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Amtsmissbrauch

„Rechtsstaatliche Abläufe konterkariert“

Justizsenator und Baustadtrat der Grünen ernten scharfe Kritik für ihren Umgang mit Gesetzen

Norman Hanert
05.04.2021

Ob Schwarz-Grün, Grün-Rot-Dunkelrot oder Ampel, es gibt kaum eine Option für eine neue Regierungskoalition nach der Bundestagswahl, in der die Grünen nicht vorkommen. Was dies abseits der Klimapolitik bedeuten kann, wird in Berlin deutlich. Dort haben Richter deutliche Worte zum Agieren zweier Amtsträger der Grünen gefunden.

Im jahrelangen Streit um den Brandschutz im teilweise von Linksradikalen besetzten Haus in der Rigaer Straße 94 hat das grün geführte Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg vor dem Verwaltungsgericht eine Niederlage einstecken müssen. Das Gericht entschied am 19. März, dass die Bewohner des Hauses eine Begehung durch einen Brandschutzprüfer und einen Vertreter des Eigentümers akzeptieren müssen.

Genau dies hatte der Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) verhindern wollen. Nach jahrelangem Abwarten, Querelen zwischen Bezirk und Senat und diversen Gerichtsverhandlungen war der Streit um eine Brandschutzbegehung am 9. März eskaliert: Beim Verwaltungsgericht war an dem Tag ein Termin angesetzt, bei dem es um einen Antrag des Hauseigentümers ging. Dieser wollte den Bezirk zu einer Duldungsanordnung gegen die Bewohner der Rigaer Straße 94 verpflichten. Diese bezirkliche Anordnung wiederum sollte es einem Brandschutzgutachter ermöglichen, unter Polizeischutz das Haus zu untersuchen.

Gericht weist Schmidt zurecht

Außerhalb des Gerichtssaals lief zugleich der Versuch, einen entsprechenden Gerichtsbeschluss zu unterlaufen. Fast zeitgleich hatte nämlich das Bezirksamt eine Mitarbeiterin des Bauamts in Marsch gesetzt, die mit Einverständnis der Hausbewohner selbst eine Brandschutzbegehung vornahm. Mit der Aktion zielte Baustadtrat Schmidt darauf ab, die Prüfung durch einen Gutachter des Eigentümers überflüssig zu machen.

Am 19. März urteilte das Verwaltungsgericht nun, das Bezirksamt müsse den Bewohnern des Hauses nach wie vor aufgeben, eine Begehung durch einen Brandschutzprüfer und einen Vertreter des Eigentümers zu akzeptieren. Verbunden war der Beschluss mit einer deutlichen Kritik am Bezirksamt: Es sei „unerfindlich, wie die durch Mitarbeiter des Bezirksamtes vorgenommene Begehung des Gebäudes die ursprünglich angeordnete umfassende Brandschutzbegehung durch einen Prüfsachverständigen für Brandschutz ersetzen“ können solle. Dem Hauseigentümer billigte das Gericht obendrein zu, er müsse sich nicht auf Feststellungen des Bezirksamts verlassen. Laut dem Verwaltungsgericht erscheint ein Misstrauen des Eigentümers „im Hinblick auf die Untätigkeit der Behörde in der Vergangenheit gerechtfertigt“.

Vertreter der Berliner SPD formulierten ihre Kritik weniger zurückhaltend: Innenstaatssekretär Torsten Akmann (SPD) sagte mit Blick auf das Bezirksamt, er hätte sich in „seinen kühnsten Träumen nicht vorstellen können, dass sich eine Verwaltung in unserem Land so verhält“. Innensenator Andreas Geisel (SPD) warf dem grünen Stadtrat vor, er habe versucht, „die normalen rechtsstaatlichen Abläufe zu konterkarieren“.

Behrendt manövriert Bewerber aus

Auch Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) steht derzeit in der Kritik, sich nicht an die üblichen rechtsstaatlichen Abläufe zu halten. Jan Redmann, Chef der CDU-Landtagsfraktion im Brandenburger Landtag, sagte mit Blick auf Bewerbungen von Richtern in Berlin: „Wir haben den Eindruck, dass Herr Behrendt Bewerber aus Brandenburg systematisch benachteiligt und ihm dafür alle Mittel recht sind.“ Tatsächlich hat das Oberverwaltungsgericht einem Brandenburger Juristen im März bestätigt, dass er bei seiner Bewerbung für einen Posten in Berlin in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verletzt wurde.

In dem Fall geht es um einen Richter vom Landgericht Potsdam, der Vorsitzender Richter am Berliner Kammergericht werden wollte. Obwohl er im Auswahlverfahren der Bestplatzierte war, verfehlte er im Berliner Richterwahlausschuss die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit. Gewählt wurden stattdessen drei andere Bewerber, „darunter ein Richter, den der Präsidialrat des Kammergerichts sogar als ungeeignet eingestuft hat“, so der „Tagesspiegel“. Justizsenator Behrendt soll es allerdings abgelehnt haben, den unterlegenen Richter erneut vorzuschlagen.

In einem zweiten Wahlgang hätte dem eigentlich Bestplatzierten bereits die einfache Mehrheit gereicht. Laut „Tagesspiegel“ ließ Behrend jedoch einen Rechtsanspruch des Richters auf ein ordentliches Bewerbungsverfahren und einen Beschluss des Verwaltungsgerichts ins Leere laufen, indem er Fakten schuf und die drei anderen Bewerber zu Richtern ernannte.


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Kommentare

tom Schroeder am 05.04.21, 18:50 Uhr

Wer jetzt wegen der Maskenaffäre grün wählt, sollte sich vergegenwärtigen, dass die grünen auch nicht ohne sind, von den SED-Nachfolgern und dem verschwundenen Vermögen der Partei wollen wir erst gar nicht reden. Ich erinnere an die Visa-affären zu Fischers Aussenministerzeiten. Man schämte sich auch nicht die Riesterrente mit zu beschließen - wo wir nun bei dem SPD-Politiker sind, der seinerzeit in sehr vielen Aufsichtsräten von Versicherungen saß - Schröders Kumpel Maschmeyer freute das mit seinem Strukturvertrieb des AWD auch. Bei allen klingelt die Kasse - und die Frage ist, wer hat noch ein bisschen Verstand und ist nicht gar so unverschämt? 100% ehrlich gibt es offenbar nicht (mehr?)!

Siegfried Hermann am 05.04.21, 08:45 Uhr

Herr Hanert erklärt es im Detail.

Grünen*Innen (s/l/d), Linken, sonstige buntes diver sind Gesetze nur dann wichtig, wenn es um den eigenen, oft persönlichen Vorteile, Extrawürste, ihre krude Ideologie und Klientel geht, sonst heißt es doch von denen wie immer: legal, illegal, scheixx egal.

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