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Selbestimmungsgesetz

Selbstbestimmt ins Geschlechterchaos

Das neue Selbstbestimmungsgesetz soll es trans- und intergeschlechtlichen sowie nichtbinären Personen erleichtern, ihr Geschlecht selbst zu bestimmen. Biologische Fakten gelten nur noch als Konstrukt, das es zu überwinden gilt

Birgit Kelle
28.05.2023

Wie viele Geschlechter es innerhalb der menschlichen Spezies denn nun tatsächlich gibt, entwickelt sich weltweit zunehmend zur juristischen Fangfrage. Als am 18. Mai der alljährliche „Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie“ begangen wurde, grüßten staatliche Stellen aus Kanada mit dem Slogan „Schützt die 2SLGBTQI+ Communities“. Die Buchstabenreihe, die einst mit LGB (Lesbian/Gay/Bisexual) begann, wird inzwischen nicht nur sukzessive mit allen weiteren Buchstaben des Alphabetes aufgefüllt, sondern neuerdings auch mit Zahlen.Für Gender-Anfänger sei erklärt: „2S“ steht dabei für die Bezeichnung „Two Spirit“, also zwei Geister in einer Brust. Schizophrenie scheint jetzt wohl auch ein Geschlecht zu sein, eine Neuinterpretation von Goethes Faust im queer-literarischen Kontext ist nicht mehr ausgeschlossen, wohnten doch bekanntlich „zwei Seelen, ach!“ in Faustens Brust.

Abschied von biologischen Fakten
Spätestens jetzt sollten langsam alle begreifen, worauf es hinausläuft, wenn staatliche Autoritäten ihre Geschlechterdefinitionen und damit auch ihre Politik und Gesetzestexte nicht mehr auf objektiven Fakten, sondern auf subjektiven Gefühlslagen aufbauen. Gesetzliche Willkür ist dann nicht die Ausnahme, sondern die Regel.

Damit sind wir nahtlos bei dem in Deutschland soeben veröffentlichten Referenten-Entwurf für das neu geplante, sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“ der Bundesregierung angelangt, dessen wesentliches Merkmal genau dieses ist: Erstmalig will sich eine deutsche Regierung juristisch von biologischen Fakten lösen und der „Selbstidentifikation“ eines Menschen den Vorrang geben.

Offiziell werden zahlreiche wohlklingende Begründungen mitgeliefert. Man wolle den Geschlechterwechsel vereinfachen, ihn von tatsächlichen medizinischen Maßnahmen loslösen und zu einer formalen Aussage auf dem Standesamt reduzieren. Man will vor allem die bisherige Gutachterpflicht abschaffen und die Option des Geschlechterwechsels bereits für Kinder ab 14 Jahren öffnen. Man will die Zielsetzung der UN-Agenda 2030 zur nachhaltigen Entwicklung umsetzen und die „Ungleichheiten in und zwischen Ländern verringern“ und das Versprechen einlösen, „niemanden zurückzulassen“. Wer hier wem welches Versprechen gegeben haben will, wird leider nicht erläutert.

Auch nicht, wo man die angeblich „verfassungsrechtlich geschützte Geschlechtsidentität“ herzaubert, die man zu schützen gedenkt, denn in unserer Verfassung steht sie gar nicht drin. Tatsächlich kämpft die einschlägige Lobby allerdings seit vielen Jahren darum, die Faktoren „sexuelle und geschlechtliche Identität und Orientierung“ in den Antidiskriminierungsartikel 3 des Grundgesetzes einzufügen. Definitorisch eine juristische Blackbox, mit der dann jede noch so absurde Eigendefinition von „Geschlecht“ Verfassungsrang bekäme.

Jetzt soll genau dies erst einmal in den Ausweis hinein. Explizit soll nicht nur der Wechsel von Mann zu Frau und zurück oder umgekehrt möglich werden, sondern auch die Option für „non-binäre“ Menschen geöffnet werden, ihr „Geschlecht“ ebenfalls dokumentieren zu lassen. Dass jemand gerne weder Mann noch Frau wäre, ändert nicht evolutionsbiologische Tatsachen, demnächst aber Ausweisdokumente.

Allein, dass man Transsexuelle und Intersexuelle in ein gemeinsames Gesetz packt, ist der beste Beweis, dass man in der Regierung entweder aktiv ignoriert oder schlicht intellektuell nicht begreifen kann, dass die einen eine biologische Anomalie darstellen (inter), während die anderen biologisch sehr klar definierbar sind, aber gerne ein anderes Geschlecht hätten.

Nun ist Justizminister Heiko Buschmann nicht zu beneiden, steht er doch in einem Tauziehen zwischen juristischer Vernunft und Forderungen vor allem des grünen Koalitionspartners, aber auch einschlägiger Lobbyverbände, dies Gesetz möglichst in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Gleichzeitig war bereits seit der Vorveröffentlichung der geplanten Eckpunkte im Herbst 2022 klar, dass nicht nur von konservativen Kräften Widerstand zu erwarten ist, sondern selbst aus den Reihen radikaler Feministinnen und sogar von weiblichen Mitgliedern der Grünen.

