24.10.2024

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Marco Wanderwitz: Machte große Augen beim Abstimmungsergebnis, bei dem nur sieben Parteikollegen - darunter seine Freundin - für seinen AfD-Verbotsantrag stimmten
IMAGO/Uwe MeinholdMarco Wanderwitz: Machte große Augen beim Abstimmungsergebnis, bei dem nur sieben Parteikollegen - darunter seine Freundin - für seinen AfD-Verbotsantrag stimmten

AfD-Verbot

Nur sieben Abgeordnete der Union stimmen für Wanderwitz-Antrag

Eine fraktionsinterne Probeabstimmung fällt für den Initiator eines Verbots der Oppositionspartei verheerend aus. Damit scheint sich die Initiative noch vor ihrem richtigen Start erledigt zu haben

Robert Mühlbauer
23.10.2024

Für den vom CDU-Abgeordneten Marco Wanderwitz vorbereiteten Antrag für ein AfD-Verbot sieht es eher düster aus. Zwar bemüht sich Wanderwitz, mehr Unterstützer für sein Vorhaben zu finden. Doch stimmten selbst in seiner eigenen Partei, der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, in der vergangenen Woche nur sieben Abgeordnete für seinen Antrag. Bei 196 Mitgliedern der Unionsfraktion ist dies eine Unterstützerquote von gerade einmal 3,5 Prozent.

Das mickrige Ergebnis zeigt, wie isoliert der Chemnitzer Abgeordnete und ehemalige Ostbeauftragte der Regierung Merkel in seinem Vorhaben ist. Neben ihm haben sich lediglich seine Partnerin Yvonne Magwas, die eher blasse Bundestagsvizepräsidentin, und Roderich Kiesewetter aus Baden-Württemberg als Unterstützer hervorgetan. Die CDU-Führung um Parteichef Friedrich Merz und Generalsekretär Carsten Linnemann lehnt den Vorstoß für ein AfD-Verbotsverfahren aktuell klar ab.

Eine Mehrheit im Bundestag gilt als unwahrscheinlich
Wanderwitz will seinen Antrag möglicherweise schon im November oder im Dezember zur Abstimmung stellen. Bislang hat sich sein Vorhaben indes immer stark verzögert. Der Sachse brauchte mehr als ein Jahr, um die nötigen 37 Unterstützerunterschriften zu sammeln – vor allem aus den Reihen von SPD, Linken und Grünen.

Nach aktuellem Stand erscheint eine mehrheitliche Ablehnung des Antrags im Bundestag aber als wahrscheinlich. Nicht nur die CDU, auch die SPD-Spitze hat sich ablehnend geäußert. Bundeskanzler Olaf Scholz zeigte sich skeptisch, Fraktionschef Rolf Mützenich warnte vor den Risiken eines Verfahrens. Die Befürworter hoffen auf mindestens 100 bis 200 Unterstützerunterschriften. Und sie glauben, dass sich viele Abgeordnete enthalten werden, sodass nur 200 Stimmen für den Antrag für eine Annahme reichen könnten.

Von den Regierungsparteien sind lediglich die Grünen für den AfD-Verbotsantrag. Fraktionschefin Katharina Dröge sagte kürzlich, die AfD nutze ihren Einfluss, „um die Demokratie infrage zu stellen, um den Parlamentarismus zu stören und zu zerstören und um ein freiheitliches Leben in diesem Land zu gefährden“. Deswegen sei das AfD-Verbotsverfahren für die Grünen „keine Frage des Ob, sondern eine Frage des Wie“.

Bei einem Verbot der Partei durch das Bundesverfassungsgericht würden alle Mandate der AfD sofort verfallen, alle Parteigliederungen aufgelöst und das Vermögen eingezogen. Alternativ will Wanderwitz eine Streichung der staatlichen Parteienfinanzierung beantragen.

„Voraussetzungen nicht erfüllt“
AfD-Chefin Alice Weidel hat sich angesichts der Diskussionen gelassen gezeigt. Der Wanderwitz-Verbotsantrag sei zum Scheitern verurteilt und werde den Bundestag nicht passieren, sagte sie. „Sie können nicht 20 Prozent der Bürger in der Bundesrepublik Deutschland von der demokratischen Teilhabe ausschließen.“ Ein Verbot der Oppositionspartei sei antidemokratisch.

Interessant ist, mit welchen Argumenten die CDU-Spitze gegen den Wanderwitz-Antrag argumentiert. „Die Fraktion hält den Antrag zum jetzigen Zeitpunkt für juristisch nicht vielversprechend und politisch kontraproduktiv“, heißt es in einem „Blitz-Briefing“ der Fraktionsführung, das der PAZ vorliegt. Sie nennt mehrere Gründe für ihre Ablehnung. Als Erstes: „Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Voraussetzungen für ein Verbot sind mit Blick auf die AfD - zumindest derzeit – aller Voraussicht nach nicht erfüllt.“ Die Verfassungsschutzämter verfügten bislang nicht über ausreichend Beweismaterial für ein Verbotsverfahren. Dieses würde sich außerdem über mehrere Jahre hinziehen. „Selbst für den unwahrscheinlichen Fall eines erfolgreichen Verbotsantrags könnte sich die AfD noch an der nächsten Bundestagswahl beteiligen und sich dabei als vermeintliche ‚Märtyrerin' inszenieren“, so der Leitungsstab der Unionsfraktionsführung. Falls das Verbotsverfahren scheitere, erhielte die AfD faktisch ein verfassungsgerichtliches „Gütesiegel“, warnt die Unionsfraktion. Dieses Risiko sei nicht vertretbar. „Wir halten es für einen Trugschluss zu glauben, die Zustimmung zur AfD lasse sich ‚wegverbieten'“, heißt es in dem CDU-Papier.

Der Parlamentarische Geschäftsführer Thorsten Frei ist besonders darüber besorgt, dass die Verfassungsschutzämter bei einem Verbotsantrag gegen die AfD sofort alle ihre V-Leute und Spitzel aus der Partei abziehen müssten. Ein solches Verfahren einzuleiten könne man erst dann tun, wenn „gesichert das Bundesamt für Verfassungsschutz und auch die Landesämter alle V-Leute und verdeckten Ermittler aus der Partei zurückgezogen haben“, sagte der CDU-Politiker. Das würde zu einem „Minus an Verfassungsschutzmöglichkeiten“ bei der Beobachtung der AfD führen. „Das sehe ich tatsächlich als ein großes Problem an“, so Frei.


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