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Konsequenzen nach dem Versagen der Berliner Verwaltung beim Urnengang 2021 kündigen sich an
Bislang einmalig in der gesamten Nachkriegsgeschichte hat der Bundeswahlleiter im vergangenen November einen Einspruch gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl eingelegt. Wie aus der Begründung des Bundeswahlleiters Georg Thiel hervorgeht, soll es am 26. September 2021 in sechs Berliner Wahlkreisen zu einer Häufung von Wahlfehlern gekommen sein. Thiel geht davon aus, dass in diesen Wahlkreisen die Bundestagswahl wiederholt werden muss, weil die Pannen am Wahltag „so schwerwiegend“ gewesen seien, dass das Wahlrecht eingeschränkt war.
Ende Mai hat sich der Wahlausschuss des Bundestages über sechs Stunden lang mit dem Einspruch des Bundeswahlleiters beschäftigt. Vor dem Gremium wies Thiel darauf hin, dass in Hamburg, München und Köln alles geklappt habe. Laut dem Bundeswahlleiter scheine es sich in der Hauptstadt dagegen um ein „komplettes systematisches Versagen der Wahlorganisation“ gehandelt zu haben. Er wies bei der Anhörung im Bundestag auch darauf hin, dass „im Fernsehen bereits die Hochrechnungen laufen, aber die Leute noch wählen können“.
Pannen über Pannen
Berlins amtierende Landeswahlleiterin Ulrike Rockmann argumentierte im Bundestag dagegen, man könne nicht quantifizieren, wie viele Menschen durch die Pannen von der Wahl abgehalten worden seien. „Die Bedingungen waren sehr erschwert, das ist bedauerlich, aber man hätte wählen können, wenn man gewartet hätte“, so Rockmann. Die Landeswahlleiterin bezog sich dabei auf die Berichte über stundenlange Wartezeiten vor Wahllokalen sowie auf die vorübergehende Schließung einiger Wahllokale.
Am 26. September hatten in Berlin neben der Abgeordnetenhauswahl und der Bundestagswahl auch die Wahl zu den Bezirksverordnetenversammlungen und der Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ stattgefunden. Obendrein waren am Wahltag durch den Berlin-Marathon im Stadtgebiet zahlreiche Straßen gesperrt gewesen. Dies hatte die Nachlieferung von Stimmzetteln in einige Wahllokale behindert. Mangels Stimmzetteln hatten mehrere Wahllokale vorübergehend sogar schließen müssen. Wie aus einer Antwort Rockmanns auf Fragen des Berliner Landesverfassungsgerichtshofs hervorgeht, addieren sich die zwischenzeitlichen Schließungen von Wahllokalen am 26. September auf mindestens 55 Stunden. In einigen Wahllokalen waren sogar falsche Stimmzettel ausgegeben worden. Zum Teil konnten Wahlberechtigte auch noch weit nach 18 Uhr ihre Stimmen abgeben.
Nach Angaben der Berliner Wahlleitung war es bereits bei der beauftragten Druckerei zu Fehlern gekommen. Zum Teil waren demnach Kartons mit Stimmzetteln falsch beschriftet oder Kartoninhalte vermischt worden, obwohl sortenreine Lieferung vereinbart worden war. Die Berliner Bezirke griffen wiederum nur vereinzelt auf das Angebot der Druckerei zurück, die Pakete nochmals von Druckereimitarbeiter nachprüfen zu lassen. Da die zahlreichen Pannen am 26. September auch die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus betroffen haben, beschäftigt sich neben dem Wahlausschuss des Bundestages auch der Berliner Verfassungsgerichtshof mit der Pannenwahl. Das Gericht plant, Ende September mündlich über die Beschwerden an der Wahlorganisation zu verhandeln.
Diepgen: „Alles wiederholen!“
Ordnen die Berliner Verfassungsrichter im Herbst tatsächlich eine Wahlwiederholung an, dann müsste diese innerhalb von 90 Tagen durchgeführt werden. Auf die Berliner könnte damit zum Anfang des kommenden Jahres eine teilweise Wiederholung der Bundestagswahl und auch der Wahl zum Landesparlament zukommen. Der frühere Regierende Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU) gab sogar die Einschätzung ab, er halte die komplette Wiederholung beider Wahlen in Berlin und auch der Wahlen zu den Bezirksparlamenten für nötig.
Einige Beobachter, etwa der Bundeswahlleiter, befürchten allerdings, die Berliner Verwaltung könnte auch mit einer Wiederholung des Urnengangs überfordert sein. Zum Problem könnte nicht nur das notorische Verwaltungschaos in der Hauptstadt werden. Ein Scheitern droht möglicherweise auch durch die angespannte Lage auf dem Papiermarkt. Aus der Branche wird derzeit von mehrmonatigen Lieferzeiten für Papier berichtet.
Im Fall von Berlin müssten immerhin mehrere Millionen Wahlbenachrichtigungen verschickt werden. Laut Recherchen der „Bild“-Zeitung reichen die kommunalen Papierreserven Berlins dafür nicht aus. Schon jetzt ist der Rufschaden für die Hauptstadt durch die Pannenwahl beträchtlich. Im Bundestag kommentierte Bundeswahlleiter Thiel das Berliner Wahlchaos vom vergangenen Herbst mit den Worten: „Wir sind hier in einer Bundeshauptstadt eines zivilisierten Landes, da darf so was nicht passieren!“
H. Schinkel am 24.06.22, 16:58 Uhr
Tja, also bleiben Politiker unrechtmäßig im Amt, kassieren jeden Monat fettes Geld und beschließen Gesetze die so wahrscheinlich nie durchgekommen wären.
MUSS ich mich als Bürger denn an diese Gesetze überhaupt halten?? Ich meine nein.
Albert Schultheis am 23.06.22, 12:17 Uhr
Wir sollten uns besser darauf einigen, daß Berlin ein grünlich-sozialistisches Shit Hole und Deutschland eine autokratische Bananenrepublik a la Venezuela ist, dann kann alles so bleiben wie's ist, nur müssen die in Venezuela nicht frieren, verhungern und verrecken allerdings schon.