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Die Fraktionen im Bundestag arbeiten an einer Neuregelung der staatlichen Zuschüsse für die parteinahen Stiftungen. Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung soll weiterhin vom staatlichen Geldregen ausgeschlossen bleiben. Das wirft Fragen auf
Das Urteil war eindeutig. Am 22. Februar entschied das Bundesverfassungsgericht, dass der Deutsche Bundestag mit seiner bisherigen Praxis der Finanzierung der parteinahen Stiftungen „die Partei Alternative für Deutschland ... in ihrem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt hat, soweit dieses die Ausreichung von Globalzuschüssen zur gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit für politische Stiftungen ermöglicht, ohne dass dem ein gesondertes Parlamentsgesetz zugrunde liegt.“ Zugleich beauftragte das Gericht den Gesetzgeber, eine rechtliche Basis zu schaffen, die dem Grundsatz der Chancengleichheit gerecht wird. Vor wenigen Tagen nun sickerten Informationen über einen ersten Entwurf für das geforderte Gesetz durch. Fragen zum Stand der Dinge an die Präsidentin der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung, die mit ihrer Klage das Urteil vom Februar bewirkt hatte.
Frau Steinbach, in den letzten Tagen berichteten mehrere Medien über einen Entwurf der Regierungsparteien für das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Gesetz zur Finanzierung der parteinahen Stiftungen. Den Medien liegt dieser Entwurf demnach vor. Ihnen auch?
Bislang liegt unserer Stiftung kein Gesetzentwurf vor. Der AfD-Bundestagsfraktion übrigens auch nicht. Unsere Kenntnisse beruhen ausschließlich auf Medienberichten. Es ist schon erstaunlich, dass sieben Monate nach Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts immer noch daran gearbeitet wird und dass zudem der Haushaltsplanentwurf für 2024 das Urteil vollständig ignoriert.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zur Finanzierung der parteinahen Stiftungen ausdrücklich festgehalten, dass keine Stiftung per se benachteiligt oder gar ausgeschlossen werden darf. Sehen Sie diese Vorgabe nach dem, was bislang über den Gesetzentwurf bekannt ist, als erfüllt an?
Nach all dem, was zu lesen war, muss man davon ausgehen, dass die langwierigen Beratungen innerhalb der Bundesregierung den einzigen Zweck verfolgen, die Desiderius-Erasmus-Stiftung von einer öffentlichen Förderung auszuschließen.
Wo genau sehen Sie die Ungleichbehandlung Ihrer Stiftung?
Ohne genauen Gesetzestext lässt sich das natürlich nicht spezifizieren. Erkennbar ist aber, dass die Journalisten, die im Besitz des Textes sind, davon ausgehen, dass unserer Stiftung die zustehenden Fördermittel vorenthalten werden sollen.
In den bislang zu dem Thema erschienenen Artikeln war zu lesen, dass namhafte Staatsrechtler – unter anderem die von der Regierung beauftragten Christoph Möllers und Christian Waldhoff – erhebliche Zweifel daran äußerten, die Erasmus-Stiftung einfach ausgrenzen zu können. Das müsste Sie doch eigentlich positiv stimmen, oder?
Natürlich stärken diese Stimmen unsere Position zumindest moralisch. Da aber die Bundesregierung immer wieder Recht und Gesetz ignoriert, wird sie sich vermutlich durch kritische Stimmen von Staatsrechtlern kaum beeindrucken lassen. Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Herr Haldenwang, wird der Bundesregierung sicherlich hilfreich unter die Arme greifen. So wie er das inzwischen häufig unter Auslassung des Rechts getan hat.
Zu den in den Medienberichten genannten Kriterien, die möglicherweise zu einem Ausschluss von der staatlichen Finanzierung einer Parteistiftung führen könnten, gehören das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung unseres Staates und zur Völkerverständigung. Hat Ihre Stiftung mit diesen Punkten ein Problem?
Mit solchen Anforderungen haben wir keinerlei Probleme. Unentwegt kritisiere ich ja die Bundesregierung, die sich häufig nicht an Recht und Gesetz hält und unsere freiheitliche Demokratie damit schwer beschädigt. Andere Förderungsempfänger müssen sich da eigentlich tatsächlich Sorge machen. Sowohl die politische Stiftung der GRÜNEN als auch der PDS/Linken haben Kontakte zu linksextremistischen Strömungen und unterstützen sie teils sogar finanziell. Das hat aber selbst die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht davon abgehalten, diesen Stiftungen die Fördermittel zuzugestehen.
Wie bewerten Sie es grundsätzlich, dass die Stiftung einer Partei, die derzeit in Umfragen die zweitstärkste politische Kraft im Lande ist und in einigen Bundesländern sogar an erster Stelle steht, von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden soll?
Nicht nur unsere Stiftung, sondern auch die uns nachstehende AfD wird demokratiefeindlich behandelt. Uns werden Mittel vorenthalten und der AfD-Bundestagsfraktion die elementarsten demokratischen Mitwirkungsrechte. Würden Polen oder Ungarn so mit ihren oppositionellen Kräften umgehen, so würde das in Deutschland mit gutem Grund zum Skandal gemacht.
Sind Sie eigentlich von den bisher in der Sache berichtenden Medien zum Stand der Dinge befragt worden?
Bislang haben sich ausschließlich die „Junge Freiheit“ und die „taz“ mit Fragen an mich gewandt.
Haben Sie Kontakte zu den bestehenden parteinahen Stiftungen, die ja quasi Ihre Kollegen sind?
Die anderen Stiftungen lehnten von Anbeginn einen Kontakt mit uns ab. Das hat sich bis heute nicht geändert.
Wie werden Sie in dieser Sache weiter vorgehen?
Unsere Stiftung wartet zunächst den exakten Gesetzestext ab. Sodann verfolgen wir die Beratungen und die Beschlussfassung des Deutschen Bundestages. Sollte das Ergebnis so sein, dass wir wiederum von der Förderung ausgeschlossen sind, führt kein Weg an einer Klage vorbei.
Falls Sie jedoch erfolgreich sein sollten, winken der Erasmus-Stiftung – wie den Stiftungen der anderen Parteien auch – alljährlich Millionen Euro. Was planen Sie, mit dem vielen Geld zu unternehmen?
Zunächst würde sich die Fördersumme auf etwa 14 Millionen Euro belaufen und danachstetig steigen. Abhängig von den Wahlergebnissen der AfD.
Als einzige konservative politische Stiftung und Bildungseinrichtung Deutschlands wollen wir die geistigen Grundlagen für eine politische, demokratische Erneuerung unseres Landes legen. Wir wollen die kulturelle Identität unseres Landes nicht nur bewahren, sondern zurückgewinnen. Als politische Stiftung, die wachsam registriert, wie sich unser Staat und unsere Gesellschaft entwickeln, sehen wir mit Sorge eine subkutane Abnahme demokratischer Freiheiten und eine schleichende Erodierung unseres Rechtsstaats. Dem wollen wir durch bundesweite Seminare entgegenwirken.
Die Fragen stellte René Nehring.
Erika Steinbach war von 1990 bis 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages und von 1998 bis 2014 Präsidentin des Bundes der Vertriebenen (BdV). Am 15. Januar 2017 trat sie aus der CDU und der Unions-Fraktion aus. Im März 2018 wurde Steinbach Vorsitzende der Desiderius-Erasmus-Stiftung, die 2017 von AfD-Mitgliedern gegründet worden war und 2018 als parteinahe Stiftung anerkannt wurde. Im Februar 2022 trat sie der AfD bei.
www.erasmus-stiftung.de