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Selbstbestimmt gegen die Frauen

In wenigen Tagen tritt eine der weitreichendsten gesellschaftspolitischen Neuerungen der Ampel in Kraft. Was als Gleichberechtigung einer Minderheit daherkommt, dürfte insbesondere für eine Hälfte der Gesellschaft Konsequenzen haben

Birgit Kelle
27.10.2024

Mehr als 6000 Menschen wollen wohl ihr Geschlecht wechseln, wenn demnächst am 1. November 2024 das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz in Kraft tritt. So vermeldete es eine große deutsche Boulevardzeitung dieser Tage. In der Umkehrung bedeutet es aber auch, dass über 80 Millionen Deutsche das nicht wollen, gleichzeitig werden sie alle gezwungen werden, bei einer neuen Geschlechterdefinition der Regierung mitzuspielen – oder Bußgelder bis zu 10.000 Euro zu riskieren, wenn sie sich weigern, das absurde Schauspiel mitzumachen. Wie konnte es so weit kommen?

Man muss inzwischen immer in Hab-Acht-Stellung sein. Wenn die aktuelle Bundesregierung im Namen von Freiheit und Toleranz neue gesellschaftspolitische Gesetze erlässt, kommen dabei in der Regel am Ende neue Verbote und eine Spaltung der Gesellschaft heraus. So steht es auch mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz, das ab dem 1. November rechtsgültig wird und das Menschen in Deutschland ermöglichen soll, ihr Geschlecht durch eine einfache Aussage auf dem Standesamt zu ändern.

Was neu ist
Das Projekt klingt nach Fortschritt, nach LGBTQ-Rechten, es soll Diskriminierung beseitigen und jedem Menschen problemlos das Recht verschaffen, in jenem Geschlecht zu leben, in dem er sich mental und „selbstbestimmt“ zu Hause fühlt – unabhängig von seinen biologischen Präpositionen. Soweit die regenbogenfarbene Prosa vor allem der Grünen und der SPD, die bereits seit Jahren versuchen, dieses Gesetz durch den Bundestag zu bekommen. Jetzt haben sie mit den Liberalen endlich den passenden Koalitionspartner für eine Mehrheit gefunden.

Nun war es auch in Deutschland schon längst möglich, sein Geschlecht zu ändern, es wird also das bisher gültige Transsexuellengesetz abgeschafft und durch die neue Regelung ersetzt. Die wesentliche Änderung besteht kurz zusammengefasst darin, dass bislang zwei ärztliche Gutachten, eine Psychotherapie und ein Richter über die Ernsthaftigkeit dieses Wunsches entschieden, um den erwachsenen Patienten vor einer vorschnellen Entscheidung mit harten Konsequenzen zu schützen, denn ebenfalls zwingend war die operative Umsetzung des neuen Geschlechtes.

Ab dem 1. November darf nun jeder 14-Jährige im Land – im Zweifel auch gegen den Willen der Eltern – sein Geschlecht durch eine einfache Aussage auf dem Standesamt ohne jegliche Vorbedingung ändern. Es sind weder Ärzte, Richter noch Therapien nötig, womit das Tor offen ist für verunsicherte Jugendliche, echte Transsexuelle, aber auch eingebildete Wichtigtuer und sogar Verbrecher mit niederen Motiven, ihr Geschlecht zu ändern. Als „Sahnehäubchen“ enthält das Gesetz Bußgelder für jene Mitbürger, die auf das „frühere“ oder das „natürliche“ Geschlecht eines Menschen noch hinweisen und den Angaben im Ausweis nicht Glauben schenken. Damit wird die Lüge über einen Menschen amtlich und die biologische Wahrheit zum Gesetzesbruch.

Worum es im Kern geht
In der Realität ist dieses Gesetz also nicht nur ein Paradigmenwechsel der Geschlechterpolitik, sondern auch eine Drohung an all jene, die nicht bereit sind, die Weiblichkeit eines Vollbartes auf Stöckelschuhen bedingungslos zu akzeptieren. Es geht im Kern also um die Anerkennung vor allem von Transgeschlechlichkeit als „echte“ Geschlechtlichkeit immer und überall. Das Nachsehen werden all jene Bio-Frauen haben, die ihre echte Weiblichkeit nicht ständig betonen und einfordern müssen, weil sie schlicht Frauen sind. Frausein ist kein Schauspiel, das durch Kleidung, Make-up, einen Sprechakt auf dem Standesamt oder gar durch den Segen der plastischen Chirurgie als optische Illusion erstellt werden kann. Chromosomen lügen nicht, Körbchengrößen schon.

