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Brandenburg: Natur- und Denkmalschutz geraten unter die Räder der Energiewende
Um mehr Windräder und Solaranlagen aufstellen zu können, will das Land Brandenburg offenbar sogar Abstriche beim Naturschutz machen und auch den Denkmalschutz aufweichen. Schon jetzt sind in Brandenburg mehr als 3900 Windkraftanlagen gebaut worden. Lediglich in Niedersachsen mit fast 6000 Anlagen stehen noch mehr Windräder in der Landschaft.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat bereits vergangenes Jahr die Bundesländer aufgefordert, beim Ausbau der Windenergie mehr Tempo zu machen. Begleitet war die Mahnung von einem „Wind-an-Land-Gesetz“, mit dem Habeck den Bundesländern verpflichtende Flächenvorgaben beim Windkraftausbau macht. Das zum 1. Februar in Kraft getretene Gesetz zielt nach dem Willen der rot-grün-gelben Bundesregierung darauf ab, dass bis Ende 2027 1,4 Prozent und bis Ende 2032 ganze zwei Prozent der gesamten Fläche Deutschlands für Windkrafträder zur Verfügung stehen. Das entspricht knapp der Hälfte der Fläche von Schleswig-Holstein. Brandenburg hat vom Bund bereits als Zwischenziel aufbekommen, sogar bis 2027 einen Anteil von 1,8 Prozent zu erreichen.
„Booster für die Erneuerbaren“
Einen weiteren Erfolg konnte Habeck vergangenen Dezember auf EU-Ebene verbuchen. Die EU-Mitgliedstaaten einigten sich auf zahlreiche Erleichterungen, um den Ausbau der „erneuerbaren“ Energien zu beschleunigen. Habeck lobt den Beschluss: „Wir haben einen Booster für die Erneuerbaren auf den Weg gebracht. Damit wird der Ausbau von Sonnen- und Windkraft in den kommenden Jahren EU-weit massiv beschleunigt. Das macht uns schneller unabhängig von russischem Gas und hilft gleichzeitig dabei, unsere Klimaschutzziele zu erreichen. Außerdem vereinfachen wir die Standards für die naturschutzrechtliche Prüfung, wenn klar ist, dass die Population einer Art nicht gefährdet ist.“
Tatsächlich kommt aber gerade von Naturschutzverbänden massive Kritik an Habecks Vorhaben für dessen „Booster für die Erneuerbaren“. Deutlich wurde dies noch vergangenes Jahr in Brandenburg. Dort übten Verbände wie der Nabu, der BUND, die Grüne Liga oder die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald sehr scharfe Kritik an den Windkraftplänen, die speziell die Mark Brandenburg betreffen. In einer Stellungnahme schrieben die Verbände, mit dem Windkraftkurs „geht ein zerstörerischer Prozess im Land voran, weithin sichtbar. Mit staatlicher Billigung und fördernder Unterstützung werden ganze Landschaften nicht nur optisch zerstört.“
Die Naturschutzverbände warnen, durch die Windkraftpläne seien insbesondere „bedeutsame Waldflächen“ bedroht. Die Verbände, die bislang im Ruf standen, natürliche Verbündete der Grünen zu sein, verurteilen nun die maßgeblich von Habeck forcierte Politik. Aus ihrer Sicht hat die Bundesregierung ein „Totschlagargument“ geschaffen, indem sie Windkraftanlagen als „Angelegenheit von überragendem öffentlichen Interesse“ eingestuft hat. Die Verbände weisen darauf hin, das mit den Ausbauplänen auch „wissentlich Tierarten, die besonders geschützt sind“, und Brutplätze „störungssensibler Vogelarten“ gefährdet würden.
Den massiven Ausbauplänen für die Wind- und Solarstromerzeugung soll sich in Brandenburg künftig auch der Denkmalschutz unterordnen. Dabei geht es insbesondere um historische Kirchen in der Mark. Durch die großen Dachflächen und die Ost-West-Ausrichtung gelten Kirchen als besonders geeignet zur Erzeugung von Solarstrom.
Auch Baudenkmäler sind betroffen
Die Kirchenvertreter begrüßen die Benutzung ihrer Häuser. Gemeinsam mit Brandenburgs Kulturministerium hatten Bischof Christian Stäblein von der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und Erzbischof Heiner Koch vom Erzbischöflichen Ordinariat Berlin bereits vergangenes Jahr einen Brief veröffentlicht, in dem die sie den Ausbau der sogenannten erneuerbaren Energien forderten. In dem Schreiben hieß es: „Das Kulturministerium als das für den Denkmalschutz zuständige Landesressort wie die Kirchen als die Eigentümer sehr vieler Einzeldenkmäler im Land sind sich darüber einig, dass der Erhalt von historischen Gebäuden und Ensembles nicht nur eine kulturelle Verpflichtung ist, sondern auch ein Gebot der ökologischen Nachhaltigkeit.“
Die Forderung der Kirche stieß in der rot-schwarz-grünen Landtagskoalition und in der Landesregierung erwartungsgemäß auf offene Ohren. Eine entsprechende Gesetzesänderung, die trotz Denkmalschutz Photovoltaik-Anlagen auf historischen Dächern ermöglichen soll, ist noch für dieses Frühjahr angekündigt. Die geplante Aufweichung des Denkmalschutzes in Brandenburg begründete Kulturministerin Manja Schüle (SPD) mit dem Ziel, unabhängig von Russlands Energie und „klimaneutral zu werden“.
Peter Schönfelder am 04.02.23, 14:19 Uhr
„Angelegenheit von überragendem
öffentlichen Interesse“
Der "berühmte" Ausnahmezustand
(vgl. "Corona") mit weitreichenden
Befugnissen für die Administration.
Merke: Man führe eine Krisensituation
herbei und regiert ganz ungeniert!
Auf den Trichter sind schon viele vom
"Westen" kontrollierten "Regierungen"
gekommen: Bsp. Moldawien.
August Klose am 03.02.23, 10:25 Uhr
Zu spät! Gerade der NABU als Vogelschutzbund hat jahrelang den Vogelschredderwahnsinn unterstützt und in seinem Magazin aktiv beworben. Ich bin vor einigen Jahren mit ebendieser Begründung dort ausgetreten. Es war den woken Herrschaften nicht einmal eine Antwort wert.
E. Berger am 03.02.23, 00:14 Uhr
Die Solarpanels heizen sich (wegen der dunklen Oberfläche) sehr stark auf, bis zu 60 oder 70 °c im Sommer. Sie geben diese Energie durch Wärmeübergang und Wärmestrahlung an die Umwelt ab und können deshalb als Klimakiller angesehen werden.