Was ist eine „Frau“?
Der Streit entfacht sich vor allem an der Definition von „Frau“, reduzieren solche geschlechtlichen Selbstidentifikationsgesetze das Frausein doch auf ein Gefühl, das jeder beanspruchen kann. Sie gefährden damit jede Errungenschaft der Frauenbewegung, wie etwa exklusive Frauenräume und Frauenquotenregelungen. Es lässt zudem Männer als vorgebliche Trans-Frauen im Frauensport und bis in die Frauengefängnisse und Frauenhäuser eindringen – sexuelle Übergriffe dort inklusive. Die Kritik ist berechtigt und mit unzähligen, weltweiten Beispielen verifizierbar.

In Folge hat die Regierung einen Entwurf veröffentlicht, mit dem man offensichtlich versucht, den erwartbaren gesellschaftlichen und feministischen Einwänden vorbeugend gerecht zu werden. Im Ergebnis präsentiert man aber ein Sammelsurium an Einzelfallentscheidungen, Ausnahmen, Gefahren und Widersprüchen.

Ziel des Gesetzes ist es explizit, „personenstandrechtliche Geschlechtszuordnung und die Vornamenswahl von der Einschätzung dritter Personen zu lösen“. Damit wird das behauptete Narrativ der Fremdbestimmung gesetzlich verankert, das Geschlecht eines Menschen werde im Kreißsaal nicht etwa anhand von wissenschaftlich verifizierbaren Fakten festgestellt, sondern durch „dritte Personen“ quasi willkürlich „zugeordnet“. Entsprechend soll nun jeder nicht nur sein Geschlecht, sondern auch oder auch nur seinen Vornamen ändern können.

Dazu kommen ein Offenbarungs- und ein „Deadnamingverbot“. Verboten sein soll, vorherige Geschlechter oder Vornamen einer Person ohne juristisch validen Grund noch preiszugeben, Eltern und Ehegatten können davon ausgenommen werden, Geschwister jedoch nicht, Schulfreunde, Nachbarn, Kollegen schon mal gar nicht. Wer bislang einen Bruder hatte, wird gezwungen, fortan eine Schwester zu besitzen. Das Verbot, den alten „toten“ Namen noch auszusprechen, ist die Finalisierung der Fiktion, indem die Lüge staatlich angeordnet, die Wahrheit auszusprechen aber unter Strafe gestellt wird. Zuwiderhandlungen ziehen Geldbußen „bis zu 10.000 Euro“ nach sich.

Väter und Mütter können sich fortan nachträglich in den Geburtsurkunden ihrer Kinder als „Elternteil“ eintragen lassen, um ihr Geschlecht zu verwischen, und in Sterbeurkunden toter Ehegatten kann der überlebende Ehepartner nachträglich sein Geschlecht ändern lassen, sodass man post mortem aus einer Hetero- noch eine Homoehe machen kann, während der Verstorbene nicht einmal Einspruch einlegen kann. Wer denkt sich solchen Schwachsinn aus?

Drohung mit dem Strafrecht
Das Justizministerium konkretisiert selbst das Beispiel: „Haben Äußerungen gegenüber einer Person ein Ausmaß oder eine Intensität erreicht, dass die betroffene Person durch die Äußerungen krank wird (oder werden soll), kann eine (versuchte) Körperverletzung in Betracht kommen.“ Seinen Nachbarn Hans nicht als Erika ansprechen zu wollen, kann also demnächst versuchte Körperverletzung sein. Sollte Erika nach einem Jahr aber wieder zu Hans wechseln, kostet es wieder 10.000 Euro, wenn man ihn dann Erika nennt. Man zweifelt bald an der Zurechnungsfähigkeit des gesamten Ministeriums.

Aber auch der Gesetzgeber zweifelt in Wahrheit am angeblich „sicheren Wissen“ der Betroffenen, welchem Geschlecht sie denn nun angehören, denn laut Paragraph 4 gilt ihre Erklärung drei Monate nur auf Probe, und sie kann nach einem Jahr auch widerrufen werden – immer und immer wieder, so oft man will. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren kann sie jederzeit widerrufen werden. Allein, was diese Regelung an Chaos auslösen kann, wenn jeder Bundesbürger jährlich theoretisch sein Geschlecht wechselt, ist nicht auszudenken.

Laut Paragraph 3 können Eltern das Geschlecht ihres Kindes zudem eigenständig ändern – ohne Mindestalter des Kindes – und Kinder ab 14 auch gegen den Widerstand der Eltern unter Anrufung eines Familiengerichtes. Sind sich Eltern nicht einig, kann ein Elternteil das alleinige Recht der Entscheidung in der Sache beantragen. Da die gesamte Gesetzgebung darauf ausgerichtet ist, der Selbstbestimmung auch der Kinder Vorrang zu geben, ist leider zu erwarten, dass auch Familiengerichte das „Kindeswohl“ fortan zugunsten des Geschlechterwechsels auslegen. Es besteht die reale Gefahr, das Sorgerecht zu verlieren, sollte man sich als Elternteil dem Geschlechterwechselwunsch seines Kindes widersetzen.