Es geht im Kern dieses Gesetzes also um die Frage: Kann ein Mensch eigenständig sein Geschlecht wechseln – und muss die Gesellschaft den Geschlechterwechselwunsch vollumfänglich respektieren und gar über das eigene Unbehagen in der Sache schweigen? Die deutsche Bundesregierung sagt: Ja, das müssen wir.

Dies wird Auswirkungen haben auf alle 80 Millionen in diesem Land, spielt die Frage des Geschlechts doch in zahlreichen Lebensbereichen, aber auch Gesetzen eine Rolle, vor allem dort, wo eine Sache bislang exklusiv einem Geschlecht vorbehalten war, wie etwa Umkleideräume in Schwimmbädern, Schulen, Sportvereinen, Frauenschutzräumen, Frauenhäusern, Frauengefängnissen und überall sonst, wo geschlechtsspezifische Trennungen von Männern und Frauen aus Sicherheits- oder Fairnessgründen eingeführt wurden.

Globale Erfahrungen
Weltweit haben bereits einige Länder Erfahrungen mit solchen Gesetzen gesammelt. England führte schon 2010 ein ähnliches Gesetz ein, die USA und Australien sind mit zahlreichen Bundesstaaten nachgezogen, Spanien und die Schweiz haben erst kürzlich ebenfalls ein Gleichstellungsgesetz ein­geführt. Kanada hat gar amtlich die Geschlechterreihe von LGBTQ auf „2SLGBTQI+“ erweitert und fördert staatlich jede erdenkliche Selbstdefinition zwischen „Two Spirit Lesbian Gay Bisexual Trans Queer“ und mit dem Pluszeichen die restlichen Varianzen.

Weltweit protestieren seither Frauenverbände gegen diese Gesetze, treten die Probleme doch vor allem zum Nachteil von Frauen auf, die sich in ihren bislang geschützten gesellschaftlichen Bereichen mit Männern konfrontiert sehen, die behaupten, eine Frau zu sein. Ein paar Beispiele: In der Schweiz lässt sich die Wehrpflicht umgehen und das Renteneintrittsalter vorverlegen durch den Wechsel von Frau zum Mann. In Spanien wechselten mit dem neuen Gesetz sofort Dutzende an Polizeibeamten auf dem Papier das Geschlecht, um bessere Dienstbedingungen zu erschleichen.

Im internationalen Sport tauchen in unzähligen Sportarten frühere Sportler als Frauen auf und erringen in ihrem neuen Geschlecht jetzt Weltrekorde, Siege und Medaillen, aber auch Preisgelder und Stipendien. Zuletzt entbrannte bei Olympia in Paris die Transdebatte über die Teilnahme der algerischen Boxer„in“ Imane Khelif, weil sie bei den Frauen antreten durfte, obwohl sie vom eigenen Fachverband wegen ihrer Testosteronwerte aus dem Frauenboxen verbannt wurde. Das Internationale Olympische Komitee folgt da bereits der neuen Geschlechterdefinition, wonach allein das gilt, was im Ausweis steht.

Irre Auswüchse
In England sitzen derzeit fast 20 „Transfrauen“ in Frauengefängnissen ein, manche sind verurteilte Vergewaltiger. Dass sie gar keine Männer seien, fiel der Hälfte davon erst im laufenden Gerichtsverfahren ein. In der Haft kommt es dann zu sexuellen Übergriffen, Vergewaltigungen, aber auch Bedrohungen des Gefängnispersonals durch die anatomischen Männer in Frauenkleidern. In den USA ist gar ein Frauenmörder im Bundesstaat New York im Frauengefängnis untergebracht, weil er beansprucht, eine Frau zu sein. Die Behörden binden sich selbst die Hände, den Schaden haben die biologischen Frauen.

In Frankreich wurde erst vor zwei Wochen einem verurteilten Straftäter aus Algerien vom obersten Gerichtshof bestätigt, dass seine im laufenden Verfahren entdeckte Weiblichkeit ihn davor schützt, abgeschoben zu werden, denn als „Transfrau“ wäre er in seinem Heimatland schließlich diskriminiert. Er bekommt Bleiberecht als Frau, als Mann wäre er längst weg – wie praktisch. Es bleibt abzuwarten, wie viele ukrainische junge Männer, die derzeit fahnenflüchtig in Deutschland leben, den Geschlechterwechsel auf dem Papier vollziehen, um sich dem Kriegseinsatz in ihrer Heimat und auch einer Strafverfolgung dort zu entziehen, mit dem Argument, sie seien schließlich vom deutschen Staat bestätigte Frauen.

