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Ungeklärte Umstände, mysteriöse Indizien und zweifelhafte Beschuldigungen erzeugen große Skepsis
Der Bundestag will ein Ende der Ermittlungen zum Nationalsozialistischen Untergrund (NSU). Dies geht aus dem nun vorliegenden Entwurf des Gesetzes für eine Stiftung zum NSU-Komplex hervor, der von der SPD und den Grünen unter Federführung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) eingebracht wurde und auf keine entschiedene Kritik seitens der anderen Parteien stieß, obwohl es darin explizit heißt: „Viele Fragen bezüglich des Tatmotivs, der Opferauswahl, der Täterstruktur sowie zur Rolle von Ermittlungsbehörden und Verfassungsschutzämtern bleiben ... weiterhin ungeklärt.“ Und das entspricht auch durchaus den Tatsachen.
So ist der Prozess gegen Susann Eminger, die engste Freundin von Beate Zschäpe, wegen angeblicher Unterstützung des NSU-Trios Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos nach wie vor nicht abgeschlossen. Vielmehr schmort der Fall seit Monaten beim Bundesgerichtshof.
Des Weiteren führt die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe immer noch zwei Ermittlungsverfahren gegen Hermann S. und Pierre J., die beschuldigt werden, den drei NSU-Mitgliedern bei der Waffenbeschaffung geholfen zu haben.
Zum Dritten warf die letzte Anhörung von Zschäpe durch den bayerischen NSU-Untersuchungsausschuss viele neue Fragen auf. Danach stand Zschäpe übrigens auch noch dem Bundeskriminalamt für fünf weitere Vernehmungen zur Verfügung, deren Protokolle als geheim eingestuft wurden. Wieso geschah dies, wo die Öffentlichkeit doch angeblich alle wichtigen Infos über den NSU erhalten soll?
Ebenso ist der Nachweis der DNA von Uwe Böhnhardt an der Fundstelle der Knochen der ermordeten Peggy Knobloch weiterhin höchst mysteriös, zumal dort auch nur Skelettteile vom Oberkörper des Mädchens lagen.
Und dann wäre da noch der Mord an der Polizeibeamtin Michèle Kiesewetter auf der Heilbronner Theresienwiese, welcher überhaupt nicht in das Schema des NSU passt, aber den toten NSU-Männern Mundlos und Böhnhardt angelastet wird. Dabei existieren zahlreiche Hinweise darauf, dass sich auch andere Personen am Tatort aufgehalten hatten, was aber zu keinen weitergehenden Ermittlungen führte. Dieses schwere Versäumnis nährt nach wie vor Gerüchte, dass Kollegen von Kiesewetter in den Mord verwickelt gewesen sein könnten.
In dem Gesetzentwurf wird etwas ganz anderes bemängelt: „Bis heute gibt es bundesweit keinen Erinnerungs- oder Lernort, der sich explizit mit der Geschichte des NSU sowie der Geschichte des Rechtsterrorismus nach 1945 auseinandersetzt.“ Und: Obwohl die Sicherheitsbehörden mindestens 40 V-Leute im NSU und dessen Umfeld platziert hatten und somit durchaus auch eine Mitverantwortung des übergeordneten Bundesinnenministeriums im Bereich des Möglichen liegt, soll das BMI die Rechtsaufsicht über die Stiftung ausüben und den Vorsitz im Stiftungsrat beziehungsweise -vorstand innehaben. Da das Gesetz in der laufenden Legislaturperiode nicht mehr zur Abstimmung kam, wird es nun wohl der nächste Bundestag verabschieden.