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Deutschland liberalisiert, Italien verschärft die Regeln zur Abtreibung – Kritik folgt auf dem Fuße
Nachdem es der französischen Regierung ohne parlamentarische Mehrheit im Hauruckverfahren gelungen ist, die Abtreibung zum Verfassungsrecht zu deklarieren, will auch die deutsche Ampelregierung nachziehen. Bei der Ausarbeitung neuer Vorschläge zur Abschaffung des Paragraphen 218 hat eine Wissenschaftlerkommission festgestellt, dass dieser seine Sinnhaftigkeit verloren habe, weil er die Abtreibung als illegal bezeichnet, auch wenn sie ungestraft bleibt.
Laut Ansicht der Kommission erlangt ein Embryo nicht mit der Befruchtung, sondern erst mit zwölf Wochen ein eigenes Lebensrecht. Eine solche Relativierung der Würde auch des ungeborenen Kindes und eine Abstufung des Grundrechts auf Leben „halten wir für falsch“, betonte der Vorsitzende der deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing. Zudem widerspreche die Kommission damit zentralen Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts, das von einem vollwertigen Lebensschutz des ungeborenen Kindes ab dem Zeitpunkt der Einnistung der befruchteten Eizelle ausgeht.
Ganz anders ist die Situation in Italien, dort regiert derzeit mit Giorgia Meloni erstmals eine Frau, die an der bislang relativ liberalen, der deutschen Gesetzeslage entsprechenden Abtreibungsregelung mit Strafbefreiung bis zur zwölften Schwangerschaftswoche rüttelt. Die Rechtskoalition der Regierungschefin will den Druck auf abtreibungswillige Frauen nun deutlich erhöhen. Nach jahrelangen Kämpfen hatte man in Italien im Jahr 1978 mit dem „Legge 194“ („Gesetz 194“) Abtreibungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche in Italien legalisiert. Voraussetzung, um eine Abtreibung durchführen zu können, ist seitdem ein vorheriges Beratungsgespräch (wie in Deutschland), mit anschließender siebentägiger Bedenkzeit.
In den fast 50 Jahren seit Inkrafttreten der „Legge 194“ hat es zwei Volksabstimmungen über das Gesetz gegeben. Jetzt unternimmt Meloni einen neuen Versuch, das italienische Abtreibungsgesetz zwar nicht gänzlich abzuschaffen, aber die psychologischen Hürden für abtreibungswillige Frauen deutlich zu erhöhen.
Ganz neu dabei ist, dass zu den obligatorischen Beratungsgesprächen auch Vertreter der militanten Abtreibungsgegner-Organisationen wie Pro Vita zugelassen werden können. In Deutschland hat die grüne Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, bereits im Januar einen Gesetzentwurf gegen sogenannte Gehsteigbelästigungen durchgebracht, der Proteste von Abtreibungsgegnern in der Nähe von Beratungsstellen verbietet.
Die Opposition in Italien reagiert auf die dortige neue Regelung empört, weil italienische Frauen, die eine unfreiwillige Schwangerschaft abbrechen wollen, schon jetzt mit erheblichen Hindernissen konfrontiert sind, trotz der verhältnismäßig liberalen Gesetzeslage. So fehlt es wie in Deutschland an Ärzten, die bereit sind, Abtreibungen vorzunehmen. Mediziner dürfen diesen Eingriff ausdrücklich aus Gewissensgründen ablehnen, was zwei Drittel der Ärzte in Italien auch tun, im Süden sogar 85 Prozent, viel mehr als in Deutschland.
In der Hauptstadt Rom mit ihren über drei Millionen Einwohnern führen nur noch zwei Krankenhäuser Abtreibungen durch. Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche ist in Italien auch aufgrund dieses Mangels stark gesunken. Wurden im Jahr 1983 noch rund 235.000 Abtreibungen durchgeführt, waren es 2021 nur noch 63.000, und damit auch im Verhältnis zu der Einwohnerschaft deutlich weniger als in Deutschland.
Hierzulande haben sich in den letzten Jahren die Abtreibungszahlen auf sehr hohem Niveau bei etwa 100.000 eingependelt. Und das bei weiterhin sehr niedrigen Geburtenraten.