Noch vor Inkrafttreten des Gesetzes spielte sich in Deutschland eine Geschlechterposse rund um ein Frauen-Fitnesscenter in Erlangen ab, wo ein offensichtlich erkennbarer und auch anatomisch intakter Mann Aufnahme begehrte. Nachdem es ihm verweigerte wurde, rief er die Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung, Ferda Ataman, zu Hilfe, die wiederum Kraft ihres Amtes das Fitnesscenter aufforderte, 1000 Euro Schmerzensgeld an die emotional schwerverletzte „Transfrau“ zu zahlen, um die Sache ohne weiteres Aufsehen beizulegen. Der Fall entbehrte jeder gesetzlichen Grundlage, zeigte aber exemplarisch, worauf das neue Gesetz hinauslaufen wird: Männer beanspruchen Frau zu sein, drängen oder klagen sich fortan in Frauenräume und bekommen dafür gar amtliche Unterstützung.

Das Nachsehen haben die Frauen
In der Konsequenz all dessen werden gerade hundert Jahre Kampf für Frauenrechte im Namen von Männern in Damenkleidung rückabwickelt. Federführend im Bundestag war mit Markus „Tessa“ Ganserer ein Mann bei den Grünen, der auf einem Frauenquotenplatz ein Bundestagsmandat erhielt. Wer ihn ab 1. November noch Markus nennt, riskiert durch das neue „Offenbarungsverbot“ eine Anzeige und ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro. Willkommen in der neuen Geschlechtergerechtigkeit.

Ein breiter Teil der Bevölkerung glaubt indes immer noch, das Gesetz hätte nichts mit ihnen zu tun und es ginge hier nur um „Antidiskriminierung“ und „Toleranz“ für jene, die sich in ihrem Körper falsch fühlen. Faktisch droht neben der Entrechtung von Frauen eine Entmündigung von Eltern, wenn sie ihre Kinder künftig vor einer Geschlechtsumwandlung bewahren wollen. Bereits heute drohen sie das Sorgerecht zu verlieren, weil jeder Widerstand gegen die freie Entfaltung der „Geschlechtsidentität“ ihres Kindes gegen sie ausgelegt werden kann. Schon heute existieren die ersten Fälle von Eltern, die nicht einmal wissen, wo ihre Kinder sind, weil das Jugendamt sie aus den Familien nahm, um sie vor ihren Eltern zu „schützen“, während Trans-Lobbygruppen ab 1. November staatlich finanziert werden können, um Kinder und Jugendliche zu beraten. Transaktivisten ersetzen dann fortan Ärzte und Therapeuten. Der Bock wird zum Gärtner gemacht.

Tatsächlich ist es eine Farce, die sich gerade in Deutschland abspielt. Dabei ist der Kaiser in seinen neuen Kleidern nicht nackt, vielmehr trägt er jetzt Damenunterwäsche und behauptet, eine Frau zu sein. Irgendwann werden wir auf diese Episode der Geschichte zurückblicken und uns fragen, wie es passieren konnte, dass einst eine Handvoll Männer mit einem Hang für Damenkleidung nicht nur echte Transmenschen mit einer leidvollen Geschichte ins Lächerliche ziehen konnten, sondern auch ein ganzes Land dabei brav Regenbogenfähnchen schwenkte.

Birgit Kelle ist freie Publizistin. Zuletzt erschien „Ich kauf mir ein Kind. Das unwürdige Geschäft mit der Leihmutterschaft“ (FinanzBuch Verlag 2024). www.birgit-kelle.de


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Kommentare

Dr. Rolf Lindner am 31.10.24, 11:00 Uhr

Ein Schüler der achten Klasse kann durchaus lernen, dass hormonelle Ungleichgewichte während der vorgeburtlichen sexuellen Gehirndifferenzierungsphase zur Prägung von Formen psychischer Intersexualität führen, die in verschiedenen Ausprägungen der sexuellen Orientierung, des Geschlechtsbewusstseins und/oder des Geschlechtsrollenverhaltens in Erscheinung treten. Es entstehen dabei jedoch keine neuen Geschlechter, sondern Sexualentwicklungsstörungen. Die Ursachen für die hormonellen Ungleichgewichte führen auch zur Prägung psychischer Instabilität, so dass jede Form psychischer Intersexualität durch einen kompetenten Arzt begutachtet werden sollte. Dieses Wissen sollten Lehrer in der Schule ganz besonders in Klassen mit hohem Anteil muslimischer Kinder vermitteln.

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