21.05.2024

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Grenzschutz

Stübgen könnte jetzt Druck machen

Brandenburg übernimmt den Vorsitz der Innenministerkonferenz – Kritik an Faeser

Hermann Müller
15.01.2024

Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) hat zum Jahresanfang von seiner Berliner Amtskollegin Iris Spranger (SPD) den Vorsitz der Innenministerkonferenz (IMK) übernommen. Stübgen, der in den vergangenen Monaten immer wieder mit Kritik an Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) aufgefallen war, bekommt damit in den kommenden zwölf Monaten eine zentrale Rolle in der deutschen Innenpolitik.

Unter den Fachministerkonferenzen gilt die IMK als das bedeutendste Gremium. Schon jetzt steht fest, dass in der Konferenz in den kommenden Monaten das Thema Immigration ein Schwerpunkt sein wird. Angekündigt hatte Stübgen bereits im Vorfeld, dass die EU-Asylreform einen künftigen Schwerpunkt der Arbeit der IMK einnehmen solle. Die EU-Staaten und das Europaparlament hatten sich noch im Dezember auf einheitliche Verfahren an den EU-Außengrenzen geeinigt.

Verabredet wurde in Brüssel neben schärferen Asylregeln auch, Asylverfahren bereits an den Außengrenzen der Europäischen Union durchzuführen. Ob die Umsetzung des sogenannten Grenzverfahrens tatsächlich gelingt, ist allerdings keineswegs garantiert. Erfahrungen mit früheren Kompromisslösungen in der EU zum Asylrecht, speziell hinsichtlich der Dublin-Vereinbarungen, geben Anlass zur Skepsis.

Schengen funktioniert nicht
Zusammen mit Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) war es Stübgen, der im vergangenen Jahr von Faeser immer wieder die Einführung von Grenzkontrollen an der Grenze zu Polen gefordert hat. Nach monatelangem Zögern stimmte die Bundesinnenministerin schließlich im Oktober den Kontrollen zu. Wie wichtig die Grenzkontrollen sind, zeigen Daten der Bundespolizei.

Wie die „Welt“ unter Berufung auf einen internen Bericht der Bundespolizei kürzlich berichtete, ist die Zahl der unerlaubten Grenzübertritte nach Deutschland im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um rund 38 Prozent gestiegen. Demnach erfassten die Beamten im vergangenen Jahr insgesamt 127.088 unerlaubte Einreisen nach Deutschland.

Sachsens Innenminister zog vor Kurzem bei einem Besuch in Görlitz eine positive Bilanz der im Herbst eingeführten Kontrollen. Mit Blick auf die bevorstehenden Landtagswahlen in Brandenburg und Sachsen dürften Stübgen und Schuster auch Druck auf Faeser machen, an den Grenzkontrollen für längere Zeit festzuhalten. Hinsichtlich der Grenzkontrollen erklärte Schuster sogar, diese seien ein Beleg dafür, dass das Schengen-System nicht funktioniere.

Als grundlegend gescheitert angesehen werden müssen die in den 1990er Jahren getroffenen Dublin-Vereinbarungen. Ein Grundprinzip der Regelungen ist es, dass jener EU-Staat, den ein Asylbewerber zuerst betritt, auch für dessen Asylverfahren zuständig ist. Als EU-Binnenland wäre die Bundesrepublik bei konsequenter Anwendung der Regelung damit nur für jene sehr überschaubare Zahl von Asylbewerbern zuständig, die per Flugzeug direkt über den Luftweg nach Deutschland einreisen.

Formal sind die Dublin-Vereinbarungen noch immer gültig, tatsächlich werden sie aber kaum noch angewendet. Als Folge ist Deutschland das Land, in dem die meisten Erstanträge auf Asyl gestellt werden. Laut Eurostat-Daten ist von August 2022 bis August 2023 der Anteil Deutschlands an allen Erstanträgen in der EU von 22,1 Prozent auf 31,7 Prozent gestiegen. Mit deutlichem Abstand folgen Spanien und Frankreich. Schon in den Jahren zuvor wurden laut den Eurostat-Daten in Deutschland die meisten Erstanträge auf Asyl gestellt.

3570 Euro pro jungem Asylsucher
Eine neue Auswertung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat zudem zutage gefördert, dass hierzulande Kinder und Jugendliche mittlerweile die größte Gruppe unter den Personen stellen, die erstmalig Asyl beantragen. Laut den neuen BAMF-Daten waren vergangenes Jahr 31,4 Prozent aller Erstantragsteller noch keine 18 Jahre alt. Im Altersbereich von elf bis 19 Jahren gibt es nach den Erkenntnissen des BAMF zudem einen extrem hohen Anteil von Jungen und jungen Männern.

Die Minderjährigen können selbst keinen Asylantrag stellen. Dies geschieht durch die Eltern, bei sogenannten unbegleiteten Minderjährigen durch einen Vormund wie etwa Jugendämter. Insbesondere die Gruppe der unbegleiteten Kinder und Jugendlichen kostet die Landkreise und Kommunen viel Geld.

Wie aus einer Antwort des Berliner Senats auf eine Anfrage aus der AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus hervorgeht, fallen für die Bezirke in der Hauptstadt für jeden unbegleiteten Minderjährigen pro Monat knapp 3570 Euro an Kosten an.


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Kommentare

sitra achra am 15.01.24, 18:43 Uhr

Vielleicht gewinnt unter seinem Vorsitz das sogenannte Unwort des Jahres eine unvermutete Aufwertung?
Man darf noch hoffen.

Dr. Holz Michael am 15.01.24, 16:54 Uhr

Lieber Herr Müller, was nutzen die Registrierungen von illegalen Einwanderern? Nichts! Die Asylsucher kommen überwiegend als Wirtschaftsflüchtlinge, wandern in unsere Sozialsysteme ein und bringe nur Kosten (über 5 Milliarden Euro jährlich). Diese Menschen sind erst gar nicht auf deutschem Boden zu lassen - keinen Schritt und die, die sich schon ohne Bleiberecht "eingenistet" haben, sofort abzuschieben. Es würde gehen, wenn "die in Berlin" es nur wollten.

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