmbar. Im Gesetz heißt es, eine Ungleichbehandlung sei dann gerechtfertigt, wenn „bestehende Nachteile strukturell benachteiligter Personen verhindert oder ausgeglichen werden sollen“. Damit soll also ein „Anti“-Diskriminierungsgesetz dafür sorgen, dass bestimmte Gruppen, etwa angestammte Deutsche, gezielt benachteiligt werden dürfen. Im LADG steckt noch weitere politische Brisanz. Ausdrücklich erwähnt wird im Gesetzestext auch die „mittelbare Diskriminierung“, beispielsweise durch rechtliche Vorschriften oder Gesetze. 

Schlupfloch für das Kopftuch 

Dies könnte ein Anknüpfungspunkt dafür sein, dass unter dem Vorwurf „antimuslimischer Rassismus“ auch das Thema Kopftuchverbot an den Berliner Schulen künftig wieder in Frage gestellt wird. Bemerkenswert ist, dass gegen Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) bereits vor einiger Zeit sogar aus den Reihen seiner eigenen Partei der Vorwurf erhoben wurde, er wolle das Berliner Neutralitätsgesetz wieder aufweichen. Das Gesetz stellt bislang die juristische Grundlage dar, um das sichtbare Tragen von religiöser Kleidung im öffentlichen Dienst Berlins einzuschränken.


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Kommentare

sitra achra am 21.07.20, 12:15 Uhr

Ich befürchte, dass wir in den Schulen bald Zustände bekommen, wie sie in GB und den USA vorherrschen.
Das Ausweichen vieler Eltern auf die Privatschulen wird dann rapide zunehmen, was der sozialen Integration abträglich sein wird. So entsteht eine weitere Spaltung der Gesellschaft durch soziale Apartheid.
Sollen die Moslemkinder doch in die Koranschule gehen. Dann lernen sie wenigstens etwas, z.B. das Auswendigsprechen der Suren auf Arabisch.

Siegfried Hermann am 13.07.20, 08:41 Uhr

Was erwartet ihr denn von diesen bunt-fanatischen Anti-Mao-Kulturrevolution-Spinnern!!??
Und die Grünen, Linken und Sozen wie immer in der 1. Reihe.
Jetzt mal sachlich.
Es gibt Schulverwaltungsbezirke, d.h. jeder Schüler soll möglichst in die Schule gehen, die wohnungsnah ist. Bei 20 min, statt 2 Stunden, dürfte das wohl glasklar sein! Ist die Schule voll, können alle anderen weiter weg wohnenden Schüler abgewiesen werden, was durchaus auch Sinn macht. Insbesondere die Förderschulen, oft (ausgerechnet) das Epizentrum des grünen-linken- guuudmenschentums, machen von der internen Regelung besonders gern Gebrauch, um renitente und extrem aggressive bunte Schüler fern zu halten. Das ist auch absolut verständlich!! Und gerechtfertigt! Naja. Und erst recht, wenn die eigene Brut dort campiert, gelle!?
Ergo:
Wenn es sich um ein deutsches Kind handelt, können ---nur politisch motivierte--- Gründe vorliegen, das Kind nicht an der passenden Schule anzumelden.
btw
Ein weitere grünen-linken-bunte Unsitte ist die Auswahl der Schulform den Eltern zu überlassen. Das machen sind besonders wieder Orientale zu nutze, um deren Brut auf die gymnasialen Oberstufe zu schicken, obwohl das Kind allenfalls den Leistungen einer Hauptschule so gerade gerecht wird.
Hier im Herzen der a(sozialen) Demokrattie ging das soweit, ein - schwer- geistig-körperlich (!!) behindertes Kind, das eigentlich auf eine Schule für Sonderpädagogik gehörte, die Flüchtlings-Eltern partout das Gymnasium forderten und bekamen mit der Begründung, O-Ton: ".... in Deutschland macht jedes Kind Abitur..." Das geht es also um ganz andere Dinge als dem Wohl des Kindes und wird eben von diesen ganzen Lehrpersonal, als auch Gerichten und Sozialdiensten unterstützt und gepudert, wo es nur geht.... obwohl jeder von diesen Herrschaften weiß, dass das völliger Blödsinn ist und dem Kind nur schadet.
Mahlzeit!

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