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Verfassungsschutz

Skandal ohne Medienecho

Landesamt Sachsen stellt Strafanzeige gegen Whistleblower

Wolfgang Kaufmann
05.06.2024

Die in Ravensburg erscheinende „Schwäbische Zeitung“, die sich selbst als „unabhängige Tageszeitung für christliche Kultur und Politik“ bezeichnet, veröffentlichte am 22. Mai einen Beitrag von Phi­lippe Debionne mit dem Titel „Verfassungsschützer schlägt Alarm: ‚Der Rechtsstaat wird ausgehöhlt'“. Darin kommt ein gewisser Gregor S. zu Wort, der über „unglaubliche Zustände und Missstände“ innerhalb des deutschen Inlandsgeheimdienstes berichtet und diesen als „völlig dysfunktional“ bezeichnet.

Seinen eigenen Angaben zufolge absolvierte Gregor S. ein Studium zum Diplom-Verwaltungswirt/Fachbereich Nach­richtendienste und arbeitete danach beim hessischen und beim sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz. Zu dem Einsatz in Dresden sagte er: „Ich war ... ein nachrichtendienstlich operativer Mitarbeiter, der den Auftrag hatte, menschliche Quellen zu führen und gemäß Auftragslage Informationen über extremistische Bestrebungen zu beschaffen.“ Diese Arbeit mit V-Leuten sei freilich ebenso schwierig wie riskant gewesen. Denn der Dienst habe seine Mitarbeiter weder mit unregistrierten SIM-Karten für Mobiltelefone noch mit konspirativen Einsatzfahrzeugen ausgestattet – die Letzteren „wurden offiziell auf das Innenministerium des Landes angemeldet“. Das berge die permanente Gefahr, aufzufliegen oder die Informanten des Verfassungsschutzes zu enttarnen.

„Gefahr der Instrumentalisierung“
Dazu komme, dass „viele Kollegen überhaupt nicht in der Lage sind, sich im Fall der Fälle zu wehren und zu verteidigen“, weil es „keinerlei angemessene Möglichkeit“ gebe, „ausreichende Selbstverteidigungskünste zu lernen oder zu trainieren“. Darüber hinaus müsse ein Verfassungsschützer in Sachsen „immer wieder völlig sinnfreie und zeitraubende Diskussionen mit der Abrechnungsstelle im Amt darüber“ führen, „warum man welchen Kontakt zum Essen eingeladen hat und warum man bei einer stundenlangen Observation zwei statt nur einen Kaffee getrunken hat“. Aus all dem resultiere ein „Arbeitsumfeld, das völlig unprofessionell ist und in dem der Dienst seine Aufgabe nicht erfüllen kann“. Daher sei es auch üblich, „dass das Ausland über unseren Dienst lacht“.

Dennoch könne der vielfach handlungsunfähige Verfassungsschutz zum Problem für die Bevölkerung werden. Weil er es „mit ernst zu nehmenden Gegnern wie wirklich gewaltbereiten Links- oder Rechtsterroristen oder radikalen und teils kriegserfahrenen Islamisten nicht aufnehmen kann, kümmert er sich zunehmend um Leute, die eigentlich gar kein Fall für den Verfassungsschutz sind“. Das betreffe unter anderem all jene, denen man eine „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ unterstelle: „Plötzlich wird versucht, auch Menschen zu diskreditieren, zu dämonisieren und auszugrenzen, bei denen das vor wenigen Jahren noch völlig undenkbar gewesen wäre.“ Daraus ergebe sich „die ganz große Gefahr, dass der Dienst instrumentalisiert wird, etwa für politische Zwecke“.

Des Weiteren kritisierte Gregor S. die Ignoranz des Verfassungsschutzes im Hinblick „auf extremistische Tendenzen oder Entwicklungen, auf radikale Strömungen innerhalb etablierter Parteien. Die möchte man nicht sehen und nicht hören.“ Hier argumentierte der Whistleblower ganz ähnlich wie der Ende 2018 aus fadenscheinigen Gründen abgesetzte frühere Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, der wenige Tage vor seiner Kaltstellung vor „linksradikalen Kräften in der SPD“ gewarnt hatte.

„Herrschaft der Schlechtesten“
Und auch Gregor S. soll Repressionen ausgesetzt gewesen sein. Nach Aussage seiner Anwältin Christiane Meusel wurden seine konstruktiven Verbesserungsvorschläge vom Präsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen, Dirk-Martin Christian, brüsk zurückgewiesen, wonach es zu wiederholten Schikanen wie „einer miserablen ungerechtfertigten Dienstbeurteilung“, dem Entzug der Sicherheitsermächtigung und der Einleitung eines Disziplinarverfahrens gekommen sei. Außerdem habe man dem 36-Jährigen eine Strafversetzung beziehungsweise die sofortige Zwangspensionierung in Aussicht gestellt. Der Whistleblower beendete seine Aussagen gegenüber der „Schwäbischen Zeitung“ mit den Worten: Der Verfassungsschutz von heute verkörpere „eine Kakistokratie, also eine Herrschaft der Schlechtesten“.

Als das Blatt den Inlandsgeheimdienst mit den zentralen Vorwürfen von Gregor S. konfrontierte, antwortete dieser lapidar: „Ohne die von Ihnen zitierten Aussagen im Einzelnen bewerten zu wollen, verweisen wir auf den Namensartikel von Thomas Haldenwang vom 1. April 2024 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zu diesem Thema.“

Anfang Juni wurde dann allerdings bekannt, dass das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen Strafanzeige gegen Gregor S. gestellt hat, nachdem dessen Enthüllungen Thema in der Parlamentarischen Kontrollkommission im Dresdner Landtag gewesen waren. Der Whistleblower will daraufhin nun gerichtlich gegen seinen Arbeitgeber vorgehen. Dabei lässt er sich nicht mehr nur von Christiane Meusel, sondern auch von der renommierten Kölner Anwaltskanzlei Höcker vertreten.


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