19.03.2024

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Illegale Einwanderung

Ruf nach Grenzkontrollen wird lauter

Schleierfahndung bringt nichts – Landesinnenminister appellieren an Nancy Faeser (SPD)

Hermann Müller
25.05.2023

Mit Wirkung zum 12. Mai hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die Grenzkontrollen zu Österreich um ein weiteres halbes Jahr verlängert. Zur Begründung verwies Faeser gegenüber der EU-Kommission darauf, dass im Jahr 2022 ein Höchstwert der irregulären Immigration an den EU-Außengrenzen seit 2016 festgestellt worden sei. Deutschland sei auch im vergangenen Jahr wieder Hauptzielland in Europa gewesen, so Faeser.

Inzwischen wächst der Druck in mehreren Bundesländern, es nicht bei Kontrollen an der Grenze zwischen Bayern und Österreich zu belassen. Längst haben sich nämlich weitere Hauptrouten zur illegalen Einreise nach Deutschland etabliert. Noch im Vorfeld des „Flüchtlingsgipfels“ der Bundesregierung hatten Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl und Migrationsministerin Marion Gentges (beide CDU) stationäre Kontrollen an der Grenze zur Schweiz gefordert.

Fast zeitgleich schickten Brandenburgs Immenminister Michael Stübgen und sein sächsischer Amtskollege Armin Schuster (beide CDU) ein gemeinsames Schreiben an Faeser, in dem sie stationäre Kontrollen an ihren Landesgrenzen zu Polen und Tschechien fordern. Die beiden Innenminister erklärten: „Die Zuzugszahlen aus irregulärer Migration steigen nahezu ungebremst. Sollte sich diese Entwicklung im laufenden Jahr so fortsetzen, werden die höchsten Zahlen seit 2015/16 erreicht.“

Illegale Einreise wird nicht geahndet
Es sind vor allem Syrer und Afghanen, welche die Route über Weißrussland und Polen zur illegalen Einreise nach Brandenburg, Sachsen und Vorpommern nutzen. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die bisher angewandten Mittel diese unerlaubten Einreisen nicht verhindern. Die Bundespolizei setzt bislang vor allem auf Schleierfahndungen im grenznahen Bereich. Dabei gelingt es gelegentlich, Schleuser dingfest zu machen, die Flut illegaler Einwanderer lässt sich mit den Schleierfahndungen jedoch nicht aufhalten. Greift die Polizei Personen auf, die mutmaßlich illegal ins Land gekommen sind, dann müssen diese Ausländer kaum strafrechtliche Konsequenzen fürchten. Eigentlich stellt die unerlaubte Einreise eine Straftat dar, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden kann. Die Praxis sieht allerdings anders aus.

Mutmaßlich illegal Eingereiste erhalten nach ihrem Aufgreifen von der Bundespolizei sogenannte Anlaufscheine, mit denen sie sich in einer Erstaufnahmeeinrichtung melden sollen. Parallel leitet die Polizei zwar auch ein Verfahren wegen illegaler Einreise ein, dieses wird jedoch regelmäßig wieder eingestellt, sobald der Immigrant einen Asylantrag gestellt hat. Selbst wenn sich letztendlich der Asylantrag als unbegründet herausstellt, bleibt es im Normalfall dabei, dass die illegale Einreise nicht geahndet wird.

Das konkrete Beispiel der Grenze von Bayern und Österreich zeigt, dass sich mit stationären Kontrollen die illegale Einwanderung zumindest vermindern lässt. Direkt an der Grenze kann die Bundespolizei illegale Einwanderungsversuche per Zurückweisung unterbinden. Ganz im Einklang mit der Asylregelung im Grundgesetz können die Beamten davon ausgehen, dass Ausländer bereits Gelegenheit hatten, in einem sogenannten sicheren Drittstaat einen Asylantrag zu stellen. Wie aus der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei hervorgeht, sind allein im Jahr 2022 an den deutschen Grenzen 25.538 Personen zurückgewiesen worden. Die Kontrollen an der Grenze zu Österreich hatten daran einen starken Anteil. Dementsprechend steigen könnten die Zurückweisungszahlen, wenn die stationären Kontrollen auf andere Hauptrouten illegaler Einwanderung ausgeweitet würden.

Grüne stellen sich weiter quer
Vor dem Hintergrund wachsender Probleme bei der Unterbringung weiterer Asylbewerber ist es nun Brandenburgs Innenminister Stübgen, der möglichst schnell stationäre Kontrollen an der östlichen Landesgrenze haben will. Stübgen riskiert damit erneut einen Krach mit den Grünen, die als Koalitionspartner die Kontrollen vehement ablehnen.

Brandenburgs Innenminister kann bei seiner Forderung jedoch auf eine zunehmend brisanter werdende Lage im Land verweisen: „Gerade die Errichtung neuer Unterkünfte in Kommunen stößt auf immer stärkeren Widerstand sowohl der Bevölkerung als auch der kommunalen Ebene“, mahnt Stübgen. Tatsächlich melden Brandenburgs Landkreise und Kommunen nach der Aufnahme Tausender Ukraine-Flüchtlinge wachsende Schwierigkeiten, überhaupt noch weitere Unterkünfte für immer mehr Asylbewerber bereitstellen zu können. In Orten wie Bad-Freienwalde, Lübben, Mittenwalde oder Wandlitz regt sich zudem bei Bürgern immer öfter Widerstand, sobald Pläne für neue Asylunterkünfte bekannt werden.


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