Noch gravierender ist der geplante Paragraph 6, denn kommt das Gesetz, wird es möglich, je nach Situation unterschiedliche Geschlechter gleichzeitig zu besitzen, weil der Gesetzgeber zwischen dem Geschlecht im „Rechtsverkehr“ und der Berücksichtigung dieser Tatsache in einzelnen gesellschaftlichen Bereichen, Institutionen oder im Sport unterscheidet. Großzügig wird das „Hausrecht“ in „Einrichtungen und Räumen“ bestätigt, aber auch, dass die „Bewertung sportlicher Leistungen unabhängig von dem aktuellen Geschlechtseintrag geregelt werden kann“.

Erwartbare Klagewelle
Faktisch bedeutet dies: Jeder Sportverein, jede Schule, jede Polizeibehörde, Feuerwehr oder Bundeswehreinheit mit geschlechtsspezifischer Zulassungsprüfung, jedes Frauenhaus, jedes kommunale oder private Schwimmbad, jede Frauensauna und selbst die Frauengefängnisse sind aufgefordert, eigene Regelungen zu definieren. Was hier als Freiheit verkauft wird, würde vermutlich die größte Klagewelle der Antidiskriminierungsgesetzgebung auslösen, die wir je hatten. Da es keine einheitliche Regelung gibt, wird ab sofort überall darüber gestritten werden und im Zweifel geklagt. Das Justizministerium schreibt selbst auf seiner Homepage: „... eine Zurückweisung speziell von transgeschlechtlichen Personen allein aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität“ sei unzulässig ohne „sachlichen“ Grund. Ist ein Penis in der Frauensauna, im Frauenhaus, im Frauensport oder in der Umkleidekabine ein „sachlicher“ Grund für einen Rauswurf? Das wäre dann vor Gericht zu klären.

Um die Farce zu vollenden, ist im Verteidigungs- und Kriegsfall ein Geschlechterwechsel sogar verboten, denn dann werden offenbar echte Bio-Männer gebraucht. Allein diese einzelne Regelung zeigt, mit welcher Inkonsequenz und Ideologisierung man es hier zu tun hat. Denn derselbe Staat, der seine Bürger bestraft, sollten sie den Geschlechterwechsel ihres Kindes oder ihres Nachbarn nicht bedingungslos akzeptieren, verweigert sich selbst dieser Regelung sogar mit Ausnahmeregelung, wenn er biologische Männer als Soldaten braucht. Jeder Mann darf also Frau sein, außer im Krieg.

Kurz zusammengefasst ist das geplante Gesetz kein Fortschritt in der Geschlechterdebatte, sondern der Abschied von jedem Realitätsbezug. Biologie ist nicht mehr Tatsache, sondern zu überwindender Feind. Die Wahrheit wird nicht mehr geschützt und eingefordert, sondern ihr Aussprechen unter Strafe gesetzt. Tritt die Neuregelung tatsächlich in Kraft, wird es in Folge ein Fest für Juristen, ein völliges Chaos für Behörden, eine Gefahr vor allem für Frauen und Kinder, der Ruin des internationalen Frauensports und eine Entmündigung für Eltern, wenn sie nicht bedingungslos im Geschlechterreigen mitziehen.


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Kommentare

Marc Smeets, Ph.D. am 30.05.23, 12:01 Uhr

Gott*in Paus, die unwidersprochen von Buschmann Männer widerrechtlich zu Frauen erklärt hat und in betrügerischer Absicht behauptet, Bundesgesetze würden die meisten Leute nicht betreffen, weiß auch das besser:

Genesis 1, 27
Gott schuf also den Menschen als sein Abbild; als Abbild Gottes schuf er ihn. Als Mann und Frau schuf er sie.

Gregor Scharf am 28.05.23, 20:58 Uhr

„Wer denkt sich solchen Schwachsinn aus?“
Darauf gibt es eine ganz simple Antwort im Buch der Bücher.
Showdown verehrte Anwesende. Das Alles ist erst der Anfang und Ihr dürft Dabeisein.

Micha . am 28.05.23, 14:42 Uhr

Keine Sorge Frau Kelle,
die aufziehende islamische Gesellschaft in D. wird den Unfug wieder korrigieren: Schnell und Gründlich, wenn auch nicht ganz schmerzfrei - wir werden es erleben!
Ach ja, waren nicht ein ganz Teil der oben Beschriebenen nicht auch auf den Bahnhöfen aktiv, mit den Schildern um den Hals ,,Willkommen"...
Und wie sagte doch Frau Göring-Eckardt : ,,Ich freu mich drauf"...
Na dann...

Alex Lund am 28.05.23, 08:14 Uhr

Ich hab da mal ne Frage:
Wenn ein Mann sich zur Frau erklären läßt, wann geht er, sorry, sie dann in Rente?
Nach Frauenregeln?
Und wenn sie sich dann danach zum Mann umerklären läßt, muss er dann wieder arbeiten gehen?

Und wieviele Jahre muss man sich vor Rentenbeginn umerklären lassen, damit es gilt?
Ich frage für einen Freund...

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