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Wie die alte meidet auch die neue Koalition die grundsätzliche Lösung des Problems Sekundärmigration
Seit 2010 sind etwa 300.000 Sekundärmigranten allein aus Griechenland nach Deutschland eingereist, weil es in Griechenland keine Sozialhilfe für anerkannte Asylberechtigte gibt, sondern nur eine Arbeitserlaubnis, um den Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Die Sekundärmigranten waren in den letzten Jahren immer etwa die zweitgrößte Gruppe der „Schutzsuchenden“. Sie suchten nicht Schutz vor politischer Verfolgung, wie er im Grundgesetz garantiert ist, sondern Schutz vor niedrigen oder gar ausbleibenden Sozialleistungen. Deutsche Gerichte hatten dies mehrfach anerkannt.
Selbst schon im Koalitionsvertrag der rot-grün-gelben Bundesampel von 2021 wollte man dagegen vorgehen: „Wir wollen Sekundärmigration in der EU verhindern. Dazu wollen wir den Missbrauch der visafreien Reisefreiheit innerhalb der EU verhindern und durch ein geordnetes Relocation Programm dazu beizutragen, dass Außengrenzstaaten die Bedingungen für Geflüchtete in ihren Ländern verbessern.“ Auch im neuen Koalitionsvertrag 2025 heißt es: „Die Bundesregierung wird umfassende gesetzliche Regelungen erarbeiten, um die Zahl der Rückführungen zu steigern. Dabei nehmen wir auch die Sekundärmigration in den Blick. Den verpflichtend beigestellten Rechtsbeistand vor der Durchsetzung der Abschiebung schaffen wir dabei ab.“
In der Ampel-Ära kam es zu keinem Rückgang der Sekundärmigration. Vielmehr hat sie sich noch erhöht. Und Zweifel sind erlaubt, dass vom jetzigen Koalitionsvertrag mehr zu erwarten ist. Wenigstens soll den von einem niedrigeren Sozialhilfeniveau in einem anderen EU-Land „verfolgten“ Sekundärmigranten in Deutschland zumindest der Rechtsbeistand gestrichen werden, mit dem sie sich bislang erfolgreich und kostenfrei einklagen konnten.
Im April hatte das Bundesverwaltungsgericht nach der Klage zweier Sekundärmigranten aus Griechenland, die eigentlich aus Gaza und Somalia stammten, ein vielleicht richtungsweisendes Urteil gefällt, das für alleinstehende junge Männer keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung in Griechenland bei Rückkehr annimmt.
Im Kreise der Koalitionäre jubelte man bereits über dieses erste Urteil in eineinhalb Jahrzehnten in diese Richtung. Allerdings dürfte auch diesmal die schwarz-rote Koalition die Rechnung ohne die Justiz gemacht haben. Denn neben dem Sozialniveau müssen auch Verjährungsfristen und anderes eingehalten werden, und bei jungen arbeitsscheuen Asylsuchern, die seit 15 Jahren in Deutschland mit Sozialalimentierung leben, sind längst alle Fristen zur Rückkehr nach Griechenland verstrichen. Neu einreisende Sekundärmigranten finden sicher Rechtsanwälte, die neue juristische Kniffe herausfinden, um Verfahren in die Länge zu ziehen, bis auch für sie Verjährungsfristen greifen.
Bereits 2021 hatte der damalige Innenminister Horst Seehofer (CSU) erkannt, dass das größere Problem in Deutschland nicht die Erstaufnahme von Schutzsuchenden ist, sondern die Weiterwanderung von Menschen, die bereits in einem EU-Land Schutz und Asyl gefunden haben, ist.
Im Jahr 2021 war das EU-Mitglied Griechenland das Hauptherkunftsland aller Asylsucher in Deutschland, noch vor Syrien, dem Irak oder Afghanistan. Danach machten sich auch aus Spanien, Italien oder Osteuropa Sekundärmigranten auf den Weg nach Deutschland, weil die soziale Versorgung hier besser ist als in ihren eigentlich für sie zuständigen ursprünglichen Aufnahmeländern.
Dass man mit einem einheitlichen EU-Sozialhilfeniveau für Primär- und Sekundärmigranten sofort und unkompliziert eine Rechtsgleichheit ohne Grundgesetzänderung und damit einen Stopp der Sekundärmigration erreichen könnte, haben allerdings weder die Koalitionäre von 2021 noch die von 2025 erkannt beziehungsweise erkennen wollen.