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Holocaust

Polen will keine Entschädigung leisten

Das Unterhaus des Sejm stimmte auf Verjährung jüdischer Ansprüche auf Rückgabe ihres Eigentums

Bodo Bost
20.07.2021

Der polnische Ministerpräsident Mateusz Morawiecki hat angekündigt, dass sein Land keine Entschädigung an Holocaust-Überlebende für NS-Verbrechen zahlen wird, die während des Zweiten Weltkriegs auf seinem Territorium begangen wurden. Er sprach, nachdem das polnische Unterhaus einen Gesetzesentwurf zur Einführung einer Verjährungsfrist für Ansprüche auf die Rückgabe von Eigentum mit 309 Ja-Stimmen, 120 Enthaltungen und keiner einzigen Nein-Stimme verabschiedet hatte.

Jetzt ist es in der Hand des Senats, der zweiten Kammer des Parlaments, das Gesetzesprojekt noch zu kippen oder aber durchzuwinken. „Ich kann nur sagen, dass Polen, solange ich Premierminister bin, sicher nicht für die deutschen Verbrechen bezahlen wird. Nicht einen Zloty, nicht einen Euro, nicht einen Dollar“, sagte Morawiecki. Von deutscher Seite hat niemand auf diese Vorwürfe reagiert.

Keine Reaktion von deutscher Seite

Nach dem Krieg eigneten sich polnische Bürger und der kommunistische Staat die Immobilien der von Hitler-Deutschland rund drei Millionen jüdischen Holocaust Opfer in Polen an. Aber auch das Eigentum der Überlebenden des Holocaust wurde angeeignet, als von diesen 1946 rund 200.000 nach dem Pogrom von Kielce panikartig aus Polen flüchteten. Und noch 1968, als Tausende Juden nach einer antisemitischen Hetzkampagne nach dem Sechstagekrieg Israels Polen verlassen mussten, gingen jüdische Immobilien ein letztes Mal in polnisches Eigentum über.

Dies alles könnte jetzt verjährt sein. „Die anstehende Gesetzesänderung wird es faktisch unmöglich machen, jüdisches Eigentum zurückzugeben oder eine Entschädigung zu verlangen. Dieses unmoralische Gesetz wird die Beziehungen zwischen unseren Ländern ernsthaft beschädigen“, hieß es von israelischer Seite. Auch Ronald S. Lauder, der Präsident des Jüdischen Weltkongresses, protestierte sofort: „Dieses Gesetz ist ein Schlag ins Gesicht des noch verbliebenen polnischen Judentums und der Überlebenden des Nazi-Terrors.“

Der Gesetzentwurf führte zu Spannungen zwischen Israel und Polen, beide Staaten bestellten die Botschafter des jeweils anderen Staates ein. Auch die Vereinigten Staaten sprachen sich gegen den Gesetzentwurf aus. „Die Entscheidung des polnischen Parlaments war ein Schritt in die falsche Richtung. Wir fordern Polen auf, dieses Gesetz nicht voranzutreiben“, sagte der Sprecher des US-Außenministeriums, Ned Price in einem Tweet.

Beziehungen zu Israel angespannt

Die polnisch-israelischen Beziehungen sind zudem seit 2018 angespannt, nachdem Polen ein Gesetz verabschiedet hat, das diejenigen bestraft, die behaupten, dass Polen oder das polnische Volk in irgendeiner Weise für den Holocaust verantwortlich waren. Polen war mit 3,5 Millionen Juden die Heimat einer der größten jüdischen Gemeinden der Welt, bis sie während des Zweiten Weltkriegs von den Nationalsozialisten fast vollständig ausgelöscht wurden. Jüdische ehemalige Eigentümer und ihre Nachkommen kämpfen seit dem Fall des Kommunismus im Jahr 1989 für eine Entschädigung.

Polen ist das einzige EU-Land, das keine Gesetze zur Rückgabe von Eigentum erlassen hat, obwohl die USA dies wiederholt gefordert haben. Experten zufolge liegt dies an den großen Minderheiten, die in der Vorkriegszeit in Polen lebten. Insgesamt machten sie rund 30 Prozent der gesamten Bevölkerung aus, darunter rund 3,5 Millionen Juden. Diese lebten vor allem in den Städten und bildeten zehn Prozent der Einwohner Polens.

Im Jahr 2015 entschied das polnische Verfassungsgericht, dass eine Frist gesetzt werden muss, nach der fehlerhafte Verwaltungsentscheidungen über die Rückgabe von beschlagnahmtem Eigentum nicht mehr angefochten werden können. Im März schlug ein Parlamentsausschuss einen Gesetzesentwurf vor, um dieses Urteil mit Fristen zwischen zehn und 30 Jahren umzusetzen.

Brisant an dem Gesetzesprojekt ist die Verjährungsfrist für staatliches Unrecht. Zwar gilt das neue Gesetz für alle Anspruchsberechtigten gleichermaßen. In Polen lebende Anspruchsberechtigte sind jedoch klar im Vorteil gegenüber Klägern, die im Ausland leben. Denn für die Kläger in New York, Tel Aviv oder London wird es kaum möglich sein, kurzfristig vor einem polnischen Gericht zu erscheinen oder innerhalb einer kurzen Frist ein bestimmtes Dokument zu besorgen.


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Kommentare

Ralf Pöhling am 20.07.21, 17:51 Uhr

Damit tut die polnische Regierung ihrem Volk keinen Gefallen. Überhaupt keinen. Denn damit legalisiert sie den Rechtsbruch und legitimiert im Nachgang den Naziterror gegenüber den Juden auf ihrem eigenen Territorium, von dem Polen offensichtlich monetär profitiert und dies nun auch noch rechtlich zementiert hat. Kein guter Schachzug.

sitra achra am 20.07.21, 11:31 Uhr

Das zzstimmt hoffnungsfroh. Well done! Also werden wir den Polen logischerweise auch keine "Entschädigung" zahlen!

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