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Chefetage durchsucht: rbb-Gebäude in Berlin
Foto: imago images/ShotshopChefetage durchsucht: rbb-Gebäude in Berlin

rbb-Skandal

Parlamentarier fühlen sich umgangen

Scharfe Kritik an Ausschussvorsitzenden – Selbst die Staatsanwaltschaft gerät in die Schusslinie

Norman Hanert
20.10.2022

Die Landesrechnungshöfe in Berlin und Potsdam haben Anfang September eine umfassende Prüfung des krisengeschüttelten Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb) angekündigt. Nach dem Willen der beiden Rechnungshofchefs Karin Klingen und Christoph Weiser sollen die Prüfergebnisse „dazu dienen, bessere gesetzliche Rahmenbedingungen für den rbb, möglicherweise aber auch für andere Rundfunkanstalten in Deutschland zu schaffen“.

Noch bevor überhaupt erste Ergebnisse dieser Prüfung und Empfehlungen für die politisch Verantwortlichen vorliegen, scheint es in den beteiligten Landesparlamenten Akteure zu geben, die es bei der Novellierung des Medienstaatsvertrags Berlin-Brandenburg eilig haben. Am 17. Oktober haben sich der Hauptausschuss des Brandenburger Landtags und der Medienausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses zu einer gemeinsamen Sondersitzung getroffen, bei der ausgerechnet die „Novellen der Staatsverträge im Bereich der Medien in Berlin-Brandenburg“ auf der Tagesordnung standen. Ausdrücklich wollten die Abgeordneten dabei auch die „Vorkommnisse beim rbb“ berücksichtigten. Bereits eine Woche vor der gemeinsamen Sondersitzung signalisierte die amtierende rbb-Verwaltungsratschefin Dorette König, dass ein Zwischenbericht der Anwaltskanzlei Lutz Abel zu dieser Sondersitzung nicht vorliegen wird.

Intendantin blieb Sitzung fern

Die Kanzlei war damit beauftragt worden, die Vorwürfe von Vetternwirtschaft und Vorteilsnahme bei dem Sender zu prüfen. Wie die Verwaltungsratschefin dann in der fünfstündigen Sondersitzung sagte, werde im Rundfunkrat ein erster Teilbericht der Anwaltskanzlei zum 20. Oktober erwartet.

Dennis Hohloch, der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion, kommentiert diesen Ablauf: „Wieder einmal werden die Parlamente umgangen und man wird unter fadenscheinigen Begründungen hingehalten, damit man die Ergebnisse dieser Prüfung erst intern beraten kann, anstatt sie gleich zu beraten, wenn beide Landtage am 17. Oktober zusammenkommen.“ In der Sondersitzung der Medienausschüsse beider Landesparlamente kündigte Katrin Vernau, die Interimsintendantin des rbb, ein Ende des umstrittenen Bonussystems für die Führungskräfte des Senders an.

Laut Vernau haben sich bislang 20 von 25 außertariflich Beschäftigten zu einem freiwilligen Verzicht auf das Bonussystem bereit erklärt. Vernau erklärte zudem, überhaupt müsse geklärt werden, wer von der bisherigen Führungsmannschaft des rbb weiter an Bord bleiben könne. Klar sei auch, „dass jeder für sein Tun zur Rechenschaft gezogen“ werde.

Bereits einige Tage vor der Sondersitzung hatte die AfD-Fraktion im brandenburgischen Landtag angekündigt, sie werden juristische Schritte gegen die Berliner Generalstaatsanwaltschaft prüfen. Die Fraktion hatte am 19. Juli bei der Staatsanwaltschaft in Berlin Strafanzeigen gegen die damalige rbb-Intendantin Patricia Schlesinger, deren Ehemann Gerhard Spörl und den früheren Verwaltungsratschef des Senders, Wolf-Dieter Wolf, gestellt. Allerdings entschied die Staatsanwaltschaft, keine Ermittlungen aufzunehmen.

Vorwurf: Strafvereitelung im Amt

Die Behörde monierte dabei, die Strafanzeigen hätten sich im Wesentlichen auf die Mitteilung beschränkt, es gebe Presseberichterstattung über Vetternwirtschaft und Veruntreuung. Am 9. August leitete die Generalstaatsanwaltschaft dann doch selbst ein Ermittlungsverfahren ein. Bei den Ermittlungen gegen die fristlos entlassene Intendantin Schlesinger hat die Generalstaatsanwaltschaft allerdings erst sehr spät, nämlich Anfang September, eine Durchsuchung der rbb-Chefetage veranlasst.

Hausdurchsuchungen der Privatwohnungen hat es bislang jedoch nicht gegeben. Die AfD-Landtagsfraktion sah insgesamt so große Versäumnisse bei den Ermittlungen, dass sie gegen die Generalstaatsanwaltschaft eine Anzeige wegen Strafvereitelung in Amt stellte. Den Vorwurf wies die Generalstaatsanwaltschaft inzwischen zurück. In ihrer schriftlichen Begründung führte die Behörde an, dass zum „Zeitpunkt des Eingangs der Strafanzeige nicht zuletzt durch die darin wiedergegebenen Medienmeldungen für mögliche Maßnahmebetroffene evident war, dass auch mit behördlichen Schritten gegen sie zu rechnen war. Die Aussichten, belastendes Beweismittel aufzufinden, waren daher als übersichtlich einzuschätzen.“

In dem Schreiben räumt der Leitende Oberstaatsanwalt allerdings ein, dass „aufgrund des Verhaltens der zunächst ermittlungsführenden Staatsanwaltschaft Ermittlungserfolge ausgeblieben sind oder deren Verhalten das Risiko eines ausbleibenden Ermittlungserfolges erhöht hat“.


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