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Sicherheit auf Straßen

Polenweite Änderungen der Verkehrsregeln in Kraft

Statistik weist viele Unfälle mit Todesfällen auf Fußgängerüberwegen auf – Vereinheitlichung der Geschwindigkeitsbegrenzungen

Dawid Kazanski
16.06.2021

Das polnische Polizeipräsidium hat kürzlich eine Statistik über die Verkehrsunfälle im Jahr 2020 veröffentlicht. Die Schließung der Schulen wegen der Corona-Pandemie hat sich positiv auf die Zahl der Verkehrsunfälle ausgewirkt. Im Vorjahr wurden der Polizei 23.540 Unfälle gemeldet, 22,3 Prozent weniger als 2019, wobei die Zahl der Todesopfer um 14,4 Prozent auf 2491 und die Zahl der Verletzten auf 26.463 sank. Aus den veröffentlichten Daten ergibt sich auch, dass im Vorjahr 5232 Fußgänger an Unfällen beteiligt waren.

Immer noch sterben viele Menschen auf polnischen Straßen. Zu allem Übel ereignen sich tödliche Unfälle mit Fußgängern auch an Orten, an denen sie eigentlich sicher sein sollten, nämlich an Fußgängerübergängen. Aus diesem Grund sind seit Anfang Juni in der Republik Polen Vorschriften zur Erhöhung der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer in Kraft getreten. Diese Vorschriften betreffen auch das südliche Ostpreußen.

Infolge der eingeführten Änderungen hat jeder Fußgänger, der einen Zebrastreifen betritt, Vorrang vor einem Fahrzeug. Straßenbahnen bilden eine Ausnahme: Ein Fußgänger hat nur dann Vorrang, wenn er sich bereits auf einem Zebrastreifen befindet. Die neuen Vorschriften entbinden Fußgänger nicht von der Pflicht, beim Überqueren der Straße oder beim Benutzen eines Fußgängerüberwegs vorsichtig zu sein. So ist es verboten, dass ein Fußgänger die Fahrbahn direkt vor einem fahrenden Fahrzeug betritt, auch auf einem Zebrastreifen.

Handyverbot auf Straßen

Eine wichtige Regelung in den geänderten Vorschriften ist das Verbot, ein Telefon oder ein anderes elektronisches Gerät zu benutzen, während man die Straße oder die Bahngleise überquert, einschließlich dem Überqueren eines Zebrastreifens.

Fahrer von Fahrzeugen sind verpflichtet, nicht nur die Kreuzung, sondern auch deren Umgebung zu beachten. Sie müssen besondere Vorsicht walten lassen und ihre Geschwindigkeit reduzieren, um einen Fußgänger, der sich auf dem Zebrastreifen befindet oder diesen betritt, nicht zu gefährden. Der Fahrer einer Straßenbahn, die sich einem Fußgängerüberweg nähert, ist verpflichtet, die Geschwindigkeit so zu verringern, dass er einen Fußgänger, der den Übergang überquert, nicht gefährdet.
Abgesehen von den bereits erwähnten Neuerungen sieht die Gesetzesnovelle zwei weitere wesentliche Änderungen vor. Die erste ist die Vereinheitlichung der Geschwindigkeitsbegrenzungen in bebauten Gebieten. Wie in anderen Ländern der Europäischen Union beträgt die Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb geschlossener Ortschaften sowohl tagsüber als auch nachts 50 Kilometer pro Stunde. Eine weitere Modifikation betrifft die Schnellstraßen und Autobahnen. Laut der Novelle ist der Fahrer eines Fahrzeugs verpflichtet, einen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug von mindestens der Hälfte der aktuellen Geschwindigkeit, ausgedrückt in Metern, einzuhalten.


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Kommentare

Siegfried Hermann am 16.06.21, 10:22 Uhr

Gut, lange her aber...
Ich kann mich noch erinnern, Danzig, Grunewald-Allee. Für alle nicht Ortskundigen: Das ist eine mehrspurige Durchgangsstraße nach Sopot.
50km/h erlaubt. Teils 100km/h sind die selbst mit ihren FSOs, Ladas gebrettert. Im Schnitt gut 70.
Und ich dachte bis dahin, die West-Berliner sind nur am Spinnen